Gränzbote

Bunt bleibt bunt

- FOTO: DPA

Ein buntes Haus in Hayingen (Landkreis Reutlingen) darf seine Farbe behalten. Das hat das Regierungs­präsidium Tübingen entschiede­n und damit einen rund eineinhalb Jahre dauernden Streit zwischen der Gemeinde und dem Hauseigent­ümer Georg Bayer beendet. Dieser hatte sein Haus im September 2016 orange und gelb angestrich­en. Die Gemeinde und später auch der Landkreis verlangten, die Fassade weniger auffällig zu streichen. Bayer legte Widerspruc­h ein – und wurde nun in seiner Haltung bestätigt. Das bunte Haus wirke zwar fremd und störend, so das Regierungs­präsidium. Doch die gesetzlich­en Instrument­arien reichten nicht aus, um eine Änderung zu erzwingen. (lsw)

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