Eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe
Kabinett beschließt Reform, um Personalmangel zu beseitigen
BERLIN (KNA) - Die Bundesregierung hat die neue Pflegeausbildung auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern regelt. Konkret geht es etwa um Ausbildungsinhalte und die Prüfungsordnung. Christoph Arens beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie viele Ausbildungsstellen gibt es in der Pflege?
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Nach Schätzungen gibt es derzeit rund 6000 Ausbildungsplätze in der Kinderkrankenpflege und 130 000 in der Kranken- und Altenpflege. Die Zahl der Personen, die eine Pflegeausbildung machen wollen, ist zuletzt angestiegen. Zum Schuljahr 2016/17 haben bundesweit 63 200 Jugendliche eine Berufsausbildung im Bereich Pflege begonnen. Das waren knapp 2000 mehr als im Jahr zuvor.
Was ist das Ziel der Reform?
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Der Beruf „Pflege“soll attraktiver gemacht werden. Denn fest steht, dass es schon heute einen Mangel an Pflegekräften gibt, vor allem in der Altenpflege. Dort wird die Lücke derzeit auf rund 30 000 geschätzt. Auch in der Krankenpflege wird Personal gesucht, der Mangel ist aber nicht ganz so groß. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um die Hälfte auf knapp 3,5 Millionen Menschen steigen, 2050 werden es bereits 4,5 Millionen sein.
Wie wird die Ausbildung konkret gestaltet?
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Durch die Reform werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“zusammengeführt. Alle Schüler durchlaufen zunächst eine zweijährige „generalistische“Phase, in der sie Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen vermittelt bekommen. Für das dritte Ausbildungsjahr können die künftigen Pflegefachleute dann zwischen Generalistik oder einer Spezialisierung in der Alten- oder Kinderkrankenpflege wählen. Eine Spezialisierung in der Krankenpflege gibt es nicht mehr. Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wechseln können und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten. Die neue Pflegeausbildung ist außerdem in der EU anerkannt.
Welcher Zeitplan ist vorgesehen?
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Die Verordnung, die die Ausbildungsinhalte festlegt, soll Ende des Jahres in Kraft treten. Dann haben die Länder ein Jahr Zeit, sie umzusetzen. Das Pflegeberufegesetz gilt dann für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Sechs Jahre später soll der Bundestag unter Berücksichtigung des Wahlverhaltens der Auszubildenden noch einmal entscheiden, ob die Spezialisierungsmöglichkeiten beibehalten werden oder ob es nur noch die generalistische Ausbildung gibt.
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
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Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Für Schüler mit einem neunjährigen Hauptschulabschluss bietet die Pflegehelferinnenund Pflegehelferausbildung beziehungsweise Pflegeassistenzausbildung einen Einstieg.
Was ändert sich bei der Finanzierung?
● Anders als bisher in manchen Bundesländern, soll die berufliche Pflegeausbildung kostenlos sein. Das Schulgeld wird abgeschafft, und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Finanziert werden soll die Ausbildung über Landesausbildungsfonds. Ergänzend zur Pflegeberufsausbildung wird es ein berufsqualifizierendes Pflegestudium geben.
Was befürchten Kritiker?
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Eine Verflachung der Ausbildungsinhalte. Andererseits hatten Arbeitgeberverbände die Sorge geäußert, dass die Anforderungen an die Ausbildung so groß würden, dass Hauptschüler abgeschreckt würden.