Ein Polizist steht vor dem Landgericht
Nach Freispruch: Geschädigter geht in Berufung – Vorwurf der „Körperverletzung im Amt“
VS-SCHWENNINGEN/KONSTANZ (sbo) - Einem Polizist des Schwenninger Reviers wird vorgeworfen, bei einem Einsatz im vergangenen Jahr einem Mann Verletzungen zugefügt zu haben. Nachdem der Beschuldigte vor dem Amtsgericht freigesprochen wurde, ging die Klägerseite in Berufung.
Die Vorwürfe eines Angehörigen des Geschädigten wiegen schwer: Der beschuldigte Polizeibeamte soll dem vermeintlichen Opfer während eines Hilfseinsatzes schwere Verletzungen zugefügt haben. Gleichzeitig beschuldigt er drei weitere Polizeibeamten sowie zwei Sanitäter, bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Villingen falsch ausgesagt zu haben.
Insbesondere die angeblichen Falschaussagen nennt der Angehörige als Grund dafür, dass der beschuldigte Beamte bei der ersten Verhandlung freigesprochen wurde. In einem zunächst anonymen Schreiben, als dessen Verfasser sich der Angehörige im Nachgang telefonisch bekannte, bekräftigt dieser sein Anliegen: „Ich nehme an, dass die Allgemeinheit das Recht hat, zu erfahren, wie die Schwenninger Polizei einen Kollegen schützt und zwei Sanitäter der DRK-Wache Schwenningen beeinflusst, vor Gericht auszusagen.“
Bereits nach der Verhandlung am Amtsgericht und dem aus Sicht der Klägerseite unbefriedigenden Urteil ergriff der Angehörige eine ungewöhnliche Maßnahme. Er schaltete mehrfach Inserate in einer Tageszeitung mit einem Zeugenaufruf zu dem besagten Einsatz. Darin versprach er für sachdienliche Hinweise sogar 1000 Euro Belohnung.
Ob diese Maßnahme aus Sicht des Klägers erfolgreich war und sich tatsächlich weitere Zeugen gefunden haben, verriet der Inserent nicht. Jedoch schilderte er den Vorgang des Einsatzes sowie die Folgen im Gespräch: Der Geschädigte, bei dem es sich um den Sohn der Lebensgefährtin handelt, habe im vergangenen Jahr Suizid-Gedanken im sozialen Netzwerk „Facebook“gepostet. Dies habe einen morgendlichen Polizeieinsatz samt der beiden genannten Sanitäter ausgelöst. „Der Sohn meiner Lebensgefährtin wurde mit Handschellen aus dem Bett geholt und dabei von dem Polizisten auf den Kopf geschlagen“, schildert der Anrufer. Auch während des Transports ins Schwarzwald-Baar-Klinikum sowie anschließend in eine geschlossene Einrichtung in Rottweil, seien dem Geschädigten Verletzungen zugefügt worden. Zudem sei dieser permanent gefesselt gewesen.
Die Berufung der Klägerseite führt nun zu einer erneuten Verhandlung – dieses Mal vor dem Landgericht in Konstanz. Wie Mirja Poenig, Pressereferentin am Landgericht mitteilte, wird die Berufungsverhandlung am Dienstag, 17. April, ab 9 Uhr im Sitzungssaal 101 im Nebengebäude stattfinden. „Am ersten Verhandlungstag werden die Zeugen angehört, der zweite Tag findet dann voraussichtlich ohne Zeugen statt“, gibt Poenig einen Ausblick. Die Verhandlungsfortsetzung ist für Freitag, 20. April, ebenfalls ab 9 Uhr angesetzt.