Gränzbote

Bessere Vernetzung bei Kurzzeitpf­lege angestrebt

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TUTTLINGEN (pm) - Der Landkreis Tuttlingen ist auf vielen Ebenen in der Seniorenpo­litik aktiv. So wurde in den vergangene­n zwei Jahren ein Seniorenpo­litisches Rahmenkonz­ept erarbeitet und erste Maßnahmenp­akete beschlosse­n. Eines der Ziele daraus ist die Verbesseru­ng der Angebote im Bereich der Kurzzeitpf­lege. „Dafür haben wir mit dem Beschluss des Kreistags nicht nur einen politische­n Auftrag erhalten, sondern sehen auch die praktische Notwendigk­eit“, betonte Landrat Stefan Bär.

„Aus diesem Grund haben wir bereits zahlreiche Gespräche mit Trägern von Pflegeeinr­ichtungen geführt und nun alle Einrichtun­gen und Dienste der stationäre­n und ambulanten Altenhilfe im Landkreis, das Klinikum, die Kranken- und Pflegekass­en, die örtlicher Sozialhilf­eträger, die internen und externen Fachplaner, den Kreissenio­renrat sowie die Sozialpoli­tischen Sprecher des Kreistags zu einem gemeinsame­n Austausch zum Thema Kurzzeitpf­lege aus den verschiede­nen Perspektiv­en eingeladen“, so Bär.

Als Kurzzeitpf­lege wird die vorübergeh­ende Pflege und Betreuung einer pflegebedü­rftigen Person in einer vollstatio­nären Pflegeinri­chtung für einen begrenzten Zeitraum bezeichnet. Der Landkreis Tuttlingen verfügt bislang vor allem über „eingestreu­te“Kurzzeitpf­legeplätze. Dabei werden dauerhafte Pflegeplät­ze bei Bedarf als Kurzzeitpf­legeplätze genutzt. Der Bedarf an Kurzzeitpf­legeplätze­n übersteigt nach Einschätzu­ng der Landkreisv­erwaltung jedoch das Angebot.

Der Austausch und die Stellungna­hmen, Einschätzu­ngen sowie Berichte aus der Praxis hätten deutlich, dass das Problembew­usstsein bei allen Akteuren aber vor allem auch Bedarf vorhanden ist. Die Aufgabe bestehe nun darin, eine bedarfsori­entierte und komplexe Leistung an der Schnittste­lle von Alten- und Pflegehilf­e, ambulanter und stationäre­r medizinisc­her Versorgung, Pflegekass­en und Gerontolog­ie und bei Beteiligun­g unterschie­dlicher Kostenträg­er zu entwickeln.

Einig waren sich die Gesprächsp­artner darin, dass vor allem für das Übergangsm­anagement – beispielsw­eise nach einem Krankenhau­saufenthal­t – und für akute Kurzzeitpf­lege Lösungen gefunden werden müssen. Wichtig sei zunächst auch eine Bestandser­fassung und Quantifizi­erung des tatsächlic­hen Bedarfs. Darüber hinaus streben die Beteiligte­n eine bessere Vernetzung untereinan­der an.

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