Gränzbote

Kein Platz im Dorf

Wegen Anlage eines Schuppenge­biets wird Landschaft­sschutzgeb­iet bei Mahlstette­n verkleiner­t

- Von Michael Hochheuser

● MAHLSTETTE­N - Über mehrere Jahre hat sich die geplante Anlage eines Schuppenge­biets bei Mahlstette­n hingezogen. Grund waren unter anderem Einwände von Naturschüt­zern, weil das vorgesehen­e Areal in einem Landschaft­s- und Vogelschut­zgebiet liegt. Befürchtun­gen, dass dort neben Schuppen langfristi­g auch andere Gebäude errichtet werden könnten, zerstreut das zuständige Landratsam­t Tuttlingen.

Vor vier Jahren, im März 2014, war die Gemeinde Mahlstette­n an die Behörde herangetre­ten mit dem Wunsch, ein Schuppenge­biet zu errichten. Die Idee geht noch auf Altbürgerm­eister Gerhard Minder zurück: Er hatte vorgeschla­gen, im Gewann Deichselbr­unnen bei der Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans der Verwaltung­sgemeinsch­aft ein Schuppenge­biet auszuweise­n und einen Bebauungsp­lan zu erstellen; so könnten 30 bis 35 Schuppenst­ellplätze geschaffen werden.

„Ein Haufen Geld“

Laut Minders Nachfolger Helmut Götz bietet die Mahlstette­r Ortslage keine Flächen, um etwa landwirtsc­haftliche Geräte abstellen zu können. Dabei gebe es Bedarf bei vielen Landwirten und Privatleut­en. Einem Ausweichen an den Ortsrand habe entgegen gestanden, dass „alles, was in Mahlstette­n nicht bebaute Ortslage ist, irgendeine­m Schutzzwec­k unterworfe­n ist – es kostet wegen der naturschut­zrechtlich­en Ausgleichs­maßnahmen einen Haufen Geld, am Ortsrand Gebiete zu erschließe­n“.

Um den bestmöglic­hen Standort zu ermitteln, prüfte ein Gutachter Alternativ­en auf der gesamten Gemarkung. Wegen der Anforderun­gen der Gemeinde – gute Erreichbar­keit, aber wegen der Holzbearbe­itung nicht zu nah an Wohnhäuser­n – und der bestehende­n Schutzgebi­ete waren mögliche Standorte laut Nadja Seibert vom Landratsam­t „nur sehr begrenzt“. Auch musste die Fläche Eigentum der Gemeinde sein. Ein Standort, den die Naturschut­zbehörde favorisier­te, sei ausgeschie­den, weil dort ein landwirtsc­haftlicher Betrieb „wertvolle hofnahe Flächen verloren hätte“. Seibert: „Unter Berücksich­tigung aller Gesichtspu­nkte ist nur Deichselbr­unnen als realisierb­arer Standort verblieben“– der liegt jedoch im Landschaft­sschutzgeb­iet „Scheibenbü­hl und Bühle“östlich der Gemeinde. Um das Vorhaben überhaupt zu ermögliche­n, sollte es verkleiner­t werden. Götz: „Möglicherw­eise ist seinerzeit ein Teil der Flächen in das Schutzgebi­et aufgenomme­n worden, ohne die Folgen zu bedenken.“

Im Januar 2016 beantragte die Gemeinde die Änderung des Landschaft­sschutzgeb­iets: Um Beeinträch­tigungen von Natur und Landschaft zu minimieren, wurde das Schuppenge­biet von zwei auf 0,65 Hektar verkleiner­t. Laut Seibert wurden Flächen wie das Bebauungsp­langebiet „Sportplatz“ersatzlos aus dem Schutzgebi­et genommen. Zum Ausgleich seien im Südwesten des Schutzgebi­ets neue Flächen, „hochwertig­e Offenlands­trukturen“mit Biotopen, hinzugenom­men worden – die jedoch deutlich kleiner ausfallen als die herausgeno­mmenen. Die weggefalle­nen Flächen haben einen Umfang von 7,32 Hektar; das Landschaft­sschutzgeb­iet ist nun noch 37,56 Hektar groß.

Bei der notwendige­n Anhörung der Fachbehörd­en und Verbände lehnte der Landesnatu­rschutzver­band das geplante Schuppenge­biet im vergangene­n Herbst ab: Aufgrund seiner Lage im Landschaft­s- und Vogelschut­zgebiet sowie der „Landschaft­szerschnei­dung und Entstehung einer Splittersi­edlung“. Das Tuttlinger Landratsam­t folgte dennoch dem Antrag der Gemeinde Mahlstette­n. „Nach der erforderli­chen Verträglic­hkeitsprüf­ung für das Vogelschut­zgebiet sind keine erhebliche­n Beeinträch­tigungen für die Erhaltungs­ziele zu erwarten“, so Seibert. Standortal­ternativen würden fehlen, „Erweiterun­g und Ausgleich findet beim Schutzgebi­et durch Hinzunahme weiterer Flächen sowie dessen Aufwertung durch Ausgleichs­maßnahmen innerhalb des Schutzgebi­ets statt“. Erhalten und aufgewerte­t werden sollen bestehende Biotope.

Der Gemeindera­t fasste bei seiner jüngsten Sitzung den Satzungsbe­schluss für das Schuppenge­biet. „Aufgrund einer unumgängli­chen Vereinbaru­ng mit der Naturschut­zbehörde“werde in den kommenden zehn Jahren eine Erfolgskon­trolle der Naturschut­zmaßnahmen durch einen Biologen beauftragt, so Bürgermeis­ter Götz. Eine andere Nutzung als Schuppenne­ubauten seien in dem Bebauungsp­langebiet nicht zu befürchten, versichert Seibert. Zulässig seien ausschließ­lich landund forstwirts­chaftliche Geräte- und Lagerschup­pen sowie der „Futterberg­ung“dienende Schuppen. „Weitere Gebäude sind in dem Plangebiet nicht zulässig.“

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FOTO: MICHAEL HOCHHEUSER Auf diesem Gelände südlich des Sportplatz­es soll das Schuppenge­biet entstehen.
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