Bundesverfassungsgericht verhandelt zum Rundfunkbeitrag
Die Karlsruher Richter beschäftigen sich derzeit mit vier Klagen zu der Abgabe – Kritiker halten sie für ungerechtfertigt
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KARLSRUHE (dpa) - Ist der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigt oder eine rechtmäßige Abgabe? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Mittwoch über viele heikle Fragen. Damit dürfte auch die politische Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder an Fahrt aufnehmen.
Worum geht es?
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Das oberste deutsche Gericht beschäftigt sich mit vier Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. In drei Fällen sind die Kläger Privatleute, im vierten Verfahren wehrt sich der Autoverleiher Sixt gegen die Beiträge. Die Beschwerdeführer sehen den Rundfunkbeitrag als Steuer. Für eine Steuer aber hätten die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, keine Gesetzgebungskompetenz. Denn die läge beim Bund. Außerdem rügen sie Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig davon erhoben werde, ob jemand zwei Radios und drei Fernseher hat oder aber weder Radio hört noch Fernsehen guckt.
Wie ist der Beitrag geregelt?
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Seit 2013 werden monatlich 17,50 Euro pro Wohnung erhoben und nicht mehr in Form der GEZ-Gebühr nach Art und Anzahl der Empfangsgeräte. Der Beitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im gewerblichen Bereich wird der Beitrag nach der Anzahl von Betriebstätten, Dienstwagen und Beschäftigten bemessen.
Um wie viel Geld geht es und wofür wird es verwendet?
Die Rundfunkanstalten nahmen 2016 fast acht Milliarden Euro über den Beitrag ein – rund 150 Millionen Euro weniger, als im Jahr davor. Mit dem Geld soll sichergestellt sein, dass sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ihr Auftrag leitet sich aus dem Grundgesetz ab und ist im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgelegt: Danach müssen sie zur freien Meinungsbildung beitragen und sollen ausgewogen und unparteiisch berichten. Dabei muss ein flächendeckender Empfang gewährleistet sein und ein breitgefächertes Programmangebot zur Verfügung stehen – die sogenannte Grundversorgung.
Was passt den Kritikern nicht?
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Rechtsanwalt Sascha Giller, der zahlreiche Beitragsverweigerer vertritt, verlangt unter anderem eine Neudefinition des Begriffes „Grundversorgung“. Seiner Ansicht nach machen die Öffentlich-Rechtlichen längst viel mehr, als mit der Grundversorgung zu rechtfertigen sei. Außerdem beklagt er die hohen Ausgaben und Intransparenz bei der Verwendung der Gelder. Einer Umfrage des Instituts YouGov vom Februar zufolge finden 44 Prozent der Befragten den Rundfunkbeitrag zu hoch – und 43 Prozent wollen ihn gar nicht mehr zahlen. Auch politisch gibt es Gegenwind. Die FDP etwa will den Beitrag mittelfristig deutlich absenken und tritt für eine Neudefinition des Auftrages der Öffentlich-Rechtlichen ein. Politiker der AfD kritisieren die Abgabe als „Zwangsfinanzierung“und forderten eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags. Moniert wird auch, dass die Sender entgegen ihres Bildungs- und Informationsauftrags nicht umfassend berichten würden.
Was führen die Öffentlich-Rechtlichen ins Feld?
Den Vorwurf der Parteilichkeit lassen sie nicht auf sich sitzen. Über Pro und Contra müsse immer berichtet werden, die Sender seien zur Ausgewogenheit verpflichtet, sagte ZDFChefredakteur Peter Frey im Januar. ARD, ZDF und Co. betonen, dass sie dank der Beiträge unabhängig arbeiten und so ein hochwertiges Angebot ermöglichen könnten. Auch verstoße der Beitrag nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz: Analysen zeigten, dass mehr als 99 Prozent der über 14-Jährigen in Haushalten mit mindestens einem Fernseher lebten, sagt SWR-Justiziar Hermann Eicher.
Was haben Vorinstanzen gesagt?
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Der Beitrag ist nach den Urteilen zahlreicher Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte sowie den Verfassungsgerichtshöfen in Bayern und Rheinland Pfalz rechtmäßig. Auch das Bundesverwaltungsgericht erklärte ihn für verfassungsgemäß.