Der Kassierer ist schuldig ohne Gerichtsurteil
Verteidigung zieht Einspruch in Sachen Sonnenbädle zurück – Strafmaß wird nicht öffentlich
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VS-SCHWENNINGEN (sbo) - Der ehemalige Kassierer des Sonnenbädles ist in 47 Fällen der Untreue schuldig – allerdings ohne richterliches Urteil. Denn die Verteidigung hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung zurückgezogen.
Dieser Ausgang des Verfahrens vor dem Amtsgericht VillingenSchwenningen war nicht unbedingt zu erwarten, denn selbst der Angeklagte zeigte sich noch vor der Verhandlung am Mittwoch zuversichtlich, dass „die Sachlage sich gleich aufklären wird“. Wie berichtet, wurde dem ehemaligen Kassierer des Sonnenbädles, einer Abteilung des Naturheilvereins, vorgeworfen, rund 3250 Euro innerhalb eines Dreivierteljahres veruntreut zu haben. Nun wurde er rechtskräftig verurteilt, jedoch nicht durch ein richterliches Urteil, sondern durch den Rückzug des Einspruchs gegen den Strafbefehl.
Dabei war es durch den Einspruch überhaupt erst zu der Verhandlung vor einem Schöffengericht gekommen, erklärte der vorsitzende Richter Christian Bäumler. Staatsanwältin Angelika Weißhaupt verlas im Gerichtssaal, dass dem Angeklagten zur Last gelegt wird, er habe im Zeitraum von 7. Januar bis 26. September 2016 in insgesamt 47 Fällen „Sachen und Kraftstoff“mit dem Geld des Sonnenbädles gekauft sowie Geld vom Konto der Abteilung abgehoben, das er nicht für das Sonnenbädle verwendete.
Bei den 47 Fällen handelt es sich in 22 davon um materielle Käufe. Darunter fallen unter anderem ein bei Amazon gekauftes HDMI-Kabel im Wert von sieben Euro, ein Holzkohlegrill für 100 Euro, ebenfalls über die Internetplattform, aber auch Zigaretten – sowohl in einzelnen Schachteln als auch in Stangen – und Kraftstoff in mehreren Fällen.
Bei den restlichen 25 Fällen habe der Beschuldigte Geld vom Konto der Vereinsabteilung abgehoben, heißt es. Dies erfolgte laut Strafbefehl an zwölf unterschiedlichen Geldautomaten, die zum Teil außerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises sind. Der Angeklagte erklärte: „Durch meinen Beruf bin ich in einem weitläufigen Gebiet unterwegs und ich habe immer versucht, diese Dinge auf kurzen Wegen zu erledigen.“
Den Vorwurf, der Angeklagte habe auf Kosten der Abteilung getankt, rechtfertigte Verteidiger Mark Stöhr: „Es gab laut meinem Mandanten im Vorstand eine Vereinbarung für eine Aufwandsentschädigung.“Der Beschuldigte ergänzte auf Nachfrage von Richter Bäumler, dass er nicht sagen könne, ob diese Vereinbarung in einem Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten wurde. Dies ließ für Bäumler nur den Schluss zu: „Wenn das vereinbart war, dann aber bestimmt nicht durch stückchenweise Selbstentnahme.“
Da die Verhandlung nach rund 40 Minuten ins Stocken geraten war und auch die Anhörung der sechs geladenen Zeugen bis dato nicht erfolgen konnte, unterbrach Bäumler die Verhandlung. In den folgenden 75 Minuten diskutierten Schöffengericht, Verteidiger und Staatsanwältin zeitweise hinter verschlossenen Türen. Wie Bäumler anschließend berichtete, seien einzelne Fälle detailliert besprochen und mögliche Lösungen den beiden Parteien vorgeschlagen worden.
Am Ende verkündete Christian Bäumler, dass die Verteidigung ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzieht. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig.