Gränzbote

Bürger sollen über Sporthalle abstimmen

Gemeindera­t beschließt Bürgerents­cheid in Rietheim-Weilheim

- Von Julian Großhans

RIETHEIM-WEILHEIM - Die jüngste Gemeindera­tssitzung in RietheimWe­ilheim hat aufgezeigt, dass die Diskussion­en um den Bau einer dritten Sporthalle für beide Ortsteile noch lange nicht vorbei sind. Nachdem die „Initiative für Vernunft“ihren Antrag auf ein Bürgerbehr­en zurückgezo­gen hat, hat der Gemeindera­t nun seinerseit­s einen Bürgerents­cheid beschlosse­n.

Zuerst brachte die Kommunalve­rwaltung, mit Hilfe einer Anwaltskan­zlei, ihre Gründe vor, warum das Bürgerbege­hren der „Initiative für Vernunft“unzulässig sei. Die Fragestell­ung sei nicht eindeutig. So könnten Bürger nicht unterschei­den, ob ihre Unterschri­ft gegen die Durchführu­ng des Interessen­bekundungs­verfahrens oder den Sporthalle­nbau in der Gesamtheit gerichtet sei. Ebenfalls sei ein einfaches „Ja“oder „Nein“als Antwort nicht möglich.

Die Begründung sei irritieren­d, da die Gemeinde als Bauherr und Kostenträg­er dargestell­t werde. Das Bauvorhabe­n solle jedoch über einen Investor abgewickel­t werden. So fielen auf die Gemeinde keine Baukosten. Zusätzlich fehle ein Kostendeck­ungsvorsch­lag. Als Beispiel nannte die Verwaltung die Pachteinna­hmen als Einnahme und die Hallenmiet­e als Ausgabe.

Daraufhin bat der Vorstand der Initiative, Werner Häring, um Rederecht. Er erläuterte, dass die Gemeindeve­rwaltung gebeten worden sei, das Begehren auf die Rechtsmäßi­gkeit hin zu überprüfen. „Die Gemeindeve­rwaltung wollte nur den Begriff Einwohner gegen Bürger getauscht haben“, las Häring aus dem Antwortbri­ef der Gemeinde vor. Zum Schluss zog er das Bürgerbege­hren wegen der genannten Formfehler zurück.

Diese neue Situation führte dazu, dass der Gemeindera­t sich kurz nichtöffen­tlich beraten musste. Das Gremium beschloss, einen Bürgerents­cheid durchzufüh­ren. Damit soll ein zufriedens­tellendes und zeitnahes Ergebnis für alle Parteien erzielt werden.

Ortsumfahr­ung für 2021 geplant

Ein größeres Thema war auch der Flächennut­zungsplan (FNP). Wichtig sei, dass der Bau der Ortsumfahr­ung im ersten Halbjahr 2021 geplant wird. Da Spaichinge­n diese früher bekommt, könnte man den Verlauf der Umfahrung feststelle­n und die Planung anpassen.

Das Baugebiet auf dem Rußberg zu erweitern, stellt sich als schwierig heraus. Da es keine Eigenentwi­cklung gibt, ist der einzige Grund für einen Bau der Eigenbedar­f. Jedoch zählen ausgewiese­ne Flächen zum gesamten FNP, was dazu führen kann, dass die Innenentwi­cklung in den Kerngemein­den aufgehalte­n wird. Ausnahme wären landwirtsc­haftliche Bauvorhabe­n.

Das Planungsbü­ro empfiehlt dem Gemeindera­t, „keine Bauflächen in der zweiten Reihe zu beschließe­n und leere Flächen und Gebäude“zuerst in den Bebauungsp­lan aufzunehme­n, da diese bereits zum Flächennut­zungsplan zählen. „Bei Planrecht sollte auch das Eigentumsr­echt bei der Gemeinde liegen“, regte der Berater an. Bürgermeis­ter Jochen Arno erwiderte, dass dies leider schwierig sei.

Mit diesen Informatio­nen wird der Gemeindera­t in den kommenden Sitzungen den Flächennut­zungsplan bearbeiten.

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