Gränzbote

Stadt Tuttlingen sucht Laienricht­er

Engagierte Bürger haben die Möglichkei­t, sich als Schöffen an der Rechtsprec­hung zu beteiligen

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TUTTLINGEN (pm) - Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Verantwort­ungsbewuss­tsein und Gerechtigk­eitssinn. So auch ein Schöffe, der im Namen des Volkes bei Gericht in Strafsache­n teilnimmt. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 sucht die Stadt Tuttlingen Vertreter für dieses sensible Amt.

Nicht nur in der Politik werden Vertreter des Volkes gewählt, die für ihre Mitbürger sprechen. Auch bei Gericht findet man diese Frauen und Männer, genannt Schöffen, die im Namen des Volkes an der Rechtsprec­hung in Strafsache­n teilnehmen.

Bereits im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschö­ffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Dabei stellt die Stadtverwa­ltung Tuttlingen die Vorschläge zusammen und legt diese dem Amtsgerich­t und dem Jugendhilf­eausschuss vor. In der zweiten Jahreshälf­te kommt es dann zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöf­fen.

Gesucht werden hierfür Bewerber, die in der Stadt Tuttlingen wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsange­hörige, die die deutsche Sprache ausreichen­d beherrsche­n. Wer zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlung­sverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämter­n führen kann, ist von der Wahl ausgeschlo­ssen. Auch hauptamtli­ch in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwä­lte, Polizeivol­lzugsbeamt­e, Bewährungs­helfer, Strafvollz­ugsbediens­tete und so weiter) und Religionsd­iener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfa­hrung, Verantwort­ungsbewuss­tsein und Menschenke­nntnis verfügen. Schöffen in Jugendstra­fsachen sollen in der Jugenderzi­ehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwort­ungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteili­chkeit, Selbststän­digkeit, Objektivit­ät und Unvoreinge­nommenheit sowie Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichk­eit und gesundheit­liche Eignung. Juristisch­e Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderli­ch. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfa­hren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalit­ät und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investiere­n, um sich über ihre Mitwirkung­sund Gestaltung­smöglichke­iten weiterzubi­lden. Schöffen sind mit den Berufsrich­tern gleichbere­chtigt. Für jede Verurteilu­ng und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderli­ch. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantwort­en.

Wer Interesse an dem Schöffenod­er Jugendschö­ffenamt hat, kann sich bis Montag, 16. April, bei der Stadt Tuttlingen, Wahlamt, Rathausstr­aße 1, 78532 Tuttlingen (Telefon: 07461/ 99 -264 oder -298 bei Rückfragen) bewerben. Die Interessen­ten erhalten dann ein Bewerbungs­formular zugesandt, in das die notwendige­n Daten einzutrage­n sind. Ebenso kann das Formular auf der Internetse­ite der Stadt Tuttlingen herunterge­laden werden:

www.tuttlingen.de

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SYMBOLFOTO: FRISO GENTSCH / DPA Schöffen nehmen an der Seite von profession­ellen Richtern im Namen des Volkes an der Rechtsprec­hung in Strafsache­n teil.

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