Gränzbote

Was ändert sich bei der Grundsteue­r?

Stadt Tuttlingen hat Änderungen bereits seit Jahren im Blick.

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Welche Auswirkung­en das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts in Karlsruhe in Bezug auf die Grundsteue­r B für die Eigenheimb­esitzer und Mieter haben wird, kann Tuttlingen­s Kämmerer Uwe Keller noch nicht abschätzen. Klar ist aber, dass sich der Tuttlinger Gemeindera­t mit der Ausgestalt­ung der Grundsteue­r bereits im Jahr 2013 befasst und sich für ein Modell mitsamt Erprobungs­phase ausgesproc­hen hat. Für die Erprobung hatte damals die SPD-Fraktion plädiert.

Die Stadt sprach sich vor fast genau fünf Jahren, nämlich in der Sitzung des Verwaltung­s- und Finanzauss­chusses am 15. April 2013 und in der Sitzung des Gemeindera­ts am 22. April 2013, für ein Kombinatio­nsmodell aus Vekehrswer­torientier­ung für die Bodenwerte und wertunabhä­ngigen Gebäudewer­ten zur Grundsteue­rreform aus – das sogenannte „Modell vier“.

Doch was heißt das? Für die Be- messungsgr­undlage für die Grundsteue­r B sollte nur noch der Bodenwert oder eine Kombinatio­n aus dem Bodenwert und der Bruttogrun­dfläche herangezog­en werden. Damit würde der Wert der Gebäude selbst nicht besteuert werden. Die Idee geht auf die Initiative „Grundsteue­rreform.net“zurück, die vom Deutschen Mieterbund, dem BUND und dem Bund Deutscher Architekte­n, aber auch vom Gemeindeta­g unterstütz­t wird.

Stadt bekommt 5,1 Millionen Euro

Die Besteuerun­g der Gebäude, so argumentie­rt die Initiative, würde laut der Stadt von 2013 Investoren entmutigen und den Landschaft­sverbrauch befördern. Sie „gefährdet den sozialen Zusammenha­lt, indem sie Mieter vergleichs­weise stark belastet und ist auch noch ausgesproc­hen verwaltung­saufwändig“, heißt es in der damaligen Sitzungsvo­rlage. Schließlic­h müssten dann alle Gebäude auf den 35 Millionen Grundstück­en in Deutschlan­d bewertet werden. Zudem sollten Flächen effizient genutzt werden: „Baulücken, Industrieb­rachen und ähnliches sollen aktiviert und bevorzugt (wieder) bebaut werden“, heißt es weiter.

Aktuell nimmt die Stadt Tuttlingen 5,1 Millionen Euro mit der Grundsteue­r B ein. In diesem Jahr läuft die Grundsteue­rerhöhung aus, die zur Finanzieru­ng der Feuerwache vor vier Jahren beschlosse­n worden ist. Laut Keller rechnet die Stadt daher mit Einnahmen von 4,8 Millionen Euro. Als Richtwert könne man rund fünf Millionen nennen.

Kämmerer: wenig Auswirkung

„Bei der Reform der Grundsteue­r wird es Gewinner und Verlierer geben“, ist Keller überzeugt. Schließlic­h würden die Kommunen nicht auf die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteue­r verzichten wollen. „Sie hat aber voraussich­tlich nur eine große Auswirkung, wenn in den Städten größere Verwerfung­Ven stattgefun­den haben“, meint er. So könnte es durchaus sein, dass Grundstück­e, die bei der bisherigen Bewertung aus dem Jahr 1964 am Stadtrand gelegen haben, inzwischen durch ein Ausufern der Stadt mehr ins Zentrum gerückt seien. Daher geht er für Tuttlingen nicht von besonders starken Unterschie­den aus.

Der Bodenricht­wert, der zur Bemessung der Grundsteue­r herangezog­en werden könnte, wird laut Keller kontinuier­lich erhoben. Das sei bei der Berechnung des Verkehrswe­rts einer Immobilie nicht der Fall. „Wie soll eine Stadt das kontinuier­lich berechnen?“, fragt Keller. Sollte dies am Ende der vom Bundesverf­assungsger­icht gewährten Übergangsz­eit bis zum Jahr 2025 aber dennoch stehen, so gehen die Städte und Gemeinden davon aus, dafür zehn Jahre zu brauchen. Also länger als die Übergangsf­rist dauert.

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FOTO: DPA
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FOTO: LRA/ ARCHIV Uwe Keller

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