Gränzbote

Tuwass-Schläger: Alle vier Verdächtig­en festgenomm­en

Nach Verhör wieder auf freiem Fuß – Weiteres Verfahren soll schnell vorankomme­n

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Leserbrief

Im von Günter und Gisela Deeg hat sich bei der Abschrift ein Fehler eingeschli­chen. Wie Günter Deeg mitteilt, lautet die korrekte Bezeichnun­g für den Bibelvers, auf den er sich im Leserbrief bezieht, Römer I, 26/27. TUTTLINGEN (dh) - Im Fall der schweren Körperverl­etzung vor dem Tuttlinger Freizeitba­d Tuwass hat die Polizei alle vier Tatverdäch­tigen festgenomm­en. Wie sie am Freitag mitteilt, sind die vier Jugendlich­en aufgrund von zahlreiche­n Hinweisen aus der Bevölkerun­g ermittelt worden.

Die vier jungen Männer werden verdächtig­t, einen 58-Jährigen am vergangene­n Freitag vor dem Tuwass zusammenge­schlagen zu haben. Vorausgega­ngen war ein Streit zwischen der Gruppe und dem Mann im Bad. Die Polizei hatte mit Bildern aus einer Überwachun­gskamera nach den Verdächtig­en gefahndet.

Drei Syrer, ein Deutscher

Nachdem sie bereits am Mittwoch zwei Tatverdäch­tige gefasst hatte, hat die Polizei nun auch die anderen beiden ermittelt. Laut Polizei handelt es sich um junge Männer im Alter von 16 bis 24 Jahren. Drei der Tatverdäch­tigen seien syrische Asylbewerb­er, heißt es von der Polizei. Beim vierten Tatverdäch­tigen handelt es sich um einen deutschen Staatsange­hörigen.

Nach den entspreche­nden polizeilic­hen Maßnahmen wurden alle auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft Rottweil wieder auf freien Fuß gesetzt, heißt es weiter. Es bestehe dringender Tatverdach­t, aber kein Anlass, von Fluchtgefa­hr oder Verdunklun­gsgefahr auszugehen, sagte Staatsanwa­lt Frank Grundke auf Nachfrage. Ob die vier Aussagen zur Tat gemacht haben, wollte Grundke nicht sagen. Nur soviel: „Wir sind uns sicher, dass wir die vier richtigen Personen haben.“

Strafmaß ist fraglich

Die intensiven Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei Tuttlingen dauern laut Mitteilung derzeit an. Grundke erwartet, dass das Verfahren schnell weiter bearbeitet wird. Welches Strafmaß die vier erwartet, könne er aber noch nicht sagen. Nur einer der Tatverdäch­tigen sei über 21 und werde nach Erwachsene­nstrafrech­t behandelt, sagt Grundke. Dabei rangieren die möglichen Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren für die Körperverl­etzung.

Für die anderen mutmaßlich­en Täter ist fraglich, ob Jugend- oder Erwachsene­nstrafrech­t angewandt wird. Rechtlich gebe es für 18- bis 21Jährige einen Ermessenss­pielraum, erläutert Grundke. „Im Jugendstra­frecht gibt es verschiede­ne Sanktionsm­öglichkeit­en“, sagt der Staatsanwa­lt. Sie rangierten von Arbeitsstu­nden oder sozialen Trainingss­tunden bis hin zu Jugendarre­st.

Was eine Verurteilu­ng für den Aufenthalt­sstatus der drei Syrer bedeuten würde, kann Grundke nicht sagen: „Wir entscheide­n nicht über Abschiebun­gen, das ist Sache der Ausländerb­ehörde.“

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FOTO: HECHT Bei den Fahrradstä­ndern am Tuwass wurde der 58-Jährige zusammenge­schlagen.

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