Schulschwänzer am Flughafen abgepasst
Polizei kontrolliert am Allgäu-Airport in Memmingen und erwischt mehrere Eltern
MEMMINGEN (AFP) - Weil sie ihre Kinder für einen vorzeitigen Start in den Urlaub die Schule schwänzen ließen, hat die Polizei in Memmingen zehn Eltern bei den zuständigen Landratsämtern angezeigt. Die Familien seien vor Beginn der Pfingstferien am Allgäu Airport bei der Ausreise überprüft worden und konnten keine Schulbefreiung vorweisen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Den Eltern droht ein Bußgeld.
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MEMMINGEN (dpa/sz) - In die Ferien fliegen, aber gar keine Ferien haben? Das wird für einige Eltern schulpflichtiger Kinder jetzt teuer. Die Polizei kontrollierte am Donnerstag und Freitag den Allgäu Airport Memmingerberg. Dabei erwischten sie mehrere Eltern, die ihre Kinder die Schule hatten schwänzen lassen, um schon eher in den Urlaub fliegen zu können und so Geld zu sparen. Die Beamten stellten zehn Anzeigen aus, die Eltern müssen mit einem Bußgeld rechnen. „Das Phänomen ist uns seit Längerem bekannt, und so etwas gehört eben auch zu unseren Aufgaben“, begründete ein Polizeisprecher gegenüber „Spiegel Online“die Maßnahme. „Wenn der Lehrer dann sagt, dass er auf die Anwesenheit der Kinder besteht,
müssen wir sie zurückbringen.“Dies sei aber wohl in keinem der Fälle nötig gewesen, hieß es.
Hier ein paar Fragen und Antworten zum Thema. Seit wann gilt in Deutschland die ● allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft setzen. ● Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert ● werden können. Welche Strafen drohen denn, ● wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt? Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarnoder Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2500 Euro reichen – wie zum Beispiel
in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte an fast tausend Tagen die Schule geschwänzt. Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehungsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreiben. Oft seien die Betroffenen zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.