Das Trauerspiel muss jetzt ein Ende haben
Zum Artikel vom Samstag, 28. April, zur Donau, „Ein Absenken in vier Stufen im Gespräch“:
In diesem Artikel wird suggeriert, dass das Wehr in Tuttlingen keinen wirtschaftlichen Nutzen hätte. Dies entspricht „Gott sei Dank“nicht den Tatsachen. In der Diskussion hatte ich angeführt, dass der Tourismus sehr wohl einen wirtschaftlichen Nutzen des Wehrs darstellt. Schweigend wurde mein Einwand übergangen und absichtlich nicht beantwortet. Mir liegt ein Schreiben seitens des FDP Kreisverbands vom 6. April 2018 an die Stadt und an das Landratsamt vor, in dem über drei Seiten der wirtschaftliche Nutzen des Wehres deutlich nachgewiesen wird, wenn man dies dann wahrhaben will. Mir scheint daher, dass die Donauabsenkung eher ideologisch als gesetzlich motiviert ist.
Aus der Charta der Grundrechte der EU Artikel 20 und dem Vertrag über die Europäische Union Artikel 9 und Artikel 20 Absatz 3 unseres Grundgesetzes, in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, ergibt sich die Gleichbehandlungsverpflichtung für die Verwaltung bereits für die Anwendung des Rechts. Dies bedeutet, dass die bisherige Anordnung zur Absenkung der Donau offenkundig rechtswidrig war und ist. Eine sofortige Genehmigung durch das Landratsamt zum Betrieb des Wehrs im bisherigen Umfang ist daher dringendst geboten. In Würdigung des rechtswidrigen Verbotes durch die Verwaltung und dem möglichen sehr hohen finanziellen Schaden am Donauufer oder dem finanziellen Schaden in der Touristikbranche, wäre die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen an die verantwortlichen Personen der Verwaltung sehr wohl möglich.
Max Kaufmann, Tuttlingen