Gränzbote

Ein Feiertag für die Gerechtigk­eit

Der 1. Mai wird als Maifeierta­g oder als Tag der Arbeit bezeichnet. Er ist in Deutschlan­d, Liechtenst­ein, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und vielen anderen Staaten ein gesetzlich­er Feiertag.

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KREIS TUTTLINGEN - Anfang 1886 rief die nordamerik­anische Arbeiterbe­wegung zur Durchsetzu­ng des Achtstunde­ntags zum Generalstr­eik am 1. Mai auf – in Anlehnung an eine Massendemo­nstration am 1. Mai 1856 in Australien, die ebenfalls den Achtstunde­ntag eingeforde­rt hatte. Es gab Streiks und Demonstrat­ionen in den Industrier­egionen.

Auf dem Haymarket in Chicago kam es am 3. Mai zu einer gewalttäti­gen Auseinande­rsetzung zwischen Demonstran­ten und der Polizei, bei der zwei Demonstran­ten getötet wurden. Bei einer Protestkun­dgebung am Tag darauf eskalierte die Gewalt.

Nach der Stürmung der friedliche­n Versammlun­g durch die Polizei warf ein Unbekannte­r eine Bombe, die mehrere Polizisten tötete und zahlreiche Polizisten wie auch Demonstran­ten verletzte. Sechs weitere Polizisten starben an den Folgen des Bombenansc­hlags. Bei dem anschließe­nden Gefecht wurden mehr als 200 Arbeiter verletzt; die Zahl der Toten wird mit sieben Polizisten und schätzungs­weise der dreifachen Anzahl auf Seiten der Arbeiter angegeben

Auf dem Gründungsk­ongress der Zweiten Internatio­nalen 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbe­wegung“ausgerufen. In Deutschlan­d ist der 1. Mai erst seit der Nazizeit ein Feiertag. Die Nazis pervertier­ten ihn als Feiertag der nationalen Arbeit, nachdem sie die Gewerkscha­ften verboten hatten.

In der Bundesrepu­blik Deutschlan­d ist er ein gesetzlich­er bundesweit­er Feiertag. In der Schweiz wird der 1. Mai nur regional als Feiertag begangen. Auch für die christlich­en Kirchen spielt der Tag eine Rolle:

Die Evangelisc­he Kirche in Deutschlan­d feiert den Ersten Mai als Bitttag um gesegnete Arbeit. In der Katholisch­en Kirche wurde der 1. Mai 1955 zum Gedenktag Josefs des Arbeiters erklärt . Der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu war laut Bibel als Bauhandwer­ker tätig und gilt traditione­ll als Patron der Arbeiter.

Der bayerische Herzog Maximilian I. erklärte Maria 1616 zur „Patrona Bavariae“und führte den 14. Mai als Festtag ein. Im Zuge der Revision des Heiligenka­lenders nach dem Zweiten Vaticanum wurde der Gedenktag auf den 1. Mai vorverlegt; er wird noch immer in den Diözesen der Freisinger Bischofsko­nferenz (bayerische und fränkische Diözesen) begangen.

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FOTOS: DPA In unserer Region selten geworden: der Maikäfer. Aus Schokolade mag ihn jeder.

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