Bundesgerichtshof verkündet Urteil über Forstverwaltung im Juni
STUTTGART (tja) - Die Zukunft der Forstverwaltung in Baden-Württemberg bleibt weiter offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) vertagte am Dienstag seine Entscheidung im Streit um mögliche Wettbewerbsverstöße des Landes. Am 12. Juni wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil verkünden.
Vor dem BGH stehen sich die Landesregierung und das Bundeskartellamt gegenüber. Es geht um die Frage, ob Förster in Landesdiensten außerhalb des Staatsforstes arbeiten dürfen. Bis 2015 verkaufte das Land Holz im Auftrag von Privaten und Gemeinden. Ein Wettbewerbsverstoß, urteilten das Bundeskartellamt und das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Das Land habe damit nahezu ein Monopol im Holzverkauf, das treibe die Preise nach oben.
Zweiter Streitpunkt: Bislang kümmern sich Förster, die für Landratsämter arbeiten, auch um Wälder von Privaten oder Kommunen. Die Gebühren für diesen Service sind nicht kostendeckend. Das ist aus Sicht der Wettbewerbshüter nicht erlaubt. Das Land mache es privaten Forstdienstleistern fast unmöglich, ihren Service anzubieten.
Das Land war gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vor den BGH gezogen. Allerdings hat der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) gleichzeitig eine Reform der Forstverwaltung angestoßen. Denn es gilt als sicher, dass Teile des OLG-Urteils Bestand haben werden. Ob die geplanten Änderungen ausreichen, ist eine der Kernfragen im laufenden Verfahren. Es geht dabei auch um die Jobs von rund 2000 Mitarbeitern des Landes.
Erst mit dem Karlsruher Urteil am 12. Juni steht auch fest, ob Unternehmen das Land auf Schadenersatz verklagen können. Mehrere Firmen bereiten sich bereits auf solche Klagen vor. Sie argumentieren, sie hätten wegen des Forstmodells in Baden-Württemberg jahrelang Holz zu überhöhten Preisenh kaufen müssen.