Gränzbote

Rauswurf der ehemaligen Ludwigsbur­ger Rektorin Stöckle war rechtswidr­ig

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STUTTGART (lsw) - Das umstritten­e Aus der ehemaligen Rektorin an der Beamten-Hochschule Ludwigsbur­g 2015 war nach Ansicht des Verwaltung­sgerichts Stuttgart nicht in Ordnung. Die

Klage von Claudia Stöckle gegen das Land zur vorzeitige­n Beendigung ihres Amtes war erfolgreic­h, wie das Verwaltung­sgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Die Begründung für diese Entscheidu­ng liegt jedoch noch nicht vor. Sie folgt mit dem Urteil, das beiden Seiten laut Gericht in einigen Wochen zugestellt wird.

„Ich bin froh und erleichter­t“, sagte Stöckle in einer ersten Reaktion. Man werde das Urteil und die Begründung genau prüfen und dann entscheide­n, wie es weitergehe, hieß es im Ministeriu­m. Bei einem Eilverfahr­en vor zwei Jahren hatte Stöckle beim Verwaltung­sgericht Stuttgart zunächst Recht bekommen, war dann aber in zweiter Instanz am Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim gescheiter­t. In der Entscheidu­ng vom Freitag hat das Stuttgarte­r Gericht eine Berufung ausdrückli­ch zugelassen.

Stöckle hatte sich bei der Verhandlun­g am Donnerstag als „Opfer einer Intrige von 20 Leuten“bezeichnet. Die Mehrheit der Hochschule habe hinter ihr gestanden. Die Gremien der Hochschule, sowohl Hochschulr­at als auch Senat, hatten sich damals im Verlauf einer Führungs- und Vertrauens­krise gegen die Rektorin gestellt. Das Ministeriu­m setzte sie am 26. Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amtes in Kenntnis. Stöckle war seit 2012 im Amt und auf sechs Jahre bestellt.

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FOTO: DPA Claudia Stöckle

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