Änderungsverordnung für „Obere Donau“in Kraft
Geisingen und ganz Immendingen sind nun Teil des Naturparks
GEISINGEN/IMMENDINGEN (pm) Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Naturparkverordnung „Obere Donau“geändert. Nun ist der Naturpark um die Gemeinde Geisingen und um den bisher nicht einbezogenen Teil der Gemeinde Immendingen erweitert.
Die Gemeinden Geisingen und Immendingen liegen nun mit ihren kompletten Gemarkungen im Naturpark „Obere Donau“. Die Gemeinden hatten die entsprechende Änderung der Naturparkverordnung beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt. Durch die Erweiterung umfasst der Naturpark nun 149 193 statt wie bislang 135 019 Hektar.
Landschaftlich sehr wertvolle Gebiete und verschiedene Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete kommen durch die Erweiterung hinzu. Die Landschaft um Geisingen und Immendingen wird neben dem Donautal insbesondere durch das Aitrachtal geprägt. Beide Täler stellen eine durch die Urdonau geprägte Landschaftsform dar.
In den Gemeinden Geisingen und Immendingen befinden sich die Naturschutzgebiete Unterhölzer Wald, Stäudlin-Hornenberg, Albtrauf Baar, Höwenegg sowie Schopfeln-Rehletal und die Landschaftsschutzgebiete Pfaffental und Wartenberg.
Der Naturpark „Obere Donau“umfasst Teile der Landkreise Tuttlingen, Sigmaringen, Zollernalb und Biberach. Zuständig für das Verordnungsverfahren ist das Regierungspräsidium Tübingen. Verwaltet wird der Naturpark vom gleichnamigen Verein mit Sitz in Beuron. Vorsitzender ist der Tuttlinger Landrat Stefan Bär. Naturparks sind großräumige Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten besonders für die Erholung eignen.