Anklage im Fall Staufen geht in Revision
FREIBURG (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Fall eines wegen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilten Bundeswehrsoldaten Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Dienstag. Der 50-Jährige war vergangenen Mittwoch zu der Freiheitsstrafe und zur Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Er hatte zugegeben, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen aus der Nähe von Freiburg zweimal vergewaltigt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten Geld gezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld.