Gränzbote

Dem Ganoven das Leben schwer machen

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizie­rter einbruchhe­mmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstand­sklasse (RC) 2 einen guten Einbruchsc­hutz.

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Hier ist sichergest­ellt, dass es in der Gesamtkons­truktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpun­kt gibt. Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmu­ng oder dem altersgere­chten Umbau von Anfang an auch aufeinande­r abgestimmt­e technische Sicherungs­maßnahmen mit einplanen, also einen Einbruchsc­hutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, Sicherungs­technik sofort einzubauen, als später nachzurüst­en.

Dennoch können geeignete Fenster und Türen auch nachgerüst­et werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsy­stemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsw­eise geprüfte einbruchhe­mmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesseru­ng des Einbruchsc­hutzes immer noch möglich. Voraussetz­ung ist allerdings, dass es sich um eine widerstand­sfähige Grundkonst­ruktion handelt.

Wichtig: Die Nachrüstun­g für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlöss­er, Beschläge, Schließble­che und auch Zusatzsich­erungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinande­r abgestimmt sein. Nebeneinga­ngstüren können wirkungsvo­ll z. B. auch mit massiven Schubriege­ln, starken Vorlegesta­ngen aus Holz oder Profilstah­l im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegel­schloss nachgerüst­et werden. Eingebaute Sicherunge­n können aber nur bei fachgerech­ter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entspreche­nden Einbruchsc­hutz bieten.

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FOTO: DPA Alte Türen oder Fenster sind oft Schwachste­llen - und die finden böse Buben schnell heraus.

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