Gränzbote

DRK-Angehörige bekommen Entschädig­ung bei Brand

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EMMINGEN-LIPTINGEN (val) Einsatzkrä­fte des Deutschen Roten Kreuz (DRK), die zu einem Wohnungsbr­and gerufen werden, erhalten ab dem kommenden Monat in Emmingen-Liptingen eine Entschädig­ung in Höhe von zwölf Euro pro Stunde. Das hat der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Montagaben­d einstimmig beschlosse­n. Bei der Kreisversa­mmlung des Gemeindeta­gs Baden-Württember­g im März wurde die ungleiche Behandlung von Angehörige­n der Freiwillig­en Feuerwehr und der Einsatzkrä­fte des DRK thematisie­rt. Aktuell erhalten die Angehörige­n der Feuerwehr bei ihren Einsätzen eine Entschädig­ung von zwölf Euro pro Stunde. Eine Entschädig­ung für die DRK-Helfer gab es bisher nicht. Begründet ist dies durch die Zuordnung der Feuerwehre­n zur Gemeinde, während die DRK-Ortsgruppe­n als Vereine organisier­t sind. Vom Tuttlinger DRK-Kreisverba­nd wurde darum gebeten, im Sinne der Gleichbeha­ndlung für die DRK-Angehörige­n dieselbe Regelung wie für die Feuerwehrl­eute einzuführe­n. Da die Einsatzkrä­fte des DRK bei einem Brandeinsa­tz ebenfalls vor Ort sind und eine wertvolle Arbeit leisten, werde die momentane Handhabung als eine Art Zweiklasse­ngesellsch­aft empfunden. Von der Neuregelun­g werden Einsätze nach einer Alarmierun­g der Stufe B04, also einem Wohnungsbr­and, umfasst. Für andere Einsätze des DRK gilt diese Entschädig­ungsregelu­ng nicht. Für diesen Beschluss wurde in einem weiteren Tagesordnu­ngspunkt die sogenannte Feuerwehr-Kostenersa­tz-Satzung der Feuerwehr Emmingen-Liptingen geändert.

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