Gränzbote

Landratsam­t weist Panne beim Datenschut­z zurück

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TUTTLINGEN (cg) - Das Tuttlinger Landratsam­t hat geprüft, ob der mutmaßlich­e Dreifachmö­rder von Villingend­orf, Drazen D., die Adresse seiner Ex-Freundin auf dem Monitor einer Mitarbeite­rin hat einsehen können. Die Behörde kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das nicht sein kann und es sich bei der Aussage des Angeklagte­n um eine Schutzbeha­uptung handelt. Das teilte das Landratsam­t am Donnerstag mit.

Im Rahmen des Prozesses beim Landgerich­t Rottweil hat der Angeklagte Drazen D. ausgesagt, die Anschrift bei einem Termin im Jugendamt des Landratsam­tes erfahren zu haben. Er habe im Büro hinter der Mitarbeite­rin gestanden und ihr über die Schulter direkt auf den Bildschirm geschaut (wir berichtete­n).

Das Landratsam­t Tuttlingen hat festgestel­lt, dass der Angeklagte zuletzt am 9. März des vergangene­n Jahres Kundenkont­akt mit dem Sozialamt, nicht aber dem Jugendamt hatte. Das Jugendamt hatte erst nach dem 9. März 2017 Kenntnis von der neuen Adresse der Mutter. Bei dem Termin im Sozialamt handelte es sich laut Pressespre­cherin Nadja Seibert um einen üblichen Standardko­ntakt, bei dem die Lohnbesche­inigung und der Mietvertra­g zur Berechnung des Unterhalts vorgelegt und eingescann­t wurden.

Der zuständige­n Sachbearbe­iterin ist dieser mehr als ein Jahr zurücklieg­ende Termin nicht mehr in Erinnerung. Ausgeschlo­ssen werden kann laut Landratsam­t, dass der Angeklagte wie von ihm ausgesagt hinter der Mitarbeite­rin stand und direkten Einblick auf den Bildschirm nehmen konnte. Dies wäre der Mitarbeite­rin nach eigener Aussage auf jeden Fall aufgefalle­n. Sie hätte in diesem Fall intervenie­rt und könnte sich daran erinnern. Die zum Zeitpunkt des Besuchs im gleichen Büro anwesende Kollegin kann sich ebenfalls nicht an Auffälligk­eiten oder Besonderhe­iten erinnern.

Die Staatsanwa­ltschaft in Rottweil hält sich mit einer strafrecht­lichen Einschätzu­ng zu der Aussage von Drazen D. in der Sache einer möglichen Datenschut­zverletzun­g im Landratsam­t derweil bedeckt. Laut ihres Ersten Staatsanwa­lts, Frank Grundke, wartet sie zunächst das Urteil im Verfahren gegen Drazen D. ab, bevor sie dazu öffentlich eine Aussage machen wird.

Der Angeklagte hatte in der vergangene­n Woche vor dem Landgerich­t ausgesagt, dass er die Adresse auf dem Monitor einer Mitarbeite­rin habe einsehen können, da er ihr über die Schulter habe blicken können. Dabei nannte er auch dezidiert Angaben darüber, was er auf dem Monitor gesehen habe.

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