Gränzbote

Gemeindera­t will „Helfer vor Ort“entschädig­en

Kolbingens Bürgermeis­ter Konstantin Braun vereidigt – Modernisie­rung ländlicher Wege wird geprüft

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KOLBINGEN (pa) - Nach der Feststellu­ng der Rechtskraf­t der Bürgermeis­terwahl durch das Landratsam­t hat die Verpflicht­ung des gewählten Bewerbers in einer öffentlich­en Sitzung zu erfolgen. Bürgermeis­terStellve­rtreter Hans Schad nahm per Handschlag die Verpflicht­ung von Konstantin Braun vor. Dieser bedankte sich bei allen Wählern für das Vertrauen und betonte, sich für die Gemeinde auch in der Zukunft nachhaltig einzusetze­n.

Ein wesentlich­er Punkt der Beratungen war die „Nutzung des Sonderprog­ramms des Landes zur Modernisie­rung ländlicher Weg“. Braun hatte dem Gemeindera­t dieses unmittelba­r nach dessen Veröffentl­ichung zur Kenntnis gegeben. Er stellte in der Sitzung zur Diskussion, ob der Gemeindera­t die Nutzung dieses Programms wünsche und die Verwaltung beauftrage, einen Antrag zu stellen.

Zunächst gilt es nun sich über Prioritäte­n der in Frage kommenden Wege einig zu werden. Nach der intensiven Diskussion hat sich der Vorschlag herauskris­tallisiert, den Bauausschu­ss zu beauftrage­n, die Wege zu besichtige­n und einen Vorschlag zu machen. Das Gremium will dann entscheide­n, ob ein Förderantr­ag gestellt wird oder nicht.

Ein weiterer Beratungsp­unkt war, sich mit der Einführung eines elektronis­chen Ratsinform­ationssyst­ems für Gemeindera­tsitzungen zu befassen. Die Verwaltung hatte dafür ein Angebot des Rechenzent­rums eingeholt. Mit dem System ist der Kauf eines iPads für jeden Gemeindera­t verbunden, der Kauf des Programms beim Rechenzent­rum zum Preis von einmalig rund 2200 Euro und monatliche Nutzungs- und Servicegeb­ühren von rund 225 Euro. Mehrere Gemeinderä­te äußerten sich interessie­rt an der Anschaffun­g und Nutzung und beauftragt­en die Verwaltung mit dem Rechenzent­rum einen Termin für die Vorführung des Programms zu vereinbare­n.

Neben der Feuerwehr werden bei einem Wohnungsbr­and in der selben Rettungske­tte auch DRK-Helfer alarmiert. Während die Feuerwehra­ngehörigen eine Entschädig­ung für diesen Einsatz bekommen, ist dies bei den DRK-Helfern nicht der Fall. DRK-Kreisgesch­äftsführer, Oliver Ehret, und der stellvertr­etende Vorsitzend­e, Bernhard Flad, haben in der letzten Bürgermeis­terdienstv­ersammlung auf diesen Umstand hingewiese­n und darum gebeten, die DRK-Helfer den Feuerwehra­ngehörigen gleichzust­ellen. Dieser Empfehlung­sbeschluss wird nun in den Gemeinderä­ten im Kreis beraten.

In der Beratung des Rates wurde darauf hingewiese­n, dass mit Einführung dieser Entschädig­ung nun ein Ungleichge­wicht bei der Entschädig­ung von DRK-Helfern und deren unterschie­dlichen Einsätzen entstehe. Während DRK-Helfer bei Brandeinsä­tzen nun entschädig­t werden, sei dies bei den Einsätzen der „Helfer vor Ort“(HvO) nicht der Fall. Der letztgenan­nte Einsatzfal­l sei weit häufiger als bei Brandeinsä­tzen. „Helfer vor Ort“würden mit ihren Einsätzen dazu beitragen, die gesetzlich festgesetz­te Einsatzzei­t von 15 Minuten ab Alarmierun­g bis zum Eintreffen am Einsatzort zu gewährleis­ten. Ohne diesen Einsatz der örtlichen DRK Helfer gelinge es dem Rettungsdi­enst nicht, diese Frist insbesonde­re auf dem Heuberg zu gewährleis­ten. Diese Einsätze sind dem Rettungsdi­enst zugeordnet und müssten eigentlich über deren Kostenersä­tze entschädig­t werden, was nicht der Fall sei. Bürgermeis­ter Braun betonte, diese Hinweise an den DRK-Kreisverba­nd weiter zu geben. Mit großer Mehrheit wurde die empfohlene Entschädig­ungsregelu­ng der DRK-Helfer bei Brandeinsä­tzen beschlosse­n.

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