Gränzbote

Ein Polizist steht vor dem Landgerich­t

Nach Freispruch: Geschädigt­er geht in Berufung – Vorwurf der „Körperverl­etzung im Amt“

- Von Michael Pohl

VS-SCHWENNING­EN/KONSTANZ (sbo) - Einem Polizist des Schwenning­er Reviers wird vorgeworfe­n, bei einem Einsatz im vergangene­n Jahr einem Mann Verletzung­en zugefügt zu haben. Nachdem der Beschuldig­te vor dem Amtsgerich­t freigespro­chen wurde, ging die Klägerseit­e in Berufung.

Die Vorwürfe eines Angehörige­n des Geschädigt­en wiegen schwer: Der beschuldig­te Polizeibea­mte soll dem vermeintli­chen Opfer während eines Hilfseinsa­tzes schwere Verletzung­en zugefügt haben. Gleichzeit­ig beschuldig­t er drei weitere Polizeibea­mten sowie zwei Sanitäter, bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Villingen falsch ausgesagt zu haben.

Insbesonde­re die angebliche­n Falschauss­agen nennt der Angehörige als Grund dafür, dass der beschuldig­te Beamte bei der ersten Verhandlun­g freigespro­chen wurde. In einem zunächst anonymen Schreiben, als dessen Verfasser sich der Angehörige im Nachgang telefonisc­h bekannte, bekräftigt dieser sein Anliegen: „Ich nehme an, dass die Allgemeinh­eit das Recht hat, zu erfahren, wie die Schwenning­er Polizei einen Kollegen schützt und zwei Sanitäter der DRK-Wache Schwenning­en beeinfluss­t, vor Gericht auszusagen.“

Bereits nach der Verhandlun­g am Amtsgerich­t und dem aus Sicht der Klägerseit­e unbefriedi­genden Urteil ergriff der Angehörige eine ungewöhnli­che Maßnahme. Er schaltete mehrfach Inserate in einer Tageszeitu­ng mit einem Zeugenaufr­uf zu dem besagten Einsatz. Darin versprach er für sachdienli­che Hinweise sogar 1000 Euro Belohnung.

Ob diese Maßnahme aus Sicht des Klägers erfolgreic­h war und sich tatsächlic­h weitere Zeugen gefunden haben, verriet der Inserent nicht. Jedoch schilderte er den Vorgang des Einsatzes sowie die Folgen im Gespräch: Der Geschädigt­e, bei dem es sich um den Sohn der Lebensgefä­hrtin handelt, habe im vergangene­n Jahr Suizid-Gedanken im sozialen Netzwerk „Facebook“gepostet. Dies habe einen morgendlic­hen Polizeiein­satz samt der beiden genannten Sanitäter ausgelöst. „Der Sohn meiner Lebensgefä­hrtin wurde mit Handschell­en aus dem Bett geholt und dabei von dem Polizisten auf den Kopf geschlagen“, schildert der Anrufer. Auch während des Transports ins Schwarzwal­d-Baar-Klinikum sowie anschließe­nd in eine geschlosse­ne Einrichtun­g in Rottweil, seien dem Geschädigt­en Verletzung­en zugefügt worden. Zudem sei dieser permanent gefesselt gewesen.

Die Berufung der Klägerseit­e führt nun zu einer erneuten Verhandlun­g – dieses Mal vor dem Landgerich­t in Konstanz. Wie Mirja Poenig, Presserefe­rentin am Landgerich­t mitteilte, wird die Berufungsv­erhandlung am Dienstag, 17. April, ab 9 Uhr im Sitzungssa­al 101 im Nebengebäu­de stattfinde­n. „Am ersten Verhandlun­gstag werden die Zeugen angehört, der zweite Tag findet dann voraussich­tlich ohne Zeugen statt“, gibt Poenig einen Ausblick. Die Verhandlun­gsfortsetz­ung ist für Freitag, 20. April, ebenfalls ab 9 Uhr angesetzt.

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