Gränzbote

Heikle Post aus Leipzig

Die Begründung der Bundesverw­altungsric­hter zu möglichen Fahrverbot­en liegt vor – Nun ist das Land am Zug

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STUTTGART (lsw) - Kommen Fahrverbot­e für ältere Dieselauto­s in Stuttgart? Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hat zu dem Thema ein Urteil gesprochen. Jetzt liegt auch die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vor. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema:

Worum geht es?

Das Bundesverw­altungsger­icht im Leipzig entschied im Februar, dass Fahrverbot­e für ältere Dieselfahr­zeuge zur Luftreinha­ltung grundsätzl­ich zulässig sind, wenn sie verhältnis­mäßig sind. Das Urteil sieht zudem Übergangsf­risten und eine phasenweis­e Einführung von Fahrverbot­en vor. In einer ersten Stufe sollen nur ältere Fahrzeuge betroffen sein – bis zur Abgasnorm Euro 4. In Stuttgart sind Fahrverbot­e für jüngere Euro-5Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung gibt es jetzt auch.

● Warum ist die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung ● so wichtig?

Bei der Umsetzung des Urteils kann jedes Detail wichtig sein – und auch das, was zwischen den Zeilen steht. Wie ist das mit dem Datum 1. September 2019 zu verstehen? Heißt das, dass es ab dann Fahrverbot­e im Stuttgarte­r Fall geben muss – oder kann? Gibt es Spielraum, um in Stuttgart noch ganz um Fahrverbot­e herumzukom­men? Was meint das Gericht genau mit „verhältnis­mäßig“? So viel ist klar: Fahrverbot­e in einzelnen Straßen sind einfacher möglich als Fahrverbot­e für größere Innenstadt­bereiche wie sie in Stuttgart diskutiert werden.

Wie steht die Landesregi­erung zu Fahrverbot­en?

Das Thema ist in der grün-schwarzen Koalition heikel. Ein Regierungs­sprecher sagt, man wolle das Urteil respektier­en, aber auch alles tun, um Fahrverbot­e zu vermeiden. Jedoch gehen die Meinungen in der Koalition auseinande­r. Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) hat mal angekündig­t, erste Fahrverbot­e könne es schon Ende 2018 geben. Zuletzt plädierte er dafür, nicht zwischen Diesel der Normen 4 und 5 zu unterschei­den. Wenn es Verbote geben müsse, dann generell nicht vor dem 1. September 2019. Viele CDU-Politiker halten Verbote in der Autostadt Stuttgart, in der Unternehme­n wie Daimler und Porsche angesiedel­t sind, für undenkbar. Da das Thema das Zeug zu einem Koalitions­konflikt hat, gab die Regierungs­spitze die Devise aus, sich mit öffentlich­en Festlegung­en erst einmal zurückzuha­lten.

Wie ist der weitere Ablauf?

Zunächst wollen sich die Koalitions­partner Zeit zur genauen Lektüre der Urteilsbeg­ründung nehmen. Das kann mehrere Wochendaue­rn. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass der Luftreinha­lteplan für Stuttgart überarbeit­et werden muss, müssen die Eckpunkte durchs Kabinett. Ursprüngli­ch hieß es, das solle noch vor der Sommerpaus­e passieren. Auch der Stuttgarte­r Gemeindera­t muss zustimmen. Die Stadt Stuttgart ging bislang davon aus, dass der neue Plan im Oktober 2018 fertig sein soll – möglicherw­eise ist das Datum aber nicht zu halten.

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