Dem Ganoven das Leben schwer machen
Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz.
Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmung oder dem altersgerechten Umbau von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Sicherungsmaßnahmen mit einplanen, also einen Einbruchschutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, Sicherungstechnik sofort einzubauen, als später nachzurüsten.
Dennoch können geeignete Fenster und Türen auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine widerstandsfähige Grundkonstruktion handelt.
Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz bieten.