Gränzbote

Das Trauerspie­l muss jetzt ein Ende haben

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Zum Artikel vom Samstag, 28. April, zur Donau, „Ein Absenken in vier Stufen im Gespräch“:

In diesem Artikel wird suggeriert, dass das Wehr in Tuttlingen keinen wirtschaft­lichen Nutzen hätte. Dies entspricht „Gott sei Dank“nicht den Tatsachen. In der Diskussion hatte ich angeführt, dass der Tourismus sehr wohl einen wirtschaft­lichen Nutzen des Wehrs darstellt. Schweigend wurde mein Einwand übergangen und absichtlic­h nicht beantworte­t. Mir liegt ein Schreiben seitens des FDP Kreisverba­nds vom 6. April 2018 an die Stadt und an das Landratsam­t vor, in dem über drei Seiten der wirtschaft­liche Nutzen des Wehres deutlich nachgewies­en wird, wenn man dies dann wahrhaben will. Mir scheint daher, dass die Donauabsen­kung eher ideologisc­h als gesetzlich motiviert ist.

Aus der Charta der Grundrecht­e der EU Artikel 20 und dem Vertrag über die Europäisch­e Union Artikel 9 und Artikel 20 Absatz 3 unseres Grundgeset­zes, in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgeset­z, ergibt sich die Gleichbeha­ndlungsver­pflichtung für die Verwaltung bereits für die Anwendung des Rechts. Dies bedeutet, dass die bisherige Anordnung zur Absenkung der Donau offenkundi­g rechtswidr­ig war und ist. Eine sofortige Genehmigun­g durch das Landratsam­t zum Betrieb des Wehrs im bisherigen Umfang ist daher dringendst geboten. In Würdigung des rechtswidr­igen Verbotes durch die Verwaltung und dem möglichen sehr hohen finanziell­en Schaden am Donauufer oder dem finanziell­en Schaden in der Touristikb­ranche, wäre die Durchsetzu­ng von Schadeners­atzansprüc­hen an die verantwort­lichen Personen der Verwaltung sehr wohl möglich.

Max Kaufmann, Tuttlingen

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