Gemeinderat will „Helfer vor Ort“entschädigen
Kolbingens Bürgermeister Konstantin Braun vereidigt – Modernisierung ländlicher Wege wird geprüft
KOLBINGEN (pa) - Nach der Feststellung der Rechtskraft der Bürgermeisterwahl durch das Landratsamt hat die Verpflichtung des gewählten Bewerbers in einer öffentlichen Sitzung zu erfolgen. BürgermeisterStellvertreter Hans Schad nahm per Handschlag die Verpflichtung von Konstantin Braun vor. Dieser bedankte sich bei allen Wählern für das Vertrauen und betonte, sich für die Gemeinde auch in der Zukunft nachhaltig einzusetzen.
Ein wesentlicher Punkt der Beratungen war die „Nutzung des Sonderprogramms des Landes zur Modernisierung ländlicher Weg“. Braun hatte dem Gemeinderat dieses unmittelbar nach dessen Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben. Er stellte in der Sitzung zur Diskussion, ob der Gemeinderat die Nutzung dieses Programms wünsche und die Verwaltung beauftrage, einen Antrag zu stellen.
Zunächst gilt es nun sich über Prioritäten der in Frage kommenden Wege einig zu werden. Nach der intensiven Diskussion hat sich der Vorschlag herauskristallisiert, den Bauausschuss zu beauftragen, die Wege zu besichtigen und einen Vorschlag zu machen. Das Gremium will dann entscheiden, ob ein Förderantrag gestellt wird oder nicht.
Ein weiterer Beratungspunkt war, sich mit der Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems für Gemeinderatsitzungen zu befassen. Die Verwaltung hatte dafür ein Angebot des Rechenzentrums eingeholt. Mit dem System ist der Kauf eines iPads für jeden Gemeinderat verbunden, der Kauf des Programms beim Rechenzentrum zum Preis von einmalig rund 2200 Euro und monatliche Nutzungs- und Servicegebühren von rund 225 Euro. Mehrere Gemeinderäte äußerten sich interessiert an der Anschaffung und Nutzung und beauftragten die Verwaltung mit dem Rechenzentrum einen Termin für die Vorführung des Programms zu vereinbaren.
Neben der Feuerwehr werden bei einem Wohnungsbrand in der selben Rettungskette auch DRK-Helfer alarmiert. Während die Feuerwehrangehörigen eine Entschädigung für diesen Einsatz bekommen, ist dies bei den DRK-Helfern nicht der Fall. DRK-Kreisgeschäftsführer, Oliver Ehret, und der stellvertretende Vorsitzende, Bernhard Flad, haben in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung auf diesen Umstand hingewiesen und darum gebeten, die DRK-Helfer den Feuerwehrangehörigen gleichzustellen. Dieser Empfehlungsbeschluss wird nun in den Gemeinderäten im Kreis beraten.
In der Beratung des Rates wurde darauf hingewiesen, dass mit Einführung dieser Entschädigung nun ein Ungleichgewicht bei der Entschädigung von DRK-Helfern und deren unterschiedlichen Einsätzen entstehe. Während DRK-Helfer bei Brandeinsätzen nun entschädigt werden, sei dies bei den Einsätzen der „Helfer vor Ort“(HvO) nicht der Fall. Der letztgenannte Einsatzfall sei weit häufiger als bei Brandeinsätzen. „Helfer vor Ort“würden mit ihren Einsätzen dazu beitragen, die gesetzlich festgesetzte Einsatzzeit von 15 Minuten ab Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort zu gewährleisten. Ohne diesen Einsatz der örtlichen DRK Helfer gelinge es dem Rettungsdienst nicht, diese Frist insbesondere auf dem Heuberg zu gewährleisten. Diese Einsätze sind dem Rettungsdienst zugeordnet und müssten eigentlich über deren Kostenersätze entschädigt werden, was nicht der Fall sei. Bürgermeister Braun betonte, diese Hinweise an den DRK-Kreisverband weiter zu geben. Mit großer Mehrheit wurde die empfohlene Entschädigungsregelung der DRK-Helfer bei Brandeinsätzen beschlossen.