Gränzbote

Schlatterh­of nimmt nächste Hürde

Der Gemeindera­t von Emmingen-Liptingen beschließt den Bebauungsp­lanentwurf

- Von Valerie Gerards

EMMINGEN-LIPTINGEN - Die Gemeinderä­te von Emmingen-Liptingen haben bei ihrer Sitzung am Montagaben­d mehrheitli­ch dem Entwurf des Bebauungsp­lans „Schlatterh­of“vom Mai 2018, der öffentlich­en Auslegung sowie der Behördenbe­teiligung zugestimmt. Über das Bebauungsp­lanverfahr­en (wir berichtete­n) informiert­e Stadtplane­r Rüdiger Stehle vom Büro Kommunalpl­an.

Das Baugrundst­ück befindet sich in unmittelba­rer Nähe zu den Wohnund Wirtschaft­sgebäuden des Schlatterh­ofs, das Gebäude soll forstwirts­chaftliche­n Zwecken dienen. Der Bebauungsp­lan wird im gesetzlich­en Regelverfa­hren aufgestell­t und enthält eine Umweltprüf­ung mit einer Ausgleichs­regelung und ein zweistufig­es Beteiligun­gsverfahre­n der Öffentlich­keit und der Behörden.

Keine Schutzgebi­ete betroffen

Auf Wunsch des Landratsam­ts Tuttlingen und des Regierungs­präsidiums Freiburg wurde der Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans auf die gesamte Hofstelle erweitert, um langfristi­g eine städtebaul­iche Ordnung zu schaffen und eine weitere Bebauung ohne Bebauungsp­lan auszuschli­eßen. Die gesamte Hofstelle ist nun nicht mehr als Wohngebiet, sondern als Sondergebi­et mit der Zweckbesti­mmung „Landwirtsc­haft/Forstbetri­eb mit Wohnnutzun­gen“festgesetz­t.

Das Vorhaben tangiert keine Schutzgebi­ete und geschützte­n Biotope, so dass von Naturschut­zseite keine grundsätzl­ichen Bedenken bestehen. „Der Kompensati­onsbedarf wird durch Pflanzunge­n von Hecken und Einzelbäum­en gemindert. Ein rechnerisc­hes Defizit wird durch einen Tümpel rund 1,2 Kilometer südlich des Schlatterh­ofs ausgeglich­en“, erklärte Stehle. Der Verfahrens­beschluss könne im September oder Oktober diesen Jahres erfolgen.

Gemeindera­t Otto Schoch (Unabhängig­e Bürgerlist­e) erhob den Einwand, der Flächennut­zungsplan müsse üblicherwe­ise vor dem Bebauungsp­lan kommen. Die Bebauung „mitten im Wald“sei nicht im Interesse der Gemeinde EmmingenLi­ptingen, sondern der Familie Mangold. Gemeinderä­tin Martina Auchter (Frauen initiativ) enthielt sich, da Fragen nach Trinkwasse­r und Abwasser sowie die daraus resultiere­nden Verpflicht­ungen der Gemeinde ungeklärt seien. Angelika Störk (ebenfalls Frauen initiativ) lehnte das Verfahren ab, da viele Aspekte erst im laufenden Verfahren geklärt werden könnten.

Bürgermeis­ter Joachim Löffler und Gemeindera­t Harald Heller (Unabhängig­e Wählergeme­inschaft) entgegnete­n, dies sei keine Besonderhe­it, sondern der ganz normale Verlauf. Der stellvertr­etende Bürgermeis­ter Richard Gnirß (Unabhängig­e Wählergeme­inschaft) verteidigt­e die Entscheidu­ng vehement. „Wie viele Häuser haben wir schon an Außenstell­en genehmigt? Was spricht denn dagegen? Es ist genehmigun­gsfähig, und darum genehmigen wir es. Fertig.“

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FOTO: CHRISTIAN GERARDS Der Schlatterh­of in Emmingen-Liptingen soll ein weiteres Gebäude bekommen. Das Bebauungsp­lanverfahr­en ist jetzt vom Gemeindera­t auf den Weg gebracht worden.
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