DRK-Angehörige bekommen Entschädigung bei Brand
EMMINGEN-LIPTINGEN (val) Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuz (DRK), die zu einem Wohnungsbrand gerufen werden, erhalten ab dem kommenden Monat in Emmingen-Liptingen eine Entschädigung in Höhe von zwölf Euro pro Stunde. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig beschlossen. Bei der Kreisversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg im März wurde die ungleiche Behandlung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Einsatzkräfte des DRK thematisiert. Aktuell erhalten die Angehörigen der Feuerwehr bei ihren Einsätzen eine Entschädigung von zwölf Euro pro Stunde. Eine Entschädigung für die DRK-Helfer gab es bisher nicht. Begründet ist dies durch die Zuordnung der Feuerwehren zur Gemeinde, während die DRK-Ortsgruppen als Vereine organisiert sind. Vom Tuttlinger DRK-Kreisverband wurde darum gebeten, im Sinne der Gleichbehandlung für die DRK-Angehörigen dieselbe Regelung wie für die Feuerwehrleute einzuführen. Da die Einsatzkräfte des DRK bei einem Brandeinsatz ebenfalls vor Ort sind und eine wertvolle Arbeit leisten, werde die momentane Handhabung als eine Art Zweiklassengesellschaft empfunden. Von der Neuregelung werden Einsätze nach einer Alarmierung der Stufe B04, also einem Wohnungsbrand, umfasst. Für andere Einsätze des DRK gilt diese Entschädigungsregelung nicht. Für diesen Beschluss wurde in einem weiteren Tagesordnungspunkt die sogenannte Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Feuerwehr Emmingen-Liptingen geändert.