Gränzbote

Ein Gutachten über eine Frau soll Klarheit bringen

Verhandlun­g vor dem Landgerich­t – Vergewalti­gung kann nicht aufgeklärt werden

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VS-VILLINGEN/KONSTANZ (tam/ sbo) - Im Prozess um die besonders schwere Vergewalti­gung einer 32jährigen Frau aus Villingen durch ihren 28-jährigen ehemaligen Lebensgefä­hrten am Landgerich­t Konstanz ist die Beweisaufn­ahme für weitere drei Wochen unterbroch­en worden. Ein vom Verteidige­r des Angeklagte­n kurzfristi­g beantragte­s aussagepsy­chologisch­es Gutachten über die 32-jährige Geschädigt­e lag noch nicht vollständi­g vor.

Die Frau behauptet, der Angeklagte habe sie im März vorigen Jahres unter Bedrohung mit einem Steakmesse­r innerhalb von vier Stunden vier Mal vergewalti­gt. Bevor die sachverstä­ndige Psychologi­n eine kurze Stellungna­hme abgab, wurde ein früherer Lebensgefä­hrte der Frau, mit dem sie zwei Kinder hat, als Zeuge vernommen. Während der Angeklagte jetzt wegen seiner guten Sprachkenn­tnisse auf einen Dolmetsche­r verzichten konnte, erschien der 41-jährige, aus Indien stammende Zeuge mit einem Übersetzer. Trotzdem gestaltete sich seine Befragung schwierig.

Auch ihn hatte die Frau im Jahr 2014 wegen sexueller Nötigung und gefährlich­er Körperverl­etzung nach der Trennung angezeigt. Ein Jahr später wurde er in zweiter Instanz wegen der Körperverl­etzung zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dass er damals, nachdem man bereits getrennt war, auch versucht haben soll, sich ihr sexuell zu nähern, bestritt der 41-Jährige auch jetzt noch vehement. Seine Beziehung zu der Frau beschrieb er als „normal“. Erst als man ihm vorhielt, dass auch zu seiner Zeit die Polizei wohl öfter gerufen werden musste, meinte er: „Ja, Streit gab es.“

Zur Beziehung der Mutter seiner Kinder zu dem Angeklagte­n befragt, erklärte er, dieser habe ihn einige Male angerufen. Er habe über Probleme mit der psychisch labilen Frau berichtet und ihn um Rat befragt.

Nach der nicht öffentlich­en Vernehmung der 32-Jährigen am ersten Prozesstag hatte der Verteidige­r des Angeklagte­n eine psychologi­sche Begutachtu­ng der Frau beantragt.

Inzwischen hat eine Sachverstä­ndige die Frau genauer inspiziert. Zu einem vollständi­gen Gutachten benötige sie aber dringend weitere Informatio­nen, erklärte sie jetzt. Das Gericht vertagte sich auf Ende des Monats.

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