Kein Platz im Dorf
Wegen Anlage eines Schuppengebiets wird Landschaftsschutzgebiet bei Mahlstetten verkleinert
● MAHLSTETTEN - Über mehrere Jahre hat sich die geplante Anlage eines Schuppengebiets bei Mahlstetten hingezogen. Grund waren unter anderem Einwände von Naturschützern, weil das vorgesehene Areal in einem Landschafts- und Vogelschutzgebiet liegt. Befürchtungen, dass dort neben Schuppen langfristig auch andere Gebäude errichtet werden könnten, zerstreut das zuständige Landratsamt Tuttlingen.
Vor vier Jahren, im März 2014, war die Gemeinde Mahlstetten an die Behörde herangetreten mit dem Wunsch, ein Schuppengebiet zu errichten. Die Idee geht noch auf Altbürgermeister Gerhard Minder zurück: Er hatte vorgeschlagen, im Gewann Deichselbrunnen bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft ein Schuppengebiet auszuweisen und einen Bebauungsplan zu erstellen; so könnten 30 bis 35 Schuppenstellplätze geschaffen werden.
„Ein Haufen Geld“
Laut Minders Nachfolger Helmut Götz bietet die Mahlstetter Ortslage keine Flächen, um etwa landwirtschaftliche Geräte abstellen zu können. Dabei gebe es Bedarf bei vielen Landwirten und Privatleuten. Einem Ausweichen an den Ortsrand habe entgegen gestanden, dass „alles, was in Mahlstetten nicht bebaute Ortslage ist, irgendeinem Schutzzweck unterworfen ist – es kostet wegen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen einen Haufen Geld, am Ortsrand Gebiete zu erschließen“.
Um den bestmöglichen Standort zu ermitteln, prüfte ein Gutachter Alternativen auf der gesamten Gemarkung. Wegen der Anforderungen der Gemeinde – gute Erreichbarkeit, aber wegen der Holzbearbeitung nicht zu nah an Wohnhäusern – und der bestehenden Schutzgebiete waren mögliche Standorte laut Nadja Seibert vom Landratsamt „nur sehr begrenzt“. Auch musste die Fläche Eigentum der Gemeinde sein. Ein Standort, den die Naturschutzbehörde favorisierte, sei ausgeschieden, weil dort ein landwirtschaftlicher Betrieb „wertvolle hofnahe Flächen verloren hätte“. Seibert: „Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte ist nur Deichselbrunnen als realisierbarer Standort verblieben“– der liegt jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Scheibenbühl und Bühle“östlich der Gemeinde. Um das Vorhaben überhaupt zu ermöglichen, sollte es verkleinert werden. Götz: „Möglicherweise ist seinerzeit ein Teil der Flächen in das Schutzgebiet aufgenommen worden, ohne die Folgen zu bedenken.“
Im Januar 2016 beantragte die Gemeinde die Änderung des Landschaftsschutzgebiets: Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu minimieren, wurde das Schuppengebiet von zwei auf 0,65 Hektar verkleinert. Laut Seibert wurden Flächen wie das Bebauungsplangebiet „Sportplatz“ersatzlos aus dem Schutzgebiet genommen. Zum Ausgleich seien im Südwesten des Schutzgebiets neue Flächen, „hochwertige Offenlandstrukturen“mit Biotopen, hinzugenommen worden – die jedoch deutlich kleiner ausfallen als die herausgenommenen. Die weggefallenen Flächen haben einen Umfang von 7,32 Hektar; das Landschaftsschutzgebiet ist nun noch 37,56 Hektar groß.
Bei der notwendigen Anhörung der Fachbehörden und Verbände lehnte der Landesnaturschutzverband das geplante Schuppengebiet im vergangenen Herbst ab: Aufgrund seiner Lage im Landschafts- und Vogelschutzgebiet sowie der „Landschaftszerschneidung und Entstehung einer Splittersiedlung“. Das Tuttlinger Landratsamt folgte dennoch dem Antrag der Gemeinde Mahlstetten. „Nach der erforderlichen Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele zu erwarten“, so Seibert. Standortalternativen würden fehlen, „Erweiterung und Ausgleich findet beim Schutzgebiet durch Hinzunahme weiterer Flächen sowie dessen Aufwertung durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Schutzgebiets statt“. Erhalten und aufgewertet werden sollen bestehende Biotope.
Der Gemeinderat fasste bei seiner jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss für das Schuppengebiet. „Aufgrund einer unumgänglichen Vereinbarung mit der Naturschutzbehörde“werde in den kommenden zehn Jahren eine Erfolgskontrolle der Naturschutzmaßnahmen durch einen Biologen beauftragt, so Bürgermeister Götz. Eine andere Nutzung als Schuppenneubauten seien in dem Bebauungsplangebiet nicht zu befürchten, versichert Seibert. Zulässig seien ausschließlich landund forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerschuppen sowie der „Futterbergung“dienende Schuppen. „Weitere Gebäude sind in dem Plangebiet nicht zulässig.“