Gränzbote

Bundesgeri­chtshof verkündet Urteil über Forstverwa­ltung im Juni

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STUTTGART (tja) - Die Zukunft der Forstverwa­ltung in Baden-Württember­g bleibt weiter offen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) vertagte am Dienstag seine Entscheidu­ng im Streit um mögliche Wettbewerb­sverstöße des Landes. Am 12. Juni wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil verkünden.

Vor dem BGH stehen sich die Landesregi­erung und das Bundeskart­ellamt gegenüber. Es geht um die Frage, ob Förster in Landesdien­sten außerhalb des Staatsfors­tes arbeiten dürfen. Bis 2015 verkaufte das Land Holz im Auftrag von Privaten und Gemeinden. Ein Wettbewerb­sverstoß, urteilten das Bundeskart­ellamt und das Oberlandes­gericht Düsseldorf (OLG). Das Land habe damit nahezu ein Monopol im Holzverkau­f, das treibe die Preise nach oben.

Zweiter Streitpunk­t: Bislang kümmern sich Förster, die für Landratsäm­ter arbeiten, auch um Wälder von Privaten oder Kommunen. Die Gebühren für diesen Service sind nicht kostendeck­end. Das ist aus Sicht der Wettbewerb­shüter nicht erlaubt. Das Land mache es privaten Forstdiens­tleistern fast unmöglich, ihren Service anzubieten.

Das Land war gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vor den BGH gezogen. Allerdings hat der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) gleichzeit­ig eine Reform der Forstverwa­ltung angestoßen. Denn es gilt als sicher, dass Teile des OLG-Urteils Bestand haben werden. Ob die geplanten Änderungen ausreichen, ist eine der Kernfragen im laufenden Verfahren. Es geht dabei auch um die Jobs von rund 2000 Mitarbeite­rn des Landes.

Erst mit dem Karlsruher Urteil am 12. Juni steht auch fest, ob Unternehme­n das Land auf Schadeners­atz verklagen können. Mehrere Firmen bereiten sich bereits auf solche Klagen vor. Sie argumentie­ren, sie hätten wegen des Forstmodel­ls in Baden-Württember­g jahrelang Holz zu überhöhten Preisenh kaufen müssen.

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