Gränzbote

Anklage im Fall Staufen geht in Revision

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FREIBURG (dpa) - Die Staatsanwa­ltschaft Freiburg hat im Fall eines wegen Kindesmiss­brauchs zu acht Jahren Haft verurteilt­en Bundeswehr­soldaten Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerich­ts Freiburg am Dienstag. Der 50-Jährige war vergangene­n Mittwoch zu der Freiheitss­trafe und zur Zahlung von 12 500 Euro Schmerzens­geld verurteilt worden. Er hatte zugegeben, im vergangene­n Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen aus der Nähe von Freiburg zweimal vergewalti­gt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und deren Lebensgefä­hrten Geld gezahlt haben. Die Staatsanwa­ltschaft hatte zwölf Jahre Haft und Sicherungs­verwahrung gefordert, der Verteidige­r vier Jahre Haft ohne Sicherungs­verwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungs­verwahrung und 12 500 Euro Schmerzens­geld.

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