Ein Feiertag für die Gerechtigkeit
Der 1. Mai wird als Maifeiertag oder als Tag der Arbeit bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag.
KREIS TUTTLINGEN - Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf – in Anlehnung an eine Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, die ebenfalls den Achtstundentag eingefordert hatte. Es gab Streiks und Demonstrationen in den Industrieregionen.
Auf dem Haymarket in Chicago kam es am 3. Mai zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei, bei der zwei Demonstranten getötet wurden. Bei einer Protestkundgebung am Tag darauf eskalierte die Gewalt.
Nach der Stürmung der friedlichen Versammlung durch die Polizei warf ein Unbekannter eine Bombe, die mehrere Polizisten tötete und zahlreiche Polizisten wie auch Demonstranten verletzte. Sechs weitere Polizisten starben an den Folgen des Bombenanschlags. Bei dem anschließenden Gefecht wurden mehr als 200 Arbeiter verletzt; die Zahl der Toten wird mit sieben Polizisten und schätzungsweise der dreifachen Anzahl auf Seiten der Arbeiter angegeben
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationalen 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ausgerufen. In Deutschland ist der 1. Mai erst seit der Nazizeit ein Feiertag. Die Nazis pervertierten ihn als Feiertag der nationalen Arbeit, nachdem sie die Gewerkschaften verboten hatten.
In der Bundesrepublik Deutschland ist er ein gesetzlicher bundesweiter Feiertag. In der Schweiz wird der 1. Mai nur regional als Feiertag begangen. Auch für die christlichen Kirchen spielt der Tag eine Rolle:
Die Evangelische Kirche in Deutschland feiert den Ersten Mai als Bitttag um gesegnete Arbeit. In der Katholischen Kirche wurde der 1. Mai 1955 zum Gedenktag Josefs des Arbeiters erklärt . Der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu war laut Bibel als Bauhandwerker tätig und gilt traditionell als Patron der Arbeiter.
Der bayerische Herzog Maximilian I. erklärte Maria 1616 zur „Patrona Bavariae“und führte den 14. Mai als Festtag ein. Im Zuge der Revision des Heiligenkalenders nach dem Zweiten Vaticanum wurde der Gedenktag auf den 1. Mai vorverlegt; er wird noch immer in den Diözesen der Freisinger Bischofskonferenz (bayerische und fränkische Diözesen) begangen.