Top-Jurist
Seiner Entlassung im Jahr 2015 hat Harald Range klar entgegengesehen. Der Generalbundesanwalt wäre wenig später regulär in allen Ehren in den Ruhestand verabschiedet worden, wenn er sich nicht mit dem damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) angelegt hätte. In der Auseinandersetzung um von ihm eingeleitete Ermittlungen gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org machte Range dem Ministerium den Vorwurf, in die Unabhängigkeit der Justiz eingegriffen zu haben. So klar er damit den Rauswurf in Kauf nahm, so konsequent hatte er in knapp vier Jahren Amtszeit die Bundesanwaltschaft geleitet. Am Mittwoch ist Range im Alter von 70 Jahren in Karlsruhe gestorben.
Bei seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt im Jahr 2011 galt FDP-Mitglied Range zunächst als Ersatzmann. Dieses Etikett legte der immer zurückhaltend und höflich auftretende Top-Jurist in Karlsruhe schnell ab. Nach der Mordserie des Terrortrios „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU) klagte er Beate Zschäpe wegen Mordes an, nicht nur wegen Beihilfe. Die 1982 eingestellten Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat in München nahm die Behörde unter seiner Leitung wieder auf.
Zuvor hatte sich Range als Generalstaatsanwalt in Celle einen guten Ruf erworben. Der gebürtige Göttinger verfolgte islamistische Terroristen, zog Ermittlungen an sich und klagte Bombenbauer und Syrien-Rückkehrer an. Erste Probleme gab es im Zusammenhang mit dem Ausspähen von Bevölkerung und Regierung durch den US-Geheimdienst NSA. Range vertrat gemäß seinem Arbeitscredo „Genauigkeit und Sorgfalt“einen zurückhaltenden Standpunkt.
Schwierig wurde die Lage für Range, als er gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverratsaufnahm. Ihm wurde unterstellt, Journalisten einschüchtern zu wollen. Doch trat Range immer klar für die Einhaltung der Grundrechte ein. (dpa)