Tuwass-Schläger: Alle vier Verdächtigen festgenommen
Nach Verhör wieder auf freiem Fuß – Weiteres Verfahren soll schnell vorankommen
Leserbrief
Im von Günter und Gisela Deeg hat sich bei der Abschrift ein Fehler eingeschlichen. Wie Günter Deeg mitteilt, lautet die korrekte Bezeichnung für den Bibelvers, auf den er sich im Leserbrief bezieht, Römer I, 26/27. TUTTLINGEN (dh) - Im Fall der schweren Körperverletzung vor dem Tuttlinger Freizeitbad Tuwass hat die Polizei alle vier Tatverdächtigen festgenommen. Wie sie am Freitag mitteilt, sind die vier Jugendlichen aufgrund von zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung ermittelt worden.
Die vier jungen Männer werden verdächtigt, einen 58-Jährigen am vergangenen Freitag vor dem Tuwass zusammengeschlagen zu haben. Vorausgegangen war ein Streit zwischen der Gruppe und dem Mann im Bad. Die Polizei hatte mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach den Verdächtigen gefahndet.
Drei Syrer, ein Deutscher
Nachdem sie bereits am Mittwoch zwei Tatverdächtige gefasst hatte, hat die Polizei nun auch die anderen beiden ermittelt. Laut Polizei handelt es sich um junge Männer im Alter von 16 bis 24 Jahren. Drei der Tatverdächtigen seien syrische Asylbewerber, heißt es von der Polizei. Beim vierten Tatverdächtigen handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen.
Nach den entsprechenden polizeilichen Maßnahmen wurden alle auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Rottweil wieder auf freien Fuß gesetzt, heißt es weiter. Es bestehe dringender Tatverdacht, aber kein Anlass, von Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr auszugehen, sagte Staatsanwalt Frank Grundke auf Nachfrage. Ob die vier Aussagen zur Tat gemacht haben, wollte Grundke nicht sagen. Nur soviel: „Wir sind uns sicher, dass wir die vier richtigen Personen haben.“
Strafmaß ist fraglich
Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Tuttlingen dauern laut Mitteilung derzeit an. Grundke erwartet, dass das Verfahren schnell weiter bearbeitet wird. Welches Strafmaß die vier erwartet, könne er aber noch nicht sagen. Nur einer der Tatverdächtigen sei über 21 und werde nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, sagt Grundke. Dabei rangieren die möglichen Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren für die Körperverletzung.
Für die anderen mutmaßlichen Täter ist fraglich, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Rechtlich gebe es für 18- bis 21Jährige einen Ermessensspielraum, erläutert Grundke. „Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Sanktionsmöglichkeiten“, sagt der Staatsanwalt. Sie rangierten von Arbeitsstunden oder sozialen Trainingsstunden bis hin zu Jugendarrest.
Was eine Verurteilung für den Aufenthaltsstatus der drei Syrer bedeuten würde, kann Grundke nicht sagen: „Wir entscheiden nicht über Abschiebungen, das ist Sache der Ausländerbehörde.“