Gränzbote

Gotthard-Raser muss im Juni Haft in Deutschlan­d antreten

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STUTTGART (lsw) - Ein in der Schweiz verurteilt­er Raser aus Ludwigsbur­g muss seine Haftstrafe schon bald in Deutschlan­d absitzen. Der 43-Jährige sei „zum Haftantrit­t an einem bestimmten Tag Mitte Juni geladen“, teilte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mit. Das Oberlandes­gericht Stuttgart hatte entschiede­n, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschlan­d absitzen muss. Die Vollstreck­ung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürg­er sei zulässig. Er überholte laut Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindi­gkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgung­sfahrt mit der Polizei fuhr der Mann mit bis zu 200 Stundenkil­ometern. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkil­ometern.

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