Netflix-Klage gegen Filmförderung abgelehnt
LUXEMBURG (dpa) - Der Videostreaming-Dienst Netflix ist mit einer grundsätzlichen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung gescheitert. Die Richter lehnten die Netflix-Klage als unzulässig ab, ohne zu prüfen, ob sie begründet ist. Netflix hatte sich gegen eine Neuregelung der Filmförderung gewehrt, nach der auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Sie war 2014 beschlossen und 2016 von der EU-Kommission freigegeben worden. (Az.: T-818/16)
Der US-Videodienst argumentierte, die Neuordnung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU. Das Gericht wies jedoch alle von Netflix vorgebrachten Zulässigkeitskriterien für die Klage ab. Netflix habe nicht dargelegt, dass der Dienst durch die Änderung beeinträchtigt worden sei.