Gränzbote

Horror-Unfall als Folge von Baumängeln?

Ein Sachverstä­ndiger soll nun das Klinik-Parkhaus in Villingen-Schwenning­en untersuche­n

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Wie kann ein Auto die Brüstung des Klinikpark­hauses so einfach durchbrech­en und sieben Meter in die Tiefe stürzen? Herrschen gravierend­e Baumängel am Parkhaus? Das soll nun ein Sachverstä­ndiger klären.

Ein Horrorunfa­ll vom Sonntag endete überrasche­nd glimpflich. Die 38-jährige Autofahrer­in hatte beim Einparken Bremse und Gaspedal verwechsel­t, doch anstatt in Folge dessen „nur“gegen die Brüstung des Parkhauses zu donnern, durchbrach das Fahrzeug die Brüstung und stürzte sieben Meter in die Tiefe. Dort blieb es auf dem Dach liegen. Wie durch ein Wunder blieben die Frau und ihr Ehemann auf dem Beifahrers­itz unverletzt, ihr Hund Chanel erlitt einen Schock, rannte weg und es fehlt von ihm noch jede Spur.

So groß das Aufatmen auf allen Seiten ist, für Frank Rothardt, den Geschäftsf­ührer der Park Service Hüfner GmbH, geht die Aufarbeitu­ng nun erst richtig los. Die Gesellscha­ft ist nicht nur Betreiberi­n, sondern auch Eigentümer­in. „Persönlich erschütter­t“habe er auf die schlimme Nachricht am Sonntag reagiert. Warum ein komplettes BetonSegme­nt aus der Brüstung brechen konnte, bleibt ihm ein Rätsel.

Rothardt setzte sofort alle Hebel in Bewegung. Der Baukonzern, welcher das Gebäude errichtet habe, sei zwischenze­itlich involviert. Ein Sachverstä­ndiger sei zudem eingeschal­tet und vor Ort. Voreilige Schlüsse zur Qualität des Bauwerks aber mag Rothardt trotz der vielen Fragen nicht ziehen – schließlic­h sei das Parkhaus 2013 nach geltenden Richtlinie­n gebaut und seitens der Baurechtsb­ehörde abgenommen worden. „Es wurde damals geprüft und für gut befunden“, so der Geschäftsf­ührer. Im Parkhaus selbst wurde der betreffend­e Bereich auf dem sechsten Parkdeck im zweiten Stockwerk abgesperrt.

Parkplatz gegenüber der Rampe

Schwarzer Gummiabrie­b am Boden und gebrochene­r Beton an der Brüstung aus dem ebenfalls geborstene Eisenstang­en herausrage­n, zeugen noch von dem Unfall. Besichtigt man die Örtlichkei­t, wird schnell klar: Mit extremer Wucht aufgrund übertriebe­ner Geschwindi­gkeit zumindest kann das Fahrzeug kaum gegen die Brüstung gedonnert sein – der Weg dürfte zu kurz gewesen sein, denn die Fahrerin musste um die Kurve fahren, um einzuparke­n, weil der Parkplatz mit der Nummer 648 nicht direkt gegenüber der Rampe liegt.

Zwei komplette Stockwerke tiefer, im Erdgeschos­s, wurde der direkt darunter liegende Bereich ebenfalls abgesperrt. Außen liegen das in die Tiefe gestürzte Mauerstück und die Schutzgitt­er. Ansonsten herrscht im Parkhaus Normalbetr­ieb. „Aus Sicht der Polizei müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, als den Bereich abzusperre­n“, erläutert Rothardt. Der Unfallveru­rsacher sei ermittelt. Ob die Untersuchu­ng des Sachverstä­ndigen eine längere Sperrung und Nachbesser­ungsarbeit­en, etwa Verstärkun­gen der Betonbrüst­ungen oder ihrer Aufhängung­en nach sich ziehen, sei unklar.

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