Gericht verhandelt Fall des „Rewe-Treters“
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht – Erstinstanz hatte Gefängnisstrafe verhängt
●
SPAICHINGEN/ROTTWEIL - Am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche wird die Erste Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil die Berufung des Mannes verhandeln, der im Februar 2016 die Leiterin eines Einkaufsmarkts durch einen Tritt schwer verletzt hatte. Er war im Dezember 2016 dann vom Amtsgericht Rottweil unter Einbeziehung einer geringen noch offenen Strafe zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Dieses Urteil wurde durch die Berufung nicht rechtskräftig.
Die Tat des „Rewe-Treters“hatte Empörung ausgelöst wegen der Art und Weise, wie der Konflikt eskalierte: Der damals 16-jährige Bruder war zusammen mit einer Jugendgruppe von einem Securitymitarbeiter vom Parkplatz des Marktes in der Europastraße verwiesen worden.
Erbost über Verweis
Er war über die Art und Weise so erbost, dass er nach Hause ging und mit seinem damals 54-jährigen Vater und seinem damals 35-jährigen Bruder zurück kam. Die Beschwerde sei eskaliert, so der Bericht der Polizei über den Vorfall.
Ein beschwichtigendes Eingreifen der damals 49-jährigen Marktleiterin habe nichts gebracht, da nur herumgeschrien worden sei.
Als die Marktleiterin die drei Familienangehörigen des Markts verwies, habe der 35-Jährige der Frau stark gegen das Knie getreten und sie so verletzt, dass sie auch Monate danach darunter litt.
Dem zu Hilfe eilenden Securitymann versetzte der 35-Jährige ebenfalls einen Schlag und verletzte ihn, so das Gericht, leicht. Auch der jüngere Bruder habe ihm beim Hinausgehen einen Schlag versetzt.
Gegen den jüngeren Bruder verhängte das Gericht eine noch nicht bezifferte Jugendstrafe – eine weitere Straftat wurde im Dezember 2016 ebenfalls mitverhandelt.
Die festgesetzte Bewährungszeit beträgt ein Jahr und sechs Monate.
Dem Vater 54-jährigen Vater konnte eine von ihm ausgehende aktive Beteiligung nicht nachgewiesen werden.
Kein unbeschriebenes Blatt
In dem Vorgang gibt es Besonderheiten: Zum einen ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt verschiedener Deliktarten, unter anderem wurde er wegen Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt, zum anderen war zum Zeitpunkt der Tat im Rewe die letzte Bewährung nur wenige Wochen ausgelaufen. Das ergaben unsere Recherchen.
Zum Dritten wurde nur eine Woche nach der Verhandlung die Tochter einer Zeugin von Unbekannten angegriffen und geschlagen. Dieselbe junge Frau wurde später noch einmal von Unbekannten angegriffen.
Ob es einen Zusammenhang gibt oder das Zufall ist, konnte die Staatsanwaltschaft - so unsere damaligen Recherchen - nicht klären.
Bei einer Berufungsverhandlung, so der Sprecher des Landgerichts, werde das gesamte Verfahren neu aufgerollt und dann von der zweiten Instanz, dem Landgericht, abgeurteilt.
Der erste Sitzungstag vor der Ersten Großen Jugendkammer – in dem Verfahren war der damals noch minderjährige Bruder mitangeklagt – beginnt am Mittwoch,
11. April, um 9 Uhr im Landgericht Rottweil und wird am Donnerstag,
12. April, um 9 Uhr fortgesetzt.