Gränzbote

Unrechtmäß­ige Gebühren automatisc­h erstatten

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DRESDEN (dpa) - Gebühren sind nicht immer zulässig. Das Problem: Häufig wissen Kunden nicht, dass sie im Recht sind und streiten nicht mit Unternehme­n um vergleichs­weise kleine Beträge. Denn Aufwand und Nutzen stehen oft in einem Missverhäl­tnis. Nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts Dresden können Kunden aber nun darauf setzen, dass unrechtmäß­ige Gebühren unaufgefor­dert auch wieder zurückgeza­hlt werden. Gibt es für ein Entgelt keine gesetzlich­e oder vertraglic­he Grundlage, muss ein Unternehme­n betroffene­n Kunden das Geld auf eigene Kosten wieder auszahlen.

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