Schlatterhof nimmt nächste Hürde
Der Gemeinderat von Emmingen-Liptingen beschließt den Bebauungsplanentwurf
EMMINGEN-LIPTINGEN - Die Gemeinderäte von Emmingen-Liptingen haben bei ihrer Sitzung am Montagabend mehrheitlich dem Entwurf des Bebauungsplans „Schlatterhof“vom Mai 2018, der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung zugestimmt. Über das Bebauungsplanverfahren (wir berichteten) informierte Stadtplaner Rüdiger Stehle vom Büro Kommunalplan.
Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Wohnund Wirtschaftsgebäuden des Schlatterhofs, das Gebäude soll forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Der Bebauungsplan wird im gesetzlichen Regelverfahren aufgestellt und enthält eine Umweltprüfung mit einer Ausgleichsregelung und ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden.
Keine Schutzgebiete betroffen
Auf Wunsch des Landratsamts Tuttlingen und des Regierungspräsidiums Freiburg wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans auf die gesamte Hofstelle erweitert, um langfristig eine städtebauliche Ordnung zu schaffen und eine weitere Bebauung ohne Bebauungsplan auszuschließen. Die gesamte Hofstelle ist nun nicht mehr als Wohngebiet, sondern als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft/Forstbetrieb mit Wohnnutzungen“festgesetzt.
Das Vorhaben tangiert keine Schutzgebiete und geschützten Biotope, so dass von Naturschutzseite keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. „Der Kompensationsbedarf wird durch Pflanzungen von Hecken und Einzelbäumen gemindert. Ein rechnerisches Defizit wird durch einen Tümpel rund 1,2 Kilometer südlich des Schlatterhofs ausgeglichen“, erklärte Stehle. Der Verfahrensbeschluss könne im September oder Oktober diesen Jahres erfolgen.
Gemeinderat Otto Schoch (Unabhängige Bürgerliste) erhob den Einwand, der Flächennutzungsplan müsse üblicherweise vor dem Bebauungsplan kommen. Die Bebauung „mitten im Wald“sei nicht im Interesse der Gemeinde EmmingenLiptingen, sondern der Familie Mangold. Gemeinderätin Martina Auchter (Frauen initiativ) enthielt sich, da Fragen nach Trinkwasser und Abwasser sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen der Gemeinde ungeklärt seien. Angelika Störk (ebenfalls Frauen initiativ) lehnte das Verfahren ab, da viele Aspekte erst im laufenden Verfahren geklärt werden könnten.
Bürgermeister Joachim Löffler und Gemeinderat Harald Heller (Unabhängige Wählergemeinschaft) entgegneten, dies sei keine Besonderheit, sondern der ganz normale Verlauf. Der stellvertretende Bürgermeister Richard Gnirß (Unabhängige Wählergemeinschaft) verteidigte die Entscheidung vehement. „Wie viele Häuser haben wir schon an Außenstellen genehmigt? Was spricht denn dagegen? Es ist genehmigungsfähig, und darum genehmigen wir es. Fertig.“