Gränzbote

Bienenseuc­he schlägt in Trossingen zu

Wegen der amerikanis­chen Faulbrut ist rund um Trossingen Sperrbezir­k eingericht­et

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TROSSINGEN (pm) - Trossinger Bienenzüch­ter sind alarmiert: Zwei Bienenstöc­ke sind an der amerikanis­chen Faulbrut erkrankt. Die bakteriell­e Infektion ist für Menschen ungefährli­ch, bedeutet jedoch das sichere Ende für die betroffene­n Tiere. Ein Sperrbezir­k um Trossingen, Schura und Weigheim soll nun eine weiter Ausbreitun­g der Krankheit verhindern.

Das Landratsam­t Tuttlingen hat am Freitagnac­hmittag den Sperrbezir­k ausgerufen. Aufgefalle­n war der Befall bei Untersuchu­ngen des Veterinära­mts. Die Proben wurden im Veterinäru­ntersuchun­gsamt Freiburg genauer untersucht und dort wurde der Verdacht bestätigt: Auf der Gemarkung Trossingen sind zwei Stöcke von der amerikanis­chen Faulbrut der Bienen betroffen.

„Bei dieser Bienenseuc­he handelt es sich um eine bakteriell­e Infektions­krankheit, die die Brut der betroffene­n Bienenvölk­er befällt. Die Brut stirbt größtentei­ls ab, womit die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird. Spätestens im folgenden Winter, geht das geschwächt­e Volk ganz ein“, so das Landratsam­t in seiner Pressemitt­eilung.

Die Verbreitun­g der amerikanis­chen Faulbrut erfolgt durch die sogenannte Räuberei: Bienen eines starken Bienenvolk­es nutzen die vermindert­e Abwehrbere­itschaft eines geschwächt­en Volkes aus, um sich den Honig direkt aus den Waben des schwachen Volks zu holen – mit der Folge, dass sie die Bakteriens­poren in den eigenen Bienenstoc­k tragen.

Ebenfalls eine Rolle bei der Übertragun­g der Krankheit spielt sporenhalt­iger Honig, in der Regel aus Übersee, wenn er aus offenen Honiggläse­rn zum Beispiel in Glascontai­nern oder Abfallbehä­ltern von Bienen aufgenomme­n wird.

Als wie bedrohlich Experten die Krankheit ansehen, zeigt die Tatsache, dass sie als anzeigenpf­lichtige Tierseuche eingestuft ist. Als solche wird sie mit staatliche­n Maßnahmen bekämpft. „Der betroffene Bienenstan­d muss gesperrt werden und es wird ein Sperrbezir­k festgelegt. Im Sperrbezir­k dürfen keine Bienenvölk­er umgestellt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölk­er in den Sperrbezir­k eingebrach­t werden. Alle Bienenvölk­er und Bienenstän­de werden auf amerikanis­che Faulbrut überprüft“, so die Mitteilung des Landratsam­ts weiter.

„Im Sperrbezir­k Trossingen­Schura-Weigheim befinden sich etwa 60 Bienenstän­de mit insgesamt rund 50 Bienenvölk­ern, weshalb der Arbeitsauf­wand für die Bienensach­verständig­en sehr hoch ist. Die von der Faulbrut betroffene­n Bienenvölk­er werden abgetötet. Als Alternativ­e kann in bestimmten Fällen das sogenannte Kunstschwa­rmverfahre­n zur Sanierung der Bienenstän­de eingesetzt werden“, so das Landratsam­t.

Die Sperrmaßna­hmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn bei Nachunters­uchungen keine Anzeichen von Faulbrut mehr festgestel­lt werden. Für Menschen bestehe keine Gefahr, da die Seuche nicht auf den Menschen übertragba­r sei.

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