Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Stadt Tuttlingen hat Änderungen bereits seit Jahren im Blick.
●
TUTTLINGEN - Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in Bezug auf die Grundsteuer B für die Eigenheimbesitzer und Mieter haben wird, kann Tuttlingens Kämmerer Uwe Keller noch nicht abschätzen. Klar ist aber, dass sich der Tuttlinger Gemeinderat mit der Ausgestaltung der Grundsteuer bereits im Jahr 2013 befasst und sich für ein Modell mitsamt Erprobungsphase ausgesprochen hat. Für die Erprobung hatte damals die SPD-Fraktion plädiert.
Die Stadt sprach sich vor fast genau fünf Jahren, nämlich in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15. April 2013 und in der Sitzung des Gemeinderats am 22. April 2013, für ein Kombinationsmodell aus Vekehrswertorientierung für die Bodenwerte und wertunabhängigen Gebäudewerten zur Grundsteuerreform aus – das sogenannte „Modell vier“.
Doch was heißt das? Für die Be- messungsgrundlage für die Grundsteuer B sollte nur noch der Bodenwert oder eine Kombination aus dem Bodenwert und der Bruttogrundfläche herangezogen werden. Damit würde der Wert der Gebäude selbst nicht besteuert werden. Die Idee geht auf die Initiative „Grundsteuerreform.net“zurück, die vom Deutschen Mieterbund, dem BUND und dem Bund Deutscher Architekten, aber auch vom Gemeindetag unterstützt wird.
Stadt bekommt 5,1 Millionen Euro
Die Besteuerung der Gebäude, so argumentiert die Initiative, würde laut der Stadt von 2013 Investoren entmutigen und den Landschaftsverbrauch befördern. Sie „gefährdet den sozialen Zusammenhalt, indem sie Mieter vergleichsweise stark belastet und ist auch noch ausgesprochen verwaltungsaufwändig“, heißt es in der damaligen Sitzungsvorlage. Schließlich müssten dann alle Gebäude auf den 35 Millionen Grundstücken in Deutschland bewertet werden. Zudem sollten Flächen effizient genutzt werden: „Baulücken, Industriebrachen und ähnliches sollen aktiviert und bevorzugt (wieder) bebaut werden“, heißt es weiter.
Aktuell nimmt die Stadt Tuttlingen 5,1 Millionen Euro mit der Grundsteuer B ein. In diesem Jahr läuft die Grundsteuererhöhung aus, die zur Finanzierung der Feuerwache vor vier Jahren beschlossen worden ist. Laut Keller rechnet die Stadt daher mit Einnahmen von 4,8 Millionen Euro. Als Richtwert könne man rund fünf Millionen nennen.
Kämmerer: wenig Auswirkung
„Bei der Reform der Grundsteuer wird es Gewinner und Verlierer geben“, ist Keller überzeugt. Schließlich würden die Kommunen nicht auf die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten wollen. „Sie hat aber voraussichtlich nur eine große Auswirkung, wenn in den Städten größere VerwerfungVen stattgefunden haben“, meint er. So könnte es durchaus sein, dass Grundstücke, die bei der bisherigen Bewertung aus dem Jahr 1964 am Stadtrand gelegen haben, inzwischen durch ein Ausufern der Stadt mehr ins Zentrum gerückt seien. Daher geht er für Tuttlingen nicht von besonders starken Unterschieden aus.
Der Bodenrichtwert, der zur Bemessung der Grundsteuer herangezogen werden könnte, wird laut Keller kontinuierlich erhoben. Das sei bei der Berechnung des Verkehrswerts einer Immobilie nicht der Fall. „Wie soll eine Stadt das kontinuierlich berechnen?“, fragt Keller. Sollte dies am Ende der vom Bundesverfassungsgericht gewährten Übergangszeit bis zum Jahr 2025 aber dennoch stehen, so gehen die Städte und Gemeinden davon aus, dafür zehn Jahre zu brauchen. Also länger als die Übergangsfrist dauert.