Die Suche nach einer Lösung
Ein TV-Beitrag kratzt an der Oberfläche eines seit vier Jahren schwelenden Rechtsstreits zwischen Mietern und der Stadt Trossingen
TROSSINGEN (sfk) - Ein altes, krankes Ehepaar, eine erwachsene Tochter, die sie pflegt, und der Bürgermeister als hartherziger Vermieter: Diese Geschichte hat ein Fernsehsender aus Trossingen berichtet. Dass die Zusammenhänge weitaus komplizierter sind, erschließt sich nicht auf den ersten, schnellen Blick.
Die Familie, die in einer städtischen Wohnung lebt, ist gebeutelt vom Schicksal: Der Vater ist im Rentenalter und schwer krank, auch die Mutter ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Die erwachsene Tochter lebt bei den Eltern und arbeitet nicht. Sie müsse die Eltern pflegen, so die Aussage im TV-Beitrag. Ihr Einkommen: Hartz-IV. Im Telefongespräch mit der Trossinger Zeitung gibt die Mutter Einblicke in ihre Motivation und ihre Sicht der Dinge, zitiert werden will sie nicht.
Bürgermeister als Gegenspieler
Bürgermeister Clemens Maier ist im TV-Beitrag der Gegenspieler und bedient das Klischee des hartherzigen Bürgermeisters. Die aus dem Interview gezeigten Anworten wirken knapp und empathielos. Die Kritik, die ihm seit der Ausstrahlung entgegen schlägt, überrascht ihn.
„Das Gebäude ist in einem sehr schlechten Zustand. Die Wände sind feucht, es gibt Schimmelbildung, die Außenwände sind beständig nass“, zählt er Gründe auf, weswegen die Stadt die Familie nicht länger in diesem Haus leben lassen kann. „Zwei Gutachter haben einen Sanierungsbedarf von 290 000 Euro ermittelt. Die Sanierung ist deshalb unwirtschaftlich.“
Bereits im September 2013 sei das Ehepaar darüber informiert worden, dass der Mietvertrag gekündigt werde. Die Sache ging vor Gericht, das Amtsgericht gab der Stadt Recht. Im Juni 2016 wurden die Bewohner erneut aufgefordert - nun vom Gerichtsvollzieher - die Wohnung innerhalb von zweieinhalb Monaten zu verlassen. Es folgte eine Berufung, schließlich ein Vergleich zwischen beiden Parteien vor dem Landgericht Rottweil: Räumungsfrist bis 31. Januar 2017. Ein Vergleich bedeutet, dass beide Parteien, also Kläger und Beklagter einverstanden sind.
Obdachlosen-Unterkunft droht
„Weil die Familie aber keine Ersatzwohnung gefunden hat, wurde ihre Wohnung zur Obdachlosenunterkunft erklärt“, so der Bürgermeister. Rund ein Jahr später, also im Februar 2018, kündigte die Stadt an, dass das Gebäude abgerissen und notfalls seine Bewohner in der Obdachlosenunterkunft Am Trosselbach eingewiesen würden, wenn sie keine andere Wohnung finden. „Wir haben der Familie geraten, sich eine Wohnung im betreuten Wohnen zu suchen“, so Maier. Die Familie habe das abgelehnt, weil dann die erwachsene Tochter nicht mit in die Wohnung ziehen kann.
„Bedauerlich ist, dass die Familie nun seit viereinhalb Jahren weiß, dass sie aus der Wohnung ausziehen muss und es in dieser langen Zeit nicht schaffte oder schaffen wollte, neuen Wohnraum zu finden“, sagt der Bürgermeister.
Die Stadt versuche weiterhin, so Maier, die Obdachlosigkeit der Familie und damit die Einweisung in die Wohncontainer zu verhindern. Das betreute Wohnen für die Eltern und eine eigene Wohnung für die Tochter seien seiner Meinung nach die beste Lösung.
Nun liegt es an der Familie, ob sie ein solches Angebot annimmt oder weiter die Konfrontation mit der Stadt sucht.