Bunt bleibt bunt
Ein buntes Haus in Hayingen (Landkreis Reutlingen) darf seine Farbe behalten. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen entschieden und damit einen rund eineinhalb Jahre dauernden Streit zwischen der Gemeinde und dem Hauseigentümer Georg Bayer beendet. Dieser hatte sein Haus im September 2016 orange und gelb angestrichen. Die Gemeinde und später auch der Landkreis verlangten, die Fassade weniger auffällig zu streichen. Bayer legte Widerspruch ein – und wurde nun in seiner Haltung bestätigt. Das bunte Haus wirke zwar fremd und störend, so das Regierungspräsidium. Doch die gesetzlichen Instrumentarien reichten nicht aus, um eine Änderung zu erzwingen. (lsw)