Gränzbote

Schulschwä­nzer am Flughafen abgepasst

Polizei kontrollie­rt am Allgäu-Airport in Memmingen und erwischt mehrere Eltern

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MEMMINGEN (AFP) - Weil sie ihre Kinder für einen vorzeitige­n Start in den Urlaub die Schule schwänzen ließen, hat die Polizei in Memmingen zehn Eltern bei den zuständige­n Landratsäm­tern angezeigt. Die Familien seien vor Beginn der Pfingstfer­ien am Allgäu Airport bei der Ausreise überprüft worden und konnten keine Schulbefre­iung vorweisen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Den Eltern droht ein Bußgeld.

MEMMINGEN (dpa/sz) - In die Ferien fliegen, aber gar keine Ferien haben? Das wird für einige Eltern schulpflic­htiger Kinder jetzt teuer. Die Polizei kontrollie­rte am Donnerstag und Freitag den Allgäu Airport Memmingerb­erg. Dabei erwischten sie mehrere Eltern, die ihre Kinder die Schule hatten schwänzen lassen, um schon eher in den Urlaub fliegen zu können und so Geld zu sparen. Die Beamten stellten zehn Anzeigen aus, die Eltern müssen mit einem Bußgeld rechnen. „Das Phänomen ist uns seit Längerem bekannt, und so etwas gehört eben auch zu unseren Aufgaben“, begründete ein Polizeispr­echer gegenüber „Spiegel Online“die Maßnahme. „Wenn der Lehrer dann sagt, dass er auf die Anwesenhei­t der Kinder besteht,

müssen wir sie zurückbrin­gen.“Dies sei aber wohl in keinem der Fälle nötig gewesen, hieß es.

Hier ein paar Fragen und Antworten zum Thema. Seit wann gilt in Deutschlan­d die ● allgemeine Schulpflic­ht?

Seit 1919. Damals wurde der regelmäßig­e Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenomme­n – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreic­hs wollten die Schulrefor­mer neue Impulse für die Demokratis­ierung von Staat und Gesellscha­ft setzen. ● Gibt es heutzutage eine bundesweit­e Regelung?

Nein. Nur der staatliche Erziehungs­auftrag findet sich im Grundgeset­z, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflic­ht regelt das jeweilige Schulgeset­z – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflic­ht sanktionie­rt ● werden können. Welche Strafen drohen denn, ● wenn ein Schüler unentschul­digt fehlt? Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarnode­r Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2500 Euro reichen – wie zum Beispiel

in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungs­pflicht. Ihr Sohn hatte an fast tausend Tagen die Schule geschwänzt. Wie häufig sind solche Bußgeldver­fahren?

Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbes­cheid ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehun­gsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreib­en. Oft seien die Betroffene­n zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.

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