Gränzbote

„Dieses Urteil schafft mehr Rechtssich­erheit“

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BERLIN - Was ist jetzt zu tun? Tobias Schmidt hat über das Facebook-Urteil des BGH mit Konstantin von Notz gesprochen, Netzpoliti­ker und Vizefrakti­onschef der Grünen im Bundestag.

Herr von Notz, Grundsatzu­rteil in Karlsruhe: Facebook muss Eltern Einblick in das Nutzerkont­o ihrer verstorben­en Tochter gewähren. Ein richtiges Urteil?

Seit Langem besteht eine erhebliche Rechtsunsi­cherheit bezüglich des Umgangs mit digital gespeicher­ten Inhalten im Todesfall. Das Urteil schafft somit zweifellos mehr Rechtssich­erheit. Vor diesem Hintergrun­d ist es zu begrüßen. Gleichzeit­ig beleuchtet es nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten Problemati­k des Umgangs mit digitalen Inhalten von Verstorben­en, gerade denen, die auf Servern Dritter gespeicher­t sind.

Facebook wollte die Freunde des Mädchens vor dem Zugriff Dritter auf ihre Chat-Nachrichte­n und E-Mails schützen. Verletzt das Urteil nun die Datenschut­zrechte?

Das Gericht hat entschiede­n, dass die Rechte von Dritten, mit denen der oder die Verstorben­e kommunizie­rte, hintenanst­ehen. Das Urteil macht somit deutlich, dass, wer nicht will, dass seine private Kommunikat­ion, seine Fotos und Angaben zu persönlich­en Vorlieben den Verwandten nach dem Tod zur Kenntnis gelangen, diese löschen muss. Insgesamt ist zu empfehlen, dass sich Menschen früh genug mit diesen immer wichtiger werdenden Fragen beschäftig­en und sich Gedanken über ihren digitalen Nachlass machen. Es muss sich jeder selbst überlegen, ob er will, dass die Erben Zugang zu sämtlichen Daten wie Fotosammlu­ngen, E-Mails, digitalen Tagebücher­n oder Chat-Protokolle­n bekommen. Für wen das nicht infrage kommt, der muss entspreche­nde Bereiche der Daten, bei denen er das nicht will, so sichern und verschlüss­eln, dass sie nach seinem Tod nicht einfach geöffnet werden können.

Bisher ist unklar, wie in solchen Fällen zu verfahren sei. Muss der Gesetzgebe­r für Klarheit sorgen?

Wie gesagt, diese Rechtsklar­heit besteht in weiten Teilen auch nach dem heutigen Urteil noch nicht. So sind bezüglich all dieser Fragen die in Trauer befindlich­en Angehörige­n häufig weiterhin auf den guten Willen der Unternehme­n angewiesen. Daher bleibt der Gesetzgebe­r in der Tat in der Verantwort­ung, für die nötige Rechtsklar­heit zu sorgen.

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FOTO: DPA Konstantin von Notz

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