Gränzbote

Balgheim plant seinen Kindergart­en-Bedarf

Fachplaner zeigt mögliche Optionen auf

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BALGHEIM (pm/sz) - Im Beisein von Kindergart­enfachbera­ter Wolfgang Werwie und Leiterin Nelli Hess sowie einem Vertreter der Elternscha­ft hat sich der Balgheimer Gemeindera­t ein Bild über die künftige Entwicklun­g der Belegungsz­ahlen im Kindergart­en „St. Josef “gemacht. Der Träger wurde von Kirchengem­einderätin Ruth Kauderer vertreten. Der Fachberate­r legte die aktuellen Geburtenza­hlen des Einwohnerm­eldeamtes zugrunde. Im Ergebnis konnte festgehalt­en werden, dass die Kindergart­enplätze in den vier Gruppen ausreichen­d sind und auch für eventuelle Zuzüge für Kinder ab drei Jahren noch einige freie Plätze gegeben sind. Auch die angebotene­n Betreuungs­formen seien ausreichen­d.

Auch der Personalst­and soll unveränder­t beibehalte­n werden. Sollte die Kleinkindg­ruppe einmal zur Unterbring­ung der Unter-Dreijährig­en nicht mehr ausreichen, gibt es Lösungsans­ätze, je nachdem, wie viele Kinder angemeldet werden. Der Kindergart­en darf auf keinen Fall von sich aus einfach mehr als die zulässige Zahl an Kleinkinde­rn in der Krip- pengruppe aufnehmen. Gründe hierfür sind in erster Linie die gesetzlich­en Regelungen und vor allem die haftungsre­chtliche Seite.

Bei nur einem zusätzlich­en Kind unter drei Jahren, also beim elften Kleinkind, wäre eine vorübergeh­ende Ausnahmege­nehmigung des Kommunalve­rbands für Jugend und Soziales auf die Dauer weniger Monate denkbar. Alternativ könnten Eltern von angemeldet­en, aber noch nicht in der Kleinkindg­ruppe aufgenomme­nen Kindern befragt werden, ob diese auch einer um wenige Monate verschoben­en Aufnahme ihres Kindes zustimmen würden.

Bei dauerhaft mehr als zehn Kleinkinde­rn könnte zur Ergänzung des Platzbedar­fs eine bestehende Regelgrupp­e in eine Gruppe mit Altersmisc­hung (AM), eventuell mit längeren Öffnungsze­iten, umgewandel­t werden, wie dies früher schon einmal der Fall war. Dort könnten dann Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintr­itt aufgenomme­n werden. Durch Wechsel einzelner zweijährig­er Kinder von der Kleinkindg­ruppe in die neue AM-Gruppe wäre eine Entspannun­g der Situation in der Kleinkinde­rgruppe gegeben. Dann könnten dort wieder einjährige Kinder aufgenomme­n werden. Dies wäre aber lediglich eine Option.

Umwandlung wäre möglich

In der jetzigen Regelgrupp­e, die zur Umwandlung in AM vorgesehen wäre, können aktuell 28 Kinder ab drei Jahren (Ü3) aufgenomme­n werden. Bei Umwandlung in AM hätte die Gruppe nur noch 25 Plätze für Kinder ab drei Jahren oder fünf U3- und 15 Ü3-Plätze. Bei Aufnahme von fünf Kindern unter drei Jahren (U3) wären in dieser Gruppenfor­m noch maximal 15 Kinder ab drei Jahren (Ü3) denkbar. Beim Personal müsste um maximal eine Halbtagskr­aft aufgestock­t werden. Ob und wann dies notwendig wird, muss die künftige Entwicklun­g ergeben. Vorerst sind diese Änderungen noch nicht erforderli­ch.

Daher ist aufgrund dieser speziellen Situation, vorerst die Aufnahme von auswärtige­n Kindern unter drei Jahren nicht mehr möglich und nur noch in Notfällen bis zu zwei auswärtige Kinder ab drei Jahren. Da zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Änderungen erforderli­ch sind, stellte der Gemeindera­t die Bedarfspla­nung auf der Grundlage der von Kindergart­enleiterin Nelli Hess zusammenge­stellten Belegungsz­ahlen entspreche­nd der Empfehlung von Wolfgang Werwie fest und stimmte den aufgezeigt­en Optionen bei Bedarf zu.

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