1994: Spaichinger ersticht Nebenbuhler
Historische Kriminalfälle: Trennung lässt die Sicherungen durchbrennen
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BALGHEIM/SPAICHINGEN - Eifersucht, psychische Probleme und Alkohol sind die Mischung beim Täter gewesen, die einen 31-Jährigen am 15. April 1994 das Leben gekostet haben. Der Mann, früher Betreiber einer Spaichinger Diskothek, hatte in Balgheim gewohnt und war von einem 30-Jährigen mit über 30 Messerstichen erstochen worden, weil er – der frühere langjährige Freund der Frau – wieder eine Beziehung zu ihr aufgenommen hatte. Sie habe, so stellte sich später in der Gerichtsverhandlung heraus, ihrem Mann angekündigt, sich scheiden zu lassen. Das hatte bei ihm die Sicherungen durchbrennen lassen.
Viel Blut am Tatort
Die Berichterstattung aus jenen Tagen zeigt, dass die Polizeibeamten nicht nur eine völlig verwüstete Wohnung in Balgheim angetroffen haben, sondern auch viel Blut: Der Mann war mit 34 Stichen getötet worden. Das Stück einer Messerklinge steckte noch im Schädel. Glück hatten jedoch die beiden Mitbewohner im Haus: Der Täter hatte die Wohnung des Getöteten nämlich in der Tatnacht nach der vergeblichen Suche nach der abgebrochenen Klinge an mehreren Stellen versucht anzuzünden, was aber wegen mangelnden Sauerstoffs nicht gelang.
Deshalb waren auch die Nachbarn als Nebenkläger in dem Prozess vertreten. Und deshalb verurteilte die zweite Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil den Täter am 17. Februar 1995 auch wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Wegen Mordes an dem Nebenbuhler verurteilte ihn das Gericht jedoch nicht. Der Richter folgte den Einschätzungen des psychiatrischen Gutachters, der eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt, weil der 30-Jährige an einer Borderline-Störung leide. Gefühle seien entweder übermäßig oder untermäßig vorhanden, daher sei die Eifersucht auch nicht die Ursache, sondern der Auslöser der Tat gewesen. Die Erinnerungslücken, die der Spaichinger angegeben hatte, seien bei dieser Persönlichkeitsstruktur nicht verwunderlich. Die Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen.
Der später Verurteilte wurde nach der Tat in den frühen Morgenstunden des 15. April erst am 22. April verhaftet. Ein Freund hatte den Getöteten zunächst nicht gefunden, als er am Morgen des 15. April in die völlig verwüstete Wohnung kam. Erst mit
Mordsgeschichten
Eifersuchtsdrama der hinzugerufenen Polizei wurde der Getötete gefunden. Mehrere der über 30 Stichverletzungen, die sich im Oberkörper und am Kopf befanden, wären für sich schon tödlich gewesen.
Eine Öffentlichkeitsfahndung brachte einen Hinweis auf einen akzentfrei sprechenden Anrufer aus der Telefonzelle bei der Balgheimer Kirche nach einem Taxi, das aber nicht geschickt wurde. Dass man den später Verurteilten erst so spät schnappte, obwohl er schon am Tattag im Visier stand, lag an einem Alibi, das ihm seine Mutter auf seine Bitte hin gegeben hatte.
Er selbst schwieg bis zur Verhandlung. Dann schilderte er den Ablauf, der später auch vom Richter weitgehend so festgestellt wurde: Eine Woche vor dem Umzug in eine neue Wohnung habe ihm seine Frau eröffnet, sie wolle sich scheiden lassen. Am Vorabend des Tattags habe ihm ein befreundetes Ehepaar dann die Augen darüber geöffnet, dass seine Frau, die er nach nur kurzem Kennenlernen 1992 geheiratet hatte, wieder mit ihrem früheren Freund zusammen sei. Danach sei er nach Hause gegangen, habe getrunken, ein Messer aus dem Messerkoffer geholt – und dann sei die Erinnerung nur bruchstückhaft. Er sei zu Fuß nach Balgheim gegangen und habe den 31Jährigen aufgesucht. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen. Was geschehen sei, wisse er nicht, er habe nur gewusst, dass etwas geschehen sei wegen des abgebrochenen Messers in seiner Hand und des Blutes.
Aufbrausend und liebenswert
Die Zeugen hatten ganz Unterschiedliches geschildert. Die meisten beschrieben den Täter zwar als gelegentlich aufbrausend, aber meist als gutmütigen, hilfsbereiten, liebenswerten Menschen, die Frau hingegen sei schwierig, einer sagte „eiskalt“. Andere sagten, sie hätten davon gehört, dass der Täter früher oft in Schlägereien verwickelt gewesen sei. Er hatte trotz langer Andeutungen und Gerüchte einfach nicht wahrhaben wollen, dass ihn seine Frau verlasse, sagten Zeugen.
In den Plädoyers hatte der Staatsanwalt lebenslänglich wegen Mordes und gefährlicher Brandstiftung sowie versuchten Mordes gefordert, der Verteidiger sechs Jahre für Totschlag und schwere Brandstiftung.
Das Gericht blieb bei Totschlag. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt gewesen. „Nur damit sie Ihre heile Welt erhalten konnten, haben sie den vermeintlichen Störenfried beseitigt“, so zitiert der Berichterstatter des Heuberger Boten die Worte des Richters an den Verurteilten.