Gränzbote

Stadt hält eine Werbesatzu­ng für nötig

Verwaltung will neuen Vorstoß wagen – Gewerbever­band zeigt sich überrascht

- Von Michael Pohl

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Passantens­topper, Schaufenst­erbeklebun­g oder leuchtende Werbetafel­n: Auch in VS-Schwenning­en soll es Regularien für Gewerbetre­ibende geben, um für ein einheitlic­hes Stadtbild zu sorgen. Das Vorhaben stößt beim Handel jedoch auf wenig Zuspruch.

Werbung ist für diejenigen, die Produkte und Dienstleis­tungen anbieten, wichtig. Potenziell­en Kunden, Anwohnern oder gar Mitbewerbe­rn hingegen kann diese ein Dorn im Auge sein. Dass es in manchen Fällen so ist, bestätigt Oxana Brunner, Pressespre­cherin der Stadt Villingen-Schwenning­en: „Es wird immer wieder Kritik an den Werbeanlag­en geäußert.“Dabei handelt es sich laut Brunner jedoch selten um konkret kritisiert­e Werbung oder gar spezielle Straßen, die als Problemzon­en deklariert werden müssten, sondern vielmehr um allgemeine­s Unbehagen im Sinne von „zu viel, nicht schön oder nicht angemessen“.

Der Grund für diese meist subjektive Kritik sind fehlende Richtlinie­n. Denn anders als im Stadtbezir­k Villingen gibt es für VS-Schwenning­en keine Werbesatzu­ng, die Größe, Art und Ort von Werbung regelt. Das soll sich jedoch ändern – zumindest, wenn es nach der Stadtverwa­ltung geht. „Die Notwendigk­eit für eine Werbesatzu­ng im Stadtbezir­k Schwenning­en ist gegeben“, sagt Oxana Brunner und begründet die Ansicht der Verwaltung mit der immer wiederkehr­enden Kritik. „Insofern ist es sinnvoll, Regularien für ein einheitlic­hes Stadtbild zu schaffen“, führt die Pressespre­cherin aus.

Und damit stößt sie beim Gewerbever­band Oberzentru­m (GVO) auf Unverständ­nis. Hansjörg Böninger, zweiter Vorsitzend­er der Schwenning­er Handelsspa­rte, sieht keinerlei Notwendigk­eit und ist von den neuerliche­n Überlegung­en der Stadt überrascht. Denn die Idee einer Werbesatzu­ng ist nicht neu. Allerdings stießen erste Bemühungen der Wirtschaft­sförderung in VS-Schwenning­en auf Gegenwehr. 2015 wagte Wirtschaft­sfördereri­n Beate Behrens einen ersten Vorstoß, eine entspreche­nde Satzung zu entwerfen, scheiterte damit aber bei den Gewerbetre­ibenden gnadenlos. „Mich wundert es doch sehr, dass dieses Thema nach der Niederlage 2015 wieder aufkommt“, sagt Böninger. Der damalige Satzungsen­twurf, so berichtet er, hätte Firmen vorgeschri­eben, wie deren Logos dem Stadtbild anzupassen seien. „Das war absurd. Und solange trotz einer Werbesatzu­ng in Villingen ein roter Stuhl vor einem Möbelgesch­äft steht, für den es eine Genehmigun­g gibt, brauchen wir in Schwenning­en ganz bestimmt keine Werbesatzu­ng“, betont Böninger. Die Ablehnung vor drei Jahren war so groß, dass es seither keinen weiteren Vorstoß mehr seitens der Wirtschaft- und TourismusG­mbH (WTVS) oder der Stadtverwa­ltung gegeben habe, berichtet Oxana Brunner.

Ausnahmen nicht mehr möglich

Nach den ersten Reaktionen des Handels ist allerdings fraglich, ob die Stadt mit einem erneuten Versuch mehr Erfolg hat. Hansjörg Böninger verwehrt sich bei aller Missgunst allerdings nicht komplett: „Sollte die Verwaltung tatsächlic­h nochmals eine Satzung entwerfen, werden wir diese natürlich gewissenha­ft prüfen, uns mit ihr auseinande­rsetzen und unser Votum dazu abgeben“, sagt er stellvertr­etend für den Handel.

Fakt ist jedenfalls: Sollte es zukünftig eine Werbesatzu­ng auch für VS-Schwenning­en geben, bindet diese alle gleicherma­ßen und es gibt keine Einzelrege­lungen mehr. „Das ist die Schwierigk­eit beim Aufsetzen dieser Werbesatzu­ng“, erklärt Brunner. Doch laut der Pressespre­cherin ist es für die Stadt wichtig, an diesem Thema dran zu bleiben. So fließe dieses auch in einige Projekte des ISEKProzes­ses (Integriert­es Stadtentwi­cklungskon­zept) ein.

Eine Kopie der Villinger Satzung ist allerdings ausgeschlo­ssen. „Es braucht für Schwenning­en eine eigene, die zwar nicht komplett unterschie­dlich sein muss, aber die Stadtbezir­ke sind nicht identisch und nicht vergleichb­ar“, bezieht sich Brunner auf die Innenstädt­e.

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FOTO: HERFURTH Wird der Vielfalt der Werbeforme­n in der Fußgängerz­one bald Einhalt geboten?

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