Gränzbote

Bin Ladens Ex-Leibwächte­r wird zurückgeho­lt

Gericht ordnet Rückkehr des nach Tunesien abgeschobe­nen Gefährders an

- Von Wolfgang Mulke ●» politik@schwaebisc­he.de

GELSENKIRC­HEN (AFP/dpa) - Der nach Tunesien abgeschobe­ne mutmaßlich­e frühere Leibwächte­r des Topterrori­sten Osama bin Laden muss laut Gerichtsbe­schluss nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden. Die Abschiebun­g des als islamistis­cher Gefährder eingestuft­en Tunesiers Sami A. sei „grob rechtswidr­ig und verletzt grundlegen­de rechtsstaa­tliche Prinzipien“, hieß es in dem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen vom Freitag. Deshalb sei Sami A. „unverzügli­ch auf Kosten der Ausländerb­ehörde in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d zurückzuho­len“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land NordrheinW­estfalen eingelegt werden.

Das Verwaltung­sgericht hatte am Donnerstag entschiede­n, dass Sami A. nicht abgeschobe­n werden darf. Es liege keine „diplomatis­ch verbindlic­he Zusicherun­g der tunesische­n Regierung“vor, dass A. in dem nordafrika­nischen Land keine Folter drohe, hieß es zur Begründung. Dennoch wurde der Mann am Freitagmor­gen ausgefloge­n. A. wurde nach seiner Ankunft in Tunesien in Gewahrsam genommen. Sofiène Sliti, der Sprecher der tunesische­n Anti-Terror-Staatsanwa­ltschaft, bestätigte, dass der Mann ein früherer Leibgardis­t Osama bin Ladens sei und ein Training in Afghanista­n absolviert habe.

Bin Laden ist der Gründer des Terrornetz­werks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem USKommando getötet.

Das erste große Rentenpake­t der Bundesregi­erung bringt manche Verbesseru­ng, ist aber unter dem Strich nur ein kostspieli- ger Zeitgewinn. Die großen Fragen der Altersvers­orgung bleiben vorerst unbeantwor­tet.

Die versteckte Botschaft von Sozialmini­ster Hubertus Heil hätte Norbert Blüm, einer seiner Amtsvorgän­ger, in der ihm üblichen Weise ausgedrück­t: Die Rente ist sicher. Bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts gilt dies vermutlich auch. Das Rentennive­au bleibt stabil, die Beiträge auch. Mütter, Geringverd­iener und Erwerbsgem­inderte werden besser gestellt. Im Sinne des sozialen Friedens wäre diese Offensive für das gesetzlich­e Rentensyst­em angemessen, wenn sie das Vertrauen darin wieder herzustell­en vermöchte.

Doch daran sind Zweifel angebracht. Die Arbeitnehm­er lassen sich durch kurzfristi­ge Maßnahmen nicht hinter die Fichte führen. Sie müssen für diese Wohltaten aufkommen, wissen aber nicht, ob sie mit einer ähnlich sicheren Zukunft rechnen können.

Erst eine verlässlic­he Antwort auf die langfristi­gen Perspektiv­en der gesetzlich­en Rente wird wieder Vertrauen in das System über Generation­en hinweg schaffen können. Hätte die Politik rechtzeiti­g gehandelt, wäre den Bürgern der teure Kauf von Zeit erspart geblieben.

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