Was nach dem Tod im Netz bleibt
Warum ein digitaler Nachlass wichtig ist – und wie man ihn regeln kann
NÜRNBERG (epd) - Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Eltern als Erben ihres verstorbenen Kindes die Zugangsdaten zu dessen FacebookAccount beanspruchen können. Die Nürnberger Expertin Sabine Landes hat wichtige Fragen zum digitalen Erbe beantwortet. Die Gründerin des Informationsportals „digital-danach.de“und anerkannte Verbrauchertrainerin gibt Workshops und berät unter anderem Hospizvereine und Banken zur digitalen Nachlassverwaltung.
Was ist ein digitaler Nachlass?
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Der digitale Nachlass ist die Gesamtheit aller digitalen Spuren, die ein Mensch hinterlässt: Daten auf dem Rechner oder dem Mobiltelefon, Online-Konten, Chat-Verläufe im Facebook-Messenger oder auf Whatsapp, Kommunikation in Fachforen, Zugriffs“. gangsdaten zu Cloud-Diensten, aber auch alle Daten, die auf digitalen Geräten gespeichert sind wie Fotos, Videos, Software oder E-Books.
Wie regelt man das digitale Erbe?
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Erst einmal gilt es, für sich zu entscheiden: Welche digitalen Daten möchte ich vererben und wer soll sie bekommen? Um diese Fragen zu klären, wird ein frühzeitiger Austausch in der Familie oder im Freundeskreis empfohlen. In manchen Familien existiert ein Notfall-Ordner, in dem Organspendeausweise oder Patientenverfügungen abgelegt sind. Das könnte auch ein Ort für Passwörter oder Log-Ins sein. Wer ein größeres Sicherheitsbedürfnis hat, kann die Passwörter auch auf einen verschlüsselten USB-Stick in einem Schließfach oder in einem Safe ablegen. Auch Passwort-Manager bieten die Möglichkeit eines „Notfall-Zu- Der vertrauenswürdige Kontakt hat in diesem Fall nur dann Zugang zum Konto, wenn der Inhaber des Accounts nicht in einem festgelegten Zeitrahmen widerspricht. Man kann für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten auch handschriftlich in einem Testament hinterlegen. Darin kann man auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten.
Welche Möglichkeiten gibt es bei sozialen Netzwerken?
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Facebook ist das einzige soziale Netzwerk, das eine sinnvolle Regelung nach dem Tod eines Menschen anbietet: Jeder Nutzer kann einen Nachlass-Kontakt angeben, der im Todesfall mit einem anderen Passwort Zugriff auf das Profil hat. Dieser kann das Profil- und Titelbild austauschen und Freunde informieren. Auch die Löschung des Kontos kann angefordert werden. Das Besondere: Der Nachlass-Kontakt hat keinen Zugriff auf Chats oder persönliche Nachrichten und kann auch keine alten Beiträge ändern oder löschen. Wenn der Nutzer keinen NachlassKontakt angegeben hat, wird das Profil automatisch in einen Gedenkzustand versetzt, sobald Facebook davon erfahren hat, dass der Nutzer tot ist. Konten im Gedenkzustand können nicht geändert werden, niemand kann sich anmelden. Man kann bei Facebook auch wählen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird, wenn der Nutzer stirbt. Über den Kontoinaktivität-Manager bei Google kann der Nutzer einen Kontakt bestimmen, der eine Benachrichtigung erhält, wenn das Konto lange Zeit nicht verwendet wurde. Mit dem Kontakt des Vertrauens kann man auch festlegen, Daten zu teilen.