Bürger sollen über Sporthalle abstimmen
Gemeinderat beschließt Bürgerentscheid in Rietheim-Weilheim
RIETHEIM-WEILHEIM - Die jüngste Gemeinderatssitzung in RietheimWeilheim hat aufgezeigt, dass die Diskussionen um den Bau einer dritten Sporthalle für beide Ortsteile noch lange nicht vorbei sind. Nachdem die „Initiative für Vernunft“ihren Antrag auf ein Bürgerbehren zurückgezogen hat, hat der Gemeinderat nun seinerseits einen Bürgerentscheid beschlossen.
Zuerst brachte die Kommunalverwaltung, mit Hilfe einer Anwaltskanzlei, ihre Gründe vor, warum das Bürgerbegehren der „Initiative für Vernunft“unzulässig sei. Die Fragestellung sei nicht eindeutig. So könnten Bürger nicht unterscheiden, ob ihre Unterschrift gegen die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens oder den Sporthallenbau in der Gesamtheit gerichtet sei. Ebenfalls sei ein einfaches „Ja“oder „Nein“als Antwort nicht möglich.
Die Begründung sei irritierend, da die Gemeinde als Bauherr und Kostenträger dargestellt werde. Das Bauvorhaben solle jedoch über einen Investor abgewickelt werden. So fielen auf die Gemeinde keine Baukosten. Zusätzlich fehle ein Kostendeckungsvorschlag. Als Beispiel nannte die Verwaltung die Pachteinnahmen als Einnahme und die Hallenmiete als Ausgabe.
Daraufhin bat der Vorstand der Initiative, Werner Häring, um Rederecht. Er erläuterte, dass die Gemeindeverwaltung gebeten worden sei, das Begehren auf die Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. „Die Gemeindeverwaltung wollte nur den Begriff Einwohner gegen Bürger getauscht haben“, las Häring aus dem Antwortbrief der Gemeinde vor. Zum Schluss zog er das Bürgerbegehren wegen der genannten Formfehler zurück.
Diese neue Situation führte dazu, dass der Gemeinderat sich kurz nichtöffentlich beraten musste. Das Gremium beschloss, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Damit soll ein zufriedenstellendes und zeitnahes Ergebnis für alle Parteien erzielt werden.
Ortsumfahrung für 2021 geplant
Ein größeres Thema war auch der Flächennutzungsplan (FNP). Wichtig sei, dass der Bau der Ortsumfahrung im ersten Halbjahr 2021 geplant wird. Da Spaichingen diese früher bekommt, könnte man den Verlauf der Umfahrung feststellen und die Planung anpassen.
Das Baugebiet auf dem Rußberg zu erweitern, stellt sich als schwierig heraus. Da es keine Eigenentwicklung gibt, ist der einzige Grund für einen Bau der Eigenbedarf. Jedoch zählen ausgewiesene Flächen zum gesamten FNP, was dazu führen kann, dass die Innenentwicklung in den Kerngemeinden aufgehalten wird. Ausnahme wären landwirtschaftliche Bauvorhaben.
Das Planungsbüro empfiehlt dem Gemeinderat, „keine Bauflächen in der zweiten Reihe zu beschließen und leere Flächen und Gebäude“zuerst in den Bebauungsplan aufzunehmen, da diese bereits zum Flächennutzungsplan zählen. „Bei Planrecht sollte auch das Eigentumsrecht bei der Gemeinde liegen“, regte der Berater an. Bürgermeister Jochen Arno erwiderte, dass dies leider schwierig sei.
Mit diesen Informationen wird der Gemeinderat in den kommenden Sitzungen den Flächennutzungsplan bearbeiten.