Ausschuss empfiehlt neue Stelle für die Betreuungsbehörde
TUTTLINGEN (cg) - Aufgrund der Notariatsreform und des dadurch hervorgerufenen Mehr an Aufgaben ist es notwendig, in der Betreuungsbehörde eine zusätzliche Stelle zu schaffen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfahl dem Kreistag am Mittwoch, den benötigten Posten unterjährig zu bewilligen. Damit müsste sie nicht mit den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr vom Landratsamt beantragt werden.
„Wir kommen an der zusätzlichen Stelle nicht vorbei, wenn wir unserer Aufgabe gerecht werden wollen“, sagte Landrat Stefan Bär. Aktuell würden laut Sozialdezernent Bernd Mager im Kreis mehr als tausend Menschen betreut: „Die Zahl steigt. Immer weniger Familienangehörige können die Betreuung übernehmen“, betonte er. Noch seien 60 Prozent der ehrenamtlichen Betreuer Familienangehörige, vor zehn Jahren seien es aber noch 75 Prozent gewesen. In Ballungszentren würden schon rund 50 Prozent der rechtlichen Betreuungen von Fremden übernommen. Pro Jahr kämen 160 neue Betreuungsanforderungen für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, hinzu.
Bernhard Schnee (CDU) betonte, dass seine Fraktion die Stelle sofort bewiligen würde, um keine Zeit zu verlieren. Das wollten Ralf Fahrländer (FWV) und Dieter Müller (SPD) indes nicht: „Wir unterstützen die Aufstockung. Wir wollen aber erst eine detaillierte Aufschlüsselung abwarten“, betonte Fahrländer. Unterstützung bekam Schnee durch Tobias Schumacher (CDU), der ebenfalls wünschte, die Stelle schnell zu schaffen: „Die Situation hat sich durch die Reform verschärft“, meinte er.
Landrat Stefan Bär betonte, dass über die Stelle der Kreistag final entscheiden würde. Er änderte die Beschlussvorlage dahingehend, dass der Kreistag die Schaffung der Stelle unterjährig bewilligt. Paul Haug sah das Thema grundsätzlicher: „Das ist eine Reform, bei der wir die Suppe auslöffeln müssen.“