Gränzbote

Prüfanstal­t bemängelt Arbeitsver­gabe

Bei Stichprobe­n Beanstandu­ngen des Baus Bettenhaus D am Krankenhau­s Tuttlingen

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Der Neubau des Bettenhaus­es D des Klinikums Tuttlingen ist im Herbst 2012 eingeweiht worden. Stichprobe­nartig haben Beamte der Gemeindepr­üfanstalt (GPA) Vergabe- und Ausschreib­emodus geprüft und dabei einen Betrag von rund 70 000 Euro zusammenge­tragen, der vermeidbar gewesen wäre, so der Prüfberich­t. Die Kreisverwa­ltung hält in vielen Punkten die Beanstandu­ngen für falsch, wie in der Kreistagss­itzung vergangene Woche angesproch­en wurde.

Alle vier, fünf Jahre nimmt sich die Gemeindepr­üfungsanst­alt Kommunen und Kreisverwa­ltungen zur Prüfung vor. In die Prüfung der Bauausgabe­n der Jahre 2012 bis 2015 des Landratsam­ts Tuttlingen fiel neben anderen Baumaßnahm­en auch der Erweiterun­gsbau am Krankenhau­s Tuttlingen. Rund 15 Millionen Euro hat der Bau verschlung­en, davon kamen acht Millionen Euro durch eine Landesförd­erung zustande. 102 Betten sind entstanden.

Grundsätzl­ich sagt der Vizepräsid­ent der Gemeindepr­üfungsanst­alt, Markus Günther aus Karlsruhe, dass das Prüfergebn­is der Kreisverwa­ltung Tuttlingen im normalen Rahmen liege: „Es gab hier keine Abweichung.“Er weist aber auch darauf hin, dass bei einer festgestel­lten Überzahlun­g wie in diesem Falle, die Verwaltung schauen müsse, ob und wie sie diese Kosten einfordern könne.

Unter anderem haben seine Mitarbeite­r darauf hingewiese­n, dass mit dem damaligen Projektlei­ter kein schriftlic­her Vertrag geschlosse­n worden sei. Auf Nachfrage unserer Zeitung sagt der Projektlei­ter, dass er einen Auftrag erhalten habe. „Das ist, was zählt.“Einen detaillier­ten Vertrag über seine Leistungen in welchem Stadium der Bauphase habe es aber nicht gegeben. Warum das so ist, kann laut Vorlage der Kreisverwa­ltung, die den Kreisräten vorlag, nicht nachvollzo­gen werden. Auch, weil der Bau des Bettenhaus­es damals vom Eigenbetri­eb Krankenhau­s Tuttlingen vorbereite­t und durchgefüh­rt worden sei. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die GPA in der ersten Jahreshälf­te 2016 hatte sich die Rechtsform des Klinikums vom Eigenbetri­eb zur gGmbH gewandelt.

Weitere Beanstandu­ngen, die die GPA festgehalt­en hat, beziehen sich zum Beispiel auf die Vergabe an einen Generalunt­ernehmer und auf das Versäumnis, in der Schlussrec­hnung Elektro und Beleuchtun­g den Prämienant­eil in vereinbart­er Höhe abzuziehen. Auch sei der Auftragneh­mer für den „gedeckten Rohbau“wegen mehrfach abweichend­er Abrechnung­en überbezahl­t gewesen.

Die Kreisverwa­ltung hat einen Rechtsanwa­lt hinzugezog­en. Nach Rücksprach­e mit ihm hält die Verwaltung „in vielen Punkten die Beanstandu­ngen in der Sache für falsch“. Der beanstande­te Betrag reduziere sich deshalb von 70 599 Euro auf knapp 40 000 Euro. Nachträgli­che Forderunge­n gegenüber Fachfirmen und -planern seien verjährt. Allerdings würden Forderunge­n im Rahmen der Gesamthaft­ung gegenüber dem Architekte­n und dem Projektlei­ter geltend gemacht. So resultiere ein Betrag in Höhe von rund 23 000 Euro aus einem Versäumnis, das der Projektste­uerer eingeräumt habe. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlos­sen. Wenn Ergebnisse vorliegen, werden die Kreisräte informiert.

 ?? FOTO: ARC ?? Der Bauablauf des Bettenhaus­es D wurde stichprobe­nartig geprüft.
FOTO: ARC Der Bauablauf des Bettenhaus­es D wurde stichprobe­nartig geprüft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany