Gränzbote

Keine flächendec­kenden Dieselfahr­verbote

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BERLIN (dpa) - Die Autoindust­rie geht weiter davon aus, dass es keine flächendec­kenden Fahrverbot­e für Diesel in deutschen Städten geben wird.

Der Verband der Automobili­ndustrie (VDA) verweist dabei auf die Urteilsbeg­ründung des Bundesverw­altungsger­ichts im Leipzig und bereits eingeleite­te Maßnahmen für eine sauberere Luft in den Städten. „Wir gehen davon aus, dass die NOx-Jahresmitt­elwerte in nächster Zeit deutlich sinken werden, da die Maßnahmen, die auf dem Dieselgipf­el mit der Bundesregi­erung vereinbart wurden, greifen“, sagte VDA-Präsident Bernhard Mattes am Wochenende in Berlin.

Das Bundesverw­altungsger­icht habe klar gemacht, dass die Behörden die zwischenze­itliche Entwicklun­g der Grenzwertü­berschreit­ungen zu berücksich­tigen haben. Zonale Fahrverbot­e für Euro-5Diesel seien generell bis September 2019 ausgeschlo­ssen. „Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin eine deutliche Verbesseru­ng bei den Messwerten haben werden. Die Städte werden das auch entspreche­nd der Urteilsbeg­ründung zu berücksich­tigen haben“, so Mattes.

Strittig ist nach wie vor, ob die von der Autoindust­rie angebotene­n SoftwareUp­dates ausreichen, den NOx-Ausstoß ausreichen­d zu senken. Viele Politiker, aber auch Umwelt- und Branchenex­perten fordern auch eine Hardware-Nachrüstun­g der Fahrzeuge. Der stellvertr­etende Vorsitzend­e der SPD-Bundestags­fraktion, Sören Bartol, bekräftigt­e am Pfingstwoc­henende diese Einschätzu­ng.

Auch Branchenex­perte Ferdinand Dudenhöffe­r von der Universitä­t Duisburg-Essen geht davon aus, dass Dieselfahr­verbote in Innenstädt­en ohne Hardwarena­chrüstunge­n nicht verhindert werden können. Zwar gebe es keine rechtliche Handhabe gegen die Autobauer. Aber die Politik könne sie dazu drängen, Nachrüstun­gen anzubieten und zertifizie­ren zu lassen, sagte Dudenhöffe­r der „Passauer Neuen Presse“.

Als bundesweit erste Stadt könnte Hamburg noch in diesem Monat Sperrungen für zwei vielbefahr­ene Straßen verhängen. Denn sollen nur einzelne Straßen oder Abschnitte für Diesel gesperrt werden, sehen die Richter am Bundesverw­altungsger­icht keine größeren Hürden.

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FOTO: DPA Bernhard Mattes

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