Noch immer drohen Klagen
Einen Tag zum Feiern sollen Peter Hauk und mit ihm die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände haben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist zunächst auch ein Erfolg. Schärfere Regeln bei der Bewirtschaftung kommunaler und privater Wälder durch Landesförster sind nun vom Tisch. Die Kartellwächter kamen mit ihrem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und das übermächtige Land in seine Schranken zu weisen, nicht durch.
Allerdings argumentierten die Richter nicht inhaltlich, sondern allein formal. Das ist die Schwachstelle, der sich Hauk annehmen muss. Zudem drohen dem Land noch immer Schadenersatzklagen in mehrstelliger Millionenhöhe.
Andere Länder, darunter der Nachbar Rheinland-Pfalz, haben mit dem Bundeskartellamt gemeinsame Lösungen erarbeitet. Um weitere Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen, wäre das auch im Südwesten sinnvoll.