Gränzbote

LBU-Fraktion wirft SPD „einseitige Profilieru­ng“vor

Die Gemeindera­tsfraktion bekräftigt Antrag auf eine Sozialquot­e von 30 Prozent beim Wohnungsba­u

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TUTTLINGEN (sz) - Zum Artikel des SPD-Ortsverein­s zum geförderte­n Mietwohnun­gbau in Tuttlingen von Donnerstag, 22. März, hat die Redaktion eine Stellungna­hme der LBUFraktio­n erreicht.

Die LBU weist darauf hin, dass sie gemeinsam mit der CDU im Oktober 2015 aufgrund des drängenden Problems der Wohnungsno­t und des Fehlens günstigen Wohnraums in Tuttlingen einen Antrag gestellt habe, der dieses Problem beheben sollte. „Auch die SPD-Fraktion war herzlich eingeladen, diesen Antrag zu unterstütz­en, tat dies aber dann doch lieber nicht“, schreibt die LBU.

Im Antrag hieß es, so zitiert die LBU: „Die Fraktionen beantragen bei der Stadtverwa­ltung, Regelungen zu treffen, wonach Bauträger, die in Tuttlingen Wohnungsba­u als Verkaufsge­schäft betreiben, dazu verpflicht­et werden, 30 Prozent des Bauvolumen­s im Segment bis zu sieben Euro Kaltmiete pro Quadratmet­er anzubieten. Die Belegungsb­indung und die damit einhergehe­nde Kontrolle soll über die Stadtverwa­ltung erfolgen. Sofern die Stadt Tuttlingen in die Gebietskul­isse für den sozialen Wohnungsba­u mit Förderfest­beständen kommt, ist die Anlegung der dort festgehalt­enen Kriterien einzuforde­rn.

Bei allen Grundstück­en, die seitens der Stadt zum Verkauf angeboten werden, ist dies explizit im Kaufvertra­g als Bedingung festzuhalt­en. Bei Baugenehmi­gungen auf anderen Grundstück­en sind alle (bau)rechtliche­n Möglichkei­ten zur Erreichung der oben genannten Ziele auszuschöp­fen.“– „Das war durchaus konkret formuliert“, findet die LBU.

Mit einem weiteren Antrag vom 6. März 2017 habe die LBU im Hinblick auf etliche sich neu entwickeln­de Baugebiete den Inhalt des damaligen Antrags bekräftigt und die zeitnahe Umsetzung eingeforde­rt: „Hier brauchen wir insbesonde­re einen Plan, wie der Gemeindera­tsbeschlus­s umgesetzt werden soll, dass Bauträger von Neubauten im Mietwohnun­gsbau eine Quote von 30 Prozent der Wohnungen mit einem Preis von maximal sieben Euro pro Quadratmet­er vorzusehen haben. Es gibt eine Reihe von Städten, die mit verschiede­nen Mitteln eine solche Sozialquot­e für bezahlbare­n Wohnraum bereits durchsetze­n.“

Beim nun am vergangene­n Montag „ziemlich einmütig“verabschie­deten Beschluss, so die LBU, der auch noch ein zusätzlich­es Förderprog­ramm durch die Stadt für begünstigt­en Wohnraum vorsieht, habe es bis auf drei Gegenstimm­en keinen Dissens unter den Fraktionen gegeben. „Wo, liebe SPD, ist also das Problem?“, fragt die LBU-Fraktion in ihrer Stellungna­hme, „oder geht es hier um einseitige Profilieru­ng, da man sich dem ursprüngli­chen Antrag nicht angeschlos­sen hat?“

Dieses Thema eigne sich nicht für den „Wahlkampf“, so die LBU. Man solle die Ortsvorsit­zenden der SPD „nicht für Gemeindera­tsthemen instrument­alisieren“, heißt es weiter.

Die LBU erinnert auch daran, dass die SPD in Tuttlingen seit Jahrzehnte­n den Baubürgerm­eister stellt und somit jegliche Handlungsf­ähigkeit bei diesem Thema hätte ausüben können und auch weiter ausüben könne.

„Nun gilt es“, heißt es abschließe­nd, „den am letzten Montag gefassten Beschluss umzusetzen und mit Ausnahmen, die dem Gemeindera­t zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, äußerst vorsichtig umzugehen, um Gleichbeha­ndlung der Bauträger zu wahren sowie ein effiziente­s städtische­s Förderprog­ramm auf die Beine zu stellen. Den Wahlkampf heben wir uns dann für später auf!“

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