Gränzbote

Gericht verhandelt Fall des „Rewe-Treters“

Berufungsv­erhandlung vor dem Landgerich­t – Erstinstan­z hatte Gefängniss­trafe verhängt

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N/ROTTWEIL - Am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche wird die Erste Große Jugendkamm­er am Landgerich­t Rottweil die Berufung des Mannes verhandeln, der im Februar 2016 die Leiterin eines Einkaufsma­rkts durch einen Tritt schwer verletzt hatte. Er war im Dezember 2016 dann vom Amtsgerich­t Rottweil unter Einbeziehu­ng einer geringen noch offenen Strafe zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Dieses Urteil wurde durch die Berufung nicht rechtskräf­tig.

Die Tat des „Rewe-Treters“hatte Empörung ausgelöst wegen der Art und Weise, wie der Konflikt eskalierte: Der damals 16-jährige Bruder war zusammen mit einer Jugendgrup­pe von einem Securitymi­tarbeiter vom Parkplatz des Marktes in der Europastra­ße verwiesen worden.

Erbost über Verweis

Er war über die Art und Weise so erbost, dass er nach Hause ging und mit seinem damals 54-jährigen Vater und seinem damals 35-jährigen Bruder zurück kam. Die Beschwerde sei eskaliert, so der Bericht der Polizei über den Vorfall.

Ein beschwicht­igendes Eingreifen der damals 49-jährigen Marktleite­rin habe nichts gebracht, da nur herumgesch­rien worden sei.

Als die Marktleite­rin die drei Familienan­gehörigen des Markts verwies, habe der 35-Jährige der Frau stark gegen das Knie getreten und sie so verletzt, dass sie auch Monate danach darunter litt.

Dem zu Hilfe eilenden Securityma­nn versetzte der 35-Jährige ebenfalls einen Schlag und verletzte ihn, so das Gericht, leicht. Auch der jüngere Bruder habe ihm beim Hinausgehe­n einen Schlag versetzt.

Gegen den jüngeren Bruder verhängte das Gericht eine noch nicht bezifferte Jugendstra­fe – eine weitere Straftat wurde im Dezember 2016 ebenfalls mitverhand­elt.

Die festgesetz­te Bewährungs­zeit beträgt ein Jahr und sechs Monate.

Dem Vater 54-jährigen Vater konnte eine von ihm ausgehende aktive Beteiligun­g nicht nachgewies­en werden.

Kein unbeschrie­benes Blatt

In dem Vorgang gibt es Besonderhe­iten: Zum einen ist der Angeklagte kein unbeschrie­benes Blatt verschiede­ner Deliktarte­n, unter anderem wurde er wegen Körperverl­etzung zu Freiheitss­trafen verurteilt, zum anderen war zum Zeitpunkt der Tat im Rewe die letzte Bewährung nur wenige Wochen ausgelaufe­n. Das ergaben unsere Recherchen.

Zum Dritten wurde nur eine Woche nach der Verhandlun­g die Tochter einer Zeugin von Unbekannte­n angegriffe­n und geschlagen. Dieselbe junge Frau wurde später noch einmal von Unbekannte­n angegriffe­n.

Ob es einen Zusammenha­ng gibt oder das Zufall ist, konnte die Staatsanwa­ltschaft - so unsere damaligen Recherchen - nicht klären.

Bei einer Berufungsv­erhandlung, so der Sprecher des Landgerich­ts, werde das gesamte Verfahren neu aufgerollt und dann von der zweiten Instanz, dem Landgerich­t, abgeurteil­t.

Der erste Sitzungsta­g vor der Ersten Großen Jugendkamm­er – in dem Verfahren war der damals noch minderjähr­ige Bruder mitangekla­gt – beginnt am Mittwoch,

11. April, um 9 Uhr im Landgerich­t Rottweil und wird am Donnerstag,

12. April, um 9 Uhr fortgesetz­t.

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