Keine flächendeckenden Dieselfahrverbote
BERLIN (dpa) - Die Autoindustrie geht weiter davon aus, dass es keine flächendeckenden Fahrverbote für Diesel in deutschen Städten geben wird.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verweist dabei auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts im Leipzig und bereits eingeleitete Maßnahmen für eine sauberere Luft in den Städten. „Wir gehen davon aus, dass die NOx-Jahresmittelwerte in nächster Zeit deutlich sinken werden, da die Maßnahmen, die auf dem Dieselgipfel mit der Bundesregierung vereinbart wurden, greifen“, sagte VDA-Präsident Bernhard Mattes am Wochenende in Berlin.
Das Bundesverwaltungsgericht habe klar gemacht, dass die Behörden die zwischenzeitliche Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen zu berücksichtigen haben. Zonale Fahrverbote für Euro-5Diesel seien generell bis September 2019 ausgeschlossen. „Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin eine deutliche Verbesserung bei den Messwerten haben werden. Die Städte werden das auch entsprechend der Urteilsbegründung zu berücksichtigen haben“, so Mattes.
Strittig ist nach wie vor, ob die von der Autoindustrie angebotenen SoftwareUpdates ausreichen, den NOx-Ausstoß ausreichend zu senken. Viele Politiker, aber auch Umwelt- und Branchenexperten fordern auch eine Hardware-Nachrüstung der Fahrzeuge. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, bekräftigte am Pfingstwochenende diese Einschätzung.
Auch Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen geht davon aus, dass Dieselfahrverbote in Innenstädten ohne Hardwarenachrüstungen nicht verhindert werden können. Zwar gebe es keine rechtliche Handhabe gegen die Autobauer. Aber die Politik könne sie dazu drängen, Nachrüstungen anzubieten und zertifizieren zu lassen, sagte Dudenhöffer der „Passauer Neuen Presse“.
Als bundesweit erste Stadt könnte Hamburg noch in diesem Monat Sperrungen für zwei vielbefahrene Straßen verhängen. Denn sollen nur einzelne Straßen oder Abschnitte für Diesel gesperrt werden, sehen die Richter am Bundesverwaltungsgericht keine größeren Hürden.