Bessere Vernetzung bei Kurzzeitpflege angestrebt
TUTTLINGEN (pm) - Der Landkreis Tuttlingen ist auf vielen Ebenen in der Seniorenpolitik aktiv. So wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Seniorenpolitisches Rahmenkonzept erarbeitet und erste Maßnahmenpakete beschlossen. Eines der Ziele daraus ist die Verbesserung der Angebote im Bereich der Kurzzeitpflege. „Dafür haben wir mit dem Beschluss des Kreistags nicht nur einen politischen Auftrag erhalten, sondern sehen auch die praktische Notwendigkeit“, betonte Landrat Stefan Bär.
„Aus diesem Grund haben wir bereits zahlreiche Gespräche mit Trägern von Pflegeeinrichtungen geführt und nun alle Einrichtungen und Dienste der stationären und ambulanten Altenhilfe im Landkreis, das Klinikum, die Kranken- und Pflegekassen, die örtlicher Sozialhilfeträger, die internen und externen Fachplaner, den Kreisseniorenrat sowie die Sozialpolitischen Sprecher des Kreistags zu einem gemeinsamen Austausch zum Thema Kurzzeitpflege aus den verschiedenen Perspektiven eingeladen“, so Bär.
Als Kurzzeitpflege wird die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Pflegeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum bezeichnet. Der Landkreis Tuttlingen verfügt bislang vor allem über „eingestreute“Kurzzeitpflegeplätze. Dabei werden dauerhafte Pflegeplätze bei Bedarf als Kurzzeitpflegeplätze genutzt. Der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen übersteigt nach Einschätzung der Landkreisverwaltung jedoch das Angebot.
Der Austausch und die Stellungnahmen, Einschätzungen sowie Berichte aus der Praxis hätten deutlich, dass das Problembewusstsein bei allen Akteuren aber vor allem auch Bedarf vorhanden ist. Die Aufgabe bestehe nun darin, eine bedarfsorientierte und komplexe Leistung an der Schnittstelle von Alten- und Pflegehilfe, ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung, Pflegekassen und Gerontologie und bei Beteiligung unterschiedlicher Kostenträger zu entwickeln.
Einig waren sich die Gesprächspartner darin, dass vor allem für das Übergangsmanagement – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – und für akute Kurzzeitpflege Lösungen gefunden werden müssen. Wichtig sei zunächst auch eine Bestandserfassung und Quantifizierung des tatsächlichen Bedarfs. Darüber hinaus streben die Beteiligten eine bessere Vernetzung untereinander an.