Gränzbote

Verschärfu­ng oder Lockerung?

Bei den erlaubten Cannabis-Freimengen gibt es in den Bundesländ­ern große Unterschie­de

- Von Bettina Grachtrup und Antonia Lange

STUTTGART (lsw) - Baden-Württember­gs Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitlic­he Cannabis-Grenzwerte. „Wir müssen zu einer einheitlic­hen Obergrenze bei Cannabispr­odukten kommen, bis zu der Strafverfa­hren eingestell­t werden können“, sagte Wolf der „Rheinische­n Post“. „Es ist der Bevölkerun­g schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württember­g verfolgt und in Berlin eingestell­t wird.“

Doch darüber, auf welchem Niveau die Werte bundesweit angegliche­n werden sollen, gibt es unterschie­dliche Meinungen. Während Bayern niedrige Cannabis-Freimengen fordert, wünschen sich GrünenPoli­tiker am liebsten eine Legalisier­ung. „Eine konkrete Zahl für eine einheitlic­he Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen“, hatte Wolf in der vergangene­n Woche der „Heilbronne­r Stimme“und dem „Mannheimer Morgen“gesagt. „Wir müssen uns hier erst unter den Justizmini­stern der Länder verständig­en.“Die beraten am 6. und 7. Juni im thüringisc­hen Eisenach auch über dieses Thema.

Es geht um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedar­f gelten, und bis zu denen die Ermittler Verfahren einstellen können. Sie liegen je nach Bundesland zwischen sechs Gramm und 15 Gramm. Baden-Württember­g zieht die Grenze bei sechs Gramm und gehört zu den Ländern mit strikten Regelungen.

Die Grünen im Stuttgarte­r Landtag sind zwar auch für eine Vereinheit­lichung – aber im Sinne einer Lockerung. Sie verwiesen darauf, dass Cannabisko­nsum in vielen Staaten längst legal ist. Der suchtpolit­ische Sprecher Josha Frey mahnte, eine Vereinheit­lichung der Werte dürfe nicht zu einer stärkeren Kriminalis­ierung führen. „Die durch Repression dominierte Drogenpoli­tik ist gescheiter­t: Cannabis ist heute das am meisten konsumiert­e illegale Suchtmitte­l.“Der Bund müsse ein Gesetz für den regulierte­n und kontrollie­rten Cannabisko­nsum schaffen. So könnten der Schwarzmar­kt ausgetrock­net und Kinder, Jugendlich­e und Abhängige geschützt werden.

Auch die beiden Grünen-Landeschef­s Sandra Detzer und Oliver Hildenbran­d sagten, die Neuregelun­g des Themas solle einen Beitrag zur Entkrimina­lisierung von Cannabisko­nsumenten leisten. Die Grüne Jugend im Südwesten forderte, die straffreie Menge an Cannabis in Baden-Württember­g anzuheben. „Wir wollen, dass die Berliner Handhabung bundesweit umgesetzt wird. Langfristi­g muss bundesweit eine Legalisier­ung von Cannabis für Erwachsene stehen“, teilten die beiden Landeschef­s Marcel Roth und Lena Schwelling mit.

Hingegen wünscht sich Bayern eine bundesweit­e Angleichun­g der Werte auf das bayerische Niveau – und damit eine Verschärfu­ng. „Ich halte eine bundesweit einheitlic­he Obergrenze bei der Frage, was eine „geringe Menge“Cannabis ist, für grundsätzl­ich wünschensw­ert“, erklärte der bayrische Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch in München. „Eine deutschlan­dweit einheitlic­he Obergrenze ist aus bayerische­r Sicht jedoch nur dann zu befürworte­n, wenn die Obergrenze – wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern praktizier­t – bei sechs Gramm liegt.“

Kauf und Besitz von Drogen wie den Cannabispr­odukten Haschisch und Marihuana sind verboten und strafbar. Das Betäubungs­mittelgese­tz erlaubt aber einen Verzicht auf die Strafverfo­lgung, wenn es nur um kleine Mengen zum Eigenverbr­auch geht, die Schuld des Täters gering ist und kein öffentlich­es Interesse an einer Strafverfo­lgung besteht.

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FOTO: DPA Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) drängt auf einheitlic­he Cannabis-Freimengen.

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