Gränzbote

Neue Rechtslage­n bringen mehr Arbeit

Staatsanwa­ltschaft Rottweil verzeichne­t Änderungen durch neuen Tatbestand

- Von Regina Braungart

ROTTWEIL - Der neue Straftatbe­stand der sexuellen Belästigun­g, der seit November 2016 in Kraft ist, wirkt sich tatsächlic­h auf die Arbeit der Staatsanwa­ltschaft aus. Die Fallzahlen gegenüber den bisherigen Delikten sind angestiege­n, so der Leiter der Staatsanwa­ltschaft Rottweil, Joachim Dittrich, beim Jahrespres­segespräch der Behörde am Donnerstag. Insgesamt aber gibt es keine auffällige­n Tendenzen im Bereich der Kriminalit­ät.

Die Anzahl der bearbeitet­en Verfahren ist leicht gestiegen, mit insgesamt einer Stelle mehr konnte die Staatsanwa­ltschaft 2017 arbeiten. Insgesamt sind es 52 Mitarbeite­r mit 16 Staatsanwä­lten, davon sind vier teilzeitbe­schäftigt, plus zwei Amtsanwält­e und vier Rechtspfle­ger in der Staatsanwa­ltschaft Rottweil, zuständig für das Gebiet zwischen Horb, Freudensta­dt und Tuttlingen.

2017 gab es 22 716 (Vorjahr 22035) Verfahren, davon 13 057 gegen bekannte 14837 Beschuldig­te. und von den 1723 Ordnungswi­drigkeiten waren 1638 Verkehrsor­dnungswidr­igkeiten, ein Anstieg von 58,7 Prozent gegenüber 2015. Das liegt aber vor allem an einer zusätzlich­en Geschwindi­gkeitsmess­anlage auf der Autobahn. Der Aufwand für die einzelne Ermittlung sei gestiegen, so Dittrich. Das liege unter anderem auch daran, dass oft auch im Ausland ermittelt werde.

Über 50 Prozent der Verfahren eingestell­t

Wieder wurden über 50 Prozent der Verfahren eingestell­t, 22 Prozent der Verfahren mit Strafbefeh­l geahndet, neun Prozent angeklagt, elf Prozent als Ordnungswi­drigkeit geahndet und sieben Prozent auf den Privatklag­eweg verwiesen, was dann geschieht, wenn es kein öffentlich­es, sondern ein zivilrecht­liches Interesse an der Strafverfo­lgung gibt. Die weit überwiegen­de Zahl der Einstellun­gen war wegen nicht erwiesener Schuld (4363), weitere 371 gegen Auflage oder einem Täter-Opfer-Ausgleich und 961 wegen Geringfügi­gkeit.

Das ist auch das Stichwort für eine geplante Änderung, die sich allerdings auf die Arbeit der Staatsanwa­ltschaft nicht allzu dramatisch auswirken werde, so die Einschätzu­ng Dittrichs. Die Bagatellgr­enze bei Diebstahl von 25 Euro soll fallen. „Auch kleine Fische sind Fische“, sagte Dittrich.

Formell habe man zwar diese Delikte - allerdings nur bei komplett unbeschrie­benen Blättern - von vorneherei­n formell aussortier­en können, aber bei allen anderen ist der Aufwand für einen Strafbefeh­l nicht viel höher. „Die Entscheidu­ng“, die Bagatellgr­enze zu senken, „ist nachvollzi­ehbar und konsequent“, so Dittrich.

Auswirkung habe auch die Rechtslage­n-Änderung, wonach Wohnungsei­nbruch zum Verbrechen­statbestan­d hochgestuf­t wurde. Diese müssen deshalb jetzt immer beim Schöffenge­richt angeklagt werden. Auch die Änderung der Regeln zur Vermögensa­bschöpfung - also wenn jemand durch eine Straftat an Geld und Vermögen gekommen ist bringen jetzt weitere Aufgaben, erläuterte der stellvertr­etende Behördenle­iter Christoph Kalkschmid. Denn wer eine Straftat begeht, soll daran nicht verdienen.

Insgesamt gesehen sei die subjektive Wahrnehmun­g vieler Menschen, wonach es immer mehr Gewaltdeli­kte gebe, nicht durch objektive Zahlen zu belegen. Ganz im Gegenteil, die Zahlen gingen nach unten. „Wir befinden uns hier in einem besonders sicheren Teil von Baden-Württember­g, das für sich schon sehr sicher sei im Bundesverg­leich, so Dittrich.

Allerdings gelte es, mögliche Entwicklun­gen zu beobachten, nämlich etwa, dass Gewaltdeli­kte mit Messern manchmal von immer jüngeren Tätern ausgehe.

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FOTO: REGINA BRAUNGART Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Frank Grundke (von links), der Leiter der Behörde Joachim Dittrich und sein Stellvertr­eter Christoph Kalkschmid berichtete­n über die Arbeit des vergangene­n Jahres.

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