Land kippt Bestandsschutz für leere Ställe
Kommunen freuen sich auf Bauplätze in der Dorfmitte – Bauernverband übt Kritik
● STUTTGART - Steht ein Stall in einem Ort eine gewisse Zeit leer, soll er künftig keine Tiere mehr beherbergen dürfen. Die Landesregierung wird eine entsprechende Regelung in die Novelle der Landesbauordnung (LBO) aufnehmen. Viele Gemeinden auf dem Land fordern das schon lange, da so Platz für dringend benötigten Wohnraum entsteht. Der Landesbauernverband sieht darin einen weiteren Angriff auf die Landwirte, wie deren Experte Michael Schulz sagt. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand.“
In Baden-Württemberg gibt es zu wenige Wohnungen. Die Beratungsgesellschaft Prognos beziffert den Mangel in einer Studie mit 88 000. Dieser zeige sich nicht nur in Städten, sondern auch in wirtschaftsstarken ländlichen Gebieten wie im Kreis Ravensburg und im Bodenseekreis. Landauf, landab suchen Gemeinderäte nach Bauland. Dabei geraten immer wieder die Bauernhöfe in den Fokus, die in vielen Dörfern mitten im Zentrum liegen. Für sie gelten allerdings strenge Abstandsregeln zu Wohnhäusern, um deren Anwohner vor Lärm und Gestank zu schützen – selbst wenn die Ställe verwaist sind. Denn diese könnten jederzeit wieder mit Tieren belegt werden. Diese Möglichkeit soll nun eingeschränkt werden.
Koalition ist sich einig
Um dem Wohnungsmangel zu begegnen, hat die zuständige Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut Mitte 2016 eine Wohnraum-Allianz gegründet. Ihr gehören 50 Vertreter aus Politik, Wohnungs- und Kreditwirtschaft sowie von Verbänden an. Das Gremium beschäftigt sich auch mit einer Novelle der LBO. Das Ziel: den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Wir haben in der Wohnraum-Allianz beschlossen, das Stallprivileg aufzuheben“, sagt Ottmar Wernicke, Geschäftsführer des Immobilien-Eigentümerverbands Haus und Grund Württemberg. Auf eine Änderung dieses Privilegs hatten sich Grüne und CDU bereits im Koalitionsvertrag verständigt.
Auf diesen verweist auch Norbert Eisenmann, Ministerialdirigent im Wirtschaftsministerium. „Die Landesregierung beabsichtigt, (...) Hemmnisse der Innenentwicklung in landwirtschaftlich geprägten Innenbereichen von Gemeinden zu beseitigen, indem sie den Bestandsschutz für nicht mehr genutzte Ställe in Innenbereichen neu regelt“, erklärt er auf Anfrage der FDP-Abgeordneten Gabriele Reich-Gutjahr. In seiner Antwort, die der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, schreibt Eisenmann indes nicht, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Die GrünenLandtagsabgeordnete Susanne Bay hat hierzu bereits ihre Vorstellung geäußert. „Wird ein Stall mehr als sechs Jahre nicht mehr als solcher genutzt, muss der besondere Schutz erlöschen.“
FDP spricht von Enteignung
Die FDP-Abgeordnete Reich-Gutjahr kritisiert die Landesregierung für dieses Vorhaben scharf. „Erschreckend einig sind sich die Koalitionäre, wenn es um die faktische Enteignung derjenigen Landwirte geht, die Wirtschaftsgebäude im Innenbereich haben“, sagt sie. „Dem Ziel der Netto-Null beim Flächenverbrauch wird damit die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geopfert.“
Mit Unmut reagiert auch Michael Schulz vom Landesbauernverband darauf. „Ich wäre nicht glücklich, wenn da jetzt sechs oder zehn Jahre drinstehen würden.“Die Bauern gerieten immer mehr unter Druck. Ihre Höfe könnten sie nicht einfach alle aussiedeln. „Wenn man alle tierhaltenden Betriebe nach draußen verlagern wollte, ginge das gar nicht.“Im dicht besiedelten Südwesten fehle dafür der Platz. Die leeren Ställe in den Dorfzentren würden auch heute zum Teil noch genutzt – etwa als Quarantäne-Station, um kranke Tiere von der Herde zu trennen.
Schulz weiß um die Debatten in den Dörfern. „Die Ställe sind den Bürgermeistern natürlich ein Dorn im Auge.“Dennoch schafften diese es meist, sich mit den Besitzern der Höfe zu einigen – manchmal auch unter Mitwirkung des Bauernverbands als Vermittler. Darum fordert Schulz: „Bitte keine Gesetze abändern, sondern lieber im Einzelfall genau hinschauen.“
Ottmar Wernicke von Haus und Grund bezeichnet den Einwand der Landwirte mit Verweis auf die ungenutzten Ställe als „nicht nachvollziehbar“. Er plädiert dafür, den Bestandsschutz sofort abzuschaffen und nicht abzuwarten, ob der Stall über Jahre leersteht. Das fordert der Gemeindetag seit 2015. „Dies vor dem Hintergrund, dass dieser Bestandsschutz massive Probleme für unsere Mitgliedschaft vor Ort verursacht hat“, erklärt Iris Bohlen. „Aus unserer Sicht ist eine Befristung von sechs Jahren zu hoch gegriffen. Der drängendste Wunsch aus der Mitgliedschaft geht dahingehend, dass der Bestandsschutz der Stallungen so schnell wie möglich völlig entfällt.“
Neuregelung soll 2019 greifen
Noch vor der Sommerpause will das zuständige Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium die Novelle der Landesbauordnung der Landesregierung vorlegen, erklärt ein Ministeriumssprecher. Dann nimmt der Gesetzentwurf den Weg durch die Anhörung und den Landtag. Zum Jahresbeginn 2019 soll die Neuregelung in Kraft treten.