Gemeinderat stimmt gegen Sanierung
Diskussionen um Versorgungsleitungen in Emminger Haldenstraße
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EMMINGEN-LIPTINGEN - Der Gemeinderat Emmingen-Liptingen hat sich in seiner Sitzung am Montag mit der Sanierung und Ertüchtigung der Versorgungsleitungen in der Haldenstraße in Emmingen befasst. Nachdem der Gemeinderat bereits im Juli 2016 beschlossen hatte, diese Maßnahme nicht zur Umsetzung zu bringen, wurde das Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten.
Bürgermeister Joachim Löffler sagte, dass es bei der Dringlichkeit der Maßnahme nicht nur darum gehe, eine Wasserleitung zu erneuern, sondern auch die Versorgungssicherheit für Trinkwasserbelange, aber auch für den Brandschutz zu beachten.
In der Stellungnahme seien die genannten Gründe für eine notwendige Verlegung der beiden Versorgungsleitungen, die über Privatgrundstücke führen, in die Haldenstraße aus fachlicher Sicht nachvollziehbar. Allerdings würden sich im Fall einer Stilllegung der Zeilenleitung die Druckverhältnisse in den höher gelegenen Bereichen der Niedrigzone (Obere Gasse) tendenziell verschlechtern.
Auch wäre im Brandfall die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung einiger Haushalte im Ortsbereich und von mehreren, südlich von Emmingen gelegene Anwesen nicht gewährleistet. Eine hygienische Gefährdung der betroffenen Haushalte wäre nicht auszuschließen. Die öffentliche Wasserversorgung sei eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Das Landratsamt gehe davon aus, dass die Gemeinde in eigener Verantwor- tung ihren rechtlichen Verpflichtungen einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in guter Qualität und ausreichender Menge nachkommen werde. Außerdem werde auf die haftungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall hingewiesen. Die prognostizierten Kosten von 125 000 Euro würden nach der neuesten Kostenberechnung auf 159 000 Euro steigen. Auch wenn die Kosten sich erhöht hätten, sprach sich Löffler für die Maßnahme aus. Nach kontroverser Diskussion beschloss der Gemeinderat bei sechs Ja-, sieben Neinstimmen und einer Enthaltung die Maßnahme nicht durchzuführen. Daraufhin legte Löffler Widerspruch ein. Er will nun das Abstimmungsergebnis des Gemeinderates zur Entscheidung dem Landratsamt vorlegen.
Öffentliches Interesse
Die Räte befassten sich auch mit dem Baugesuch auf dem Gelände des „Schlatterhofes“. Der Eigentümer will dort ein neues Wohngebäude errichten. Neben der forstlichen Nutzung und Bewirtschaftung von rund 900 Hektar Wald mit eigenem Forstpersonal, erfolgt eine intensive jagdliche Nutzung der Waldflächen. Da große Teile auch öffentlich für die Naherholung genutzt würden, bestehe für deren geordnete Unterhaltung und Bewirtschaftung ein großes kommunales und öffentliches Interesse.
Um diese Bewirtschaftungsformen nachhaltig zu sichern, soll der Hof um ein Wohnhaus zur Eigennutzung erweitert werden. Gemeinderat Otto Schoch lehnte dieses privilegierte Vorhaben vehement ab. Die Diskussion wurde teilweise so heftig geführt, dass Bürgermeister Joachim Löffler die Gemüter mit Ermahnungen wieder beruhigen musste. Nach mehrmaligen Zwischenrufen beschloss der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen den Bebauungsplan aufzustellen.