Gränzbote

Klassiker ist die Waffe auf dem Dachboden

Carolin Buck zur bis zum 1. Juli laufenden Amnestie zur Abgabe von illegalen Waffen

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Zum 1. Juli läuft die Frist für eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen aus. Wen das betrifft und was es damit auf sich hat, hat Regina Braungart bei der Leiterin des Ordnungsam­ts und damit der Waffenbehö­rde im Landratsam­t, Carolin Buck nachgefrag­t. Die Amnestie gilt auch für den Bereich der Waffenbehö­rde der Städte Spaichinge­n und Tuttlingen.

Frau Buck, was bedeutet die Amnestie für Besitzer illegaler Waffen? Das bedeutet, dass man illegale Waffen straffrei abgeben kann. Später riskiert man eine Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Heißt, wenn man eine Durchsuchu­ng wegen eines vermuteten Steuerverg­ehens oder etwas anderes hat, dann hat man mit Besitz einer solchen Waffe erst Recht ein Problem? Genau. Warum gibt es diese Amnestie jetzt und seit wann gibt es sie? Seit dem 6. Juli 2017. Ziel ist es, die Zahl der illegalen Waffen zu reduzieren,

damit sie nicht in falschen Händen sind oder in falsche Hände geraten können. Anlass war die Änderung des Waffengese­tzes. Es gab schon einmal eine Amnestie im Jahr 2009. Dabei sind viele Waffen abgegeben worden.

Wie viele Waffen wurden nun in dem vergangene­n Dreivierte­ljahr abgegeben?

Bei uns waren es 29, davon 13 illegale Waffen. Aus ganz verschiede­nen Ortsteilen und Wohnorten. Oder sie kamen über die Polizei zu uns. Das heißt, dort kann man solche Waffen auch abgeben? Ja, das geht auch, weil teilweise der Weg zum nächsten Polizeipos­ten oder Revier näher ist. Zum Teil werden aber auch legale Waffen abgegeben wie Luftgewehr­e oder Schrecksch­usswaffen. Woher haben die Leute solche und gerade auch illegale Waffen? Manche sagen aus einer Erbschaft, aber der Klassiker ist, dass da jemand eine Wohnung oder einen Dachboden ausräumt und dabei eine Waffe findet. Gibt es einen beobachtba­ren Schwerpunk­t wie Weltkriegs­waffen oder Waffen aus dem Jugoslawie­nkrieg? Kriegswaff­en waren überhaupt keine dabei, sondern Jagd- oder Sportwaffe­n wie Revolver, Pistolen oder Einzellade­rbüchsen. Kriegswaff­en sind von der Amnestie nicht umfasst.

Und was ist, wenn Opa eine Weltkriegs­waffe hinterlass­en hat oder man eine noch aus dem Jugoslawie­nkrieg besitzt? Wo kann man die los werden?

Sollte jemand Kriegswaff­en finden, empfehle ich schnellst möglich Kontakt mit der Waffenbehö­rde oder der Polizei aufzunehme­n. Kann man legale Gas- und Schrecksch­usswaffen auch abgeben? Bracht man für die nicht auch einen kleinen Waffensche­in? Für den Besitz braucht man keinen kleinen Waffensche­in, nur das Führen der Waffe ist nicht erlaubt. Legale Gas- und Schrecksch­usswaffen können ebenfalls bei uns abgegeben werden. Woher weiß man, ob man eine solche legale Waffe hat? Das erkennt man am PTB-Zeichen. Waffen, auf denen diese drei Buchstaben in einem Kreis aufgeprägt sind, sind erlaubnisf­rei. Verbotene Gegenständ­e fallen ja auch unter die Amnestie. Darf man wirklich keinen Schlagring zuhause haben? Ja, Schlagring­e sind verboten wie auch Butterfly- oder Einhandmes­ser. Was verbotene Waffen und Gegenständ­e sind, ist am Anhang zum Waffengese­tz aufgeführt. Aber wenn ich etwas in einem normalen Laden über der Theke kaufe, bin ich auf der sicheren beziehungs­weise legalen Seite? In der Regel ja. Wenn man eine Waffe auf Opas Dachboden findet, was genau soll man damit tun? Wir hoffen, dass die Personen diese dann zu uns bringen. Aber wie transporti­eren?

Wenn sie unsicher sind, könne sie gern bei uns oder bei der Polizei anrufen und sich beraten lassen. Holt die dann notfalls jemand ab, wenn der Besitzer Angst hat? Bei Bedarf ja. Und wie soll eine Waffe transporti­ert werden? In einem verschloss­enen Behältnis. Viele haben einen Waffenkoff­er mit Schloss oder andere Waffenbehä­ltnisse. Wichtig ist, Magazin und Munition einerseits und die Waffe anderersei­ts getrennt zu transporti­eren und am Besten im Verschloss­enen Kofferraum. Auch der Transportw­eg fällt unter die Amnestie.

Waffenbehö­rden gibt es für die meisten Kreisgemei­nden auf dem Landratsam­t in Tuttlingen, bei der Stadt Tuttlingen und bei der Stadt Spaichinge­n. An allen drei Stellen können im Rahmen der Amnestie Waffen bis zum 1. Juli abgegeben werden, aber auch bei der Polizei in den verschiede­nen Gemeinden des Landkreise­s.

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SYMBOLFOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE, DPA Zum 1. Juli läuft die Frist für eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen aus.
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FOTO: LANDKREIS Carolin Buck leitet die Waffenbehö­rde im Landratsam­t.

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