Neue Rechtslagen bringen mehr Arbeit
Staatsanwaltschaft Rottweil verzeichnet Änderungen durch neuen Tatbestand
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ROTTWEIL - Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung, der seit November 2016 in Kraft ist, wirkt sich tatsächlich auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft aus. Die Fallzahlen gegenüber den bisherigen Delikten sind angestiegen, so der Leiter der Staatsanwaltschaft Rottweil, Joachim Dittrich, beim Jahrespressegespräch der Behörde am Donnerstag. Insgesamt aber gibt es keine auffälligen Tendenzen im Bereich der Kriminalität.
Die Anzahl der bearbeiteten Verfahren ist leicht gestiegen, mit insgesamt einer Stelle mehr konnte die Staatsanwaltschaft 2017 arbeiten. Insgesamt sind es 52 Mitarbeiter mit 16 Staatsanwälten, davon sind vier teilzeitbeschäftigt, plus zwei Amtsanwälte und vier Rechtspfleger in der Staatsanwaltschaft Rottweil, zuständig für das Gebiet zwischen Horb, Freudenstadt und Tuttlingen.
2017 gab es 22 716 (Vorjahr 22035) Verfahren, davon 13 057 gegen bekannte 14837 Beschuldigte. und von den 1723 Ordnungswidrigkeiten waren 1638 Verkehrsordnungswidrigkeiten, ein Anstieg von 58,7 Prozent gegenüber 2015. Das liegt aber vor allem an einer zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlage auf der Autobahn. Der Aufwand für die einzelne Ermittlung sei gestiegen, so Dittrich. Das liege unter anderem auch daran, dass oft auch im Ausland ermittelt werde.
Über 50 Prozent der Verfahren eingestellt
Wieder wurden über 50 Prozent der Verfahren eingestellt, 22 Prozent der Verfahren mit Strafbefehl geahndet, neun Prozent angeklagt, elf Prozent als Ordnungswidrigkeit geahndet und sieben Prozent auf den Privatklageweg verwiesen, was dann geschieht, wenn es kein öffentliches, sondern ein zivilrechtliches Interesse an der Strafverfolgung gibt. Die weit überwiegende Zahl der Einstellungen war wegen nicht erwiesener Schuld (4363), weitere 371 gegen Auflage oder einem Täter-Opfer-Ausgleich und 961 wegen Geringfügigkeit.
Das ist auch das Stichwort für eine geplante Änderung, die sich allerdings auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft nicht allzu dramatisch auswirken werde, so die Einschätzung Dittrichs. Die Bagatellgrenze bei Diebstahl von 25 Euro soll fallen. „Auch kleine Fische sind Fische“, sagte Dittrich.
Formell habe man zwar diese Delikte - allerdings nur bei komplett unbeschriebenen Blättern - von vorneherein formell aussortieren können, aber bei allen anderen ist der Aufwand für einen Strafbefehl nicht viel höher. „Die Entscheidung“, die Bagatellgrenze zu senken, „ist nachvollziehbar und konsequent“, so Dittrich.
Auswirkung habe auch die Rechtslagen-Änderung, wonach Wohnungseinbruch zum Verbrechenstatbestand hochgestuft wurde. Diese müssen deshalb jetzt immer beim Schöffengericht angeklagt werden. Auch die Änderung der Regeln zur Vermögensabschöpfung - also wenn jemand durch eine Straftat an Geld und Vermögen gekommen ist bringen jetzt weitere Aufgaben, erläuterte der stellvertretende Behördenleiter Christoph Kalkschmid. Denn wer eine Straftat begeht, soll daran nicht verdienen.
Insgesamt gesehen sei die subjektive Wahrnehmung vieler Menschen, wonach es immer mehr Gewaltdelikte gebe, nicht durch objektive Zahlen zu belegen. Ganz im Gegenteil, die Zahlen gingen nach unten. „Wir befinden uns hier in einem besonders sicheren Teil von Baden-Württemberg, das für sich schon sehr sicher sei im Bundesvergleich, so Dittrich.
Allerdings gelte es, mögliche Entwicklungen zu beobachten, nämlich etwa, dass Gewaltdelikte mit Messern manchmal von immer jüngeren Tätern ausgehe.