Gränzbote

Flüchtling aus Togo legt Verfassung­sbeschwerd­e ein

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MANNHEIM (dpa) - Der Fall eines Asylsuchen­den aus Togo, der unter großem Widerstand aus einer Unterkunft in Ellwangen abgeholt wurde, liegt beim Bundesverf­assungsger­icht.

Der Anwalt des Mannes reichte in Karlsruhe Verfassung­sbeschwerd­e ein, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte.

Mit der Beschwerde solle die Abschiebun­g des Togoers verhindert und seine Freilassun­g aus der Abschiebeh­aft erreicht werden, wurde Anwalt Engin Sanli zitiert. Sein Mandant sei in seinen Grundrecht­en verletzt. Mit einer Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts rechnet der Anwalt laut eigener Aussage am Montag. Das Verwaltung­sgericht Stuttgart hatte am vergangene­n Dienstag einen Eilantrag abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebun­g freigemach­t. Rechtsmitt­el dagegen sind nach Angaben des Verwaltung­sgerichts nicht möglich. Trotzdem war der Anwalt in Beschwerde gegangen. Die Beschwerde beim baden-württember­gischen Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim wurde zurückgezo­gen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Grund sei der Justiz nicht bekannt.

Der Flüchtling sitzt im Abschiebeg­efängnis in Pforzheim. Einem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Stuttgart zufolge darf er nach Italien abgeschobe­n worden. Nachdem ein Abholungsv­ersuch des Togoers am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkrä­ften nach Ellwangen zurückgeke­hrt.

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FOTO: DPA Der Mann war vor zwei Wochen von der Polizei abgeführt worden.

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